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Ratgeber · Schaden am Haus

Sturmschaden am Dach: Was tun? Welche Versicherung zahlt?

Kostenfrei und unverbindlich

Sturm hat Ihr Dach beschädigt? Was Sie sofort tun, ab welcher Windstärke welche Versicherung zahlt, was nicht versichert ist und wann ein Gutachter hilft.

Nach einem Sturm steigen Sie nicht selbst aufs Dach. Sperren Sie den Bereich unter losen Ziegeln ab, fotografieren Sie den Schaden vom Boden und vom Dachboden aus und melden Sie ihn unverzüglich Ihrer Versicherung. Dringt Regen ein, lassen Sie das Dach notdürftig abdichten – die Kosten dafür erstattet der Versicherer. Zuständig für das Dach ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, sofern sie Sturm und Hagel einschließt, und zwar ab Windstärke 8, also ab 62 Kilometern pro Stunde. Möbel und Einrichtung, die durch das beschädigte Dach nass geworden sind, ersetzt die Hausratversicherung der Bewohner.

Dieser Ratgeber zeigt, was Sie in den ersten Stunden und Tagen nach einem Sturmschaden am Dach tun, was Gebäude- und Hausratversicherung zahlen und was nicht, wie Sie den Sturm nachweisen und wer haftet, wenn ein Baum oder ein Ziegel Schaden anrichtet. Den Schaden am Dach beurteilt ein Sachverständiger für Dächer oder ein Bausachverständiger – vor allem dann, wenn der Versicherer von Verschleiß statt Sturm spricht.

Sturmschaden am Dach auf einen Blick

62 km/h

Ab Windstärke 8 gilt Wind als Sturm – erst dann zahlt die Sturmversicherung

GDV-Musterbedingungen VGB 2022; ohne Messung am Ort genügen Sturmschäden an intakten Gebäuden in der Umgebung

Sofort

melden Sie den Schaden und lassen das Dach notdürftig abdichten

§ 30 VVG verlangt die Anzeige „unverzüglich“; die Kosten der Notabdichtung erstattet der Versicherer (§ 83 VVG)

1 Monat

nach der Schadenmeldung können Sie eine Abschlagszahlung verlangen

§ 14 Abs. 2 VVG – in Höhe dessen, was der Versicherer mindestens zahlen muss

3 Jahre

haben Sie Zeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen – gerechnet ab dem Ende des Schadenjahres

Regelmäßige Verjährung; gehemmt, solange der Versicherer nicht in Textform entschieden hat (§ 15 VVG)

Nach dem Sturm: Was tun, wenn das Dach beschädigt ist?

Die Reihenfolge entscheidet: erst die Sicherheit, dann Fotos und Meldung, dann die Notabdichtung – endgültig repariert wird erst, wenn der Versicherer den Schaden gesehen oder freigegeben hat. Heruntergefallene Ziegel und abgerissene Teile sind Beweisstücke: Werfen Sie sie nicht weg.

  1. Nicht selbst aufs Dach steigen

    Nasse Ziegel, lose Teile und nachfolgende Böen machen das Dach nach einem Sturm lebensgefährlich. Sperren Sie Gehweg, Einfahrt und Garten unter der Schadenstelle ab, damit niemand von herabfallenden Teilen getroffen wird. Hängen Ziegel oder Bleche lose über einem öffentlichen Weg, rufen Sie die Feuerwehr.

  2. Den Schaden von unten festhalten

    Fotografieren Sie das Dach vom Boden aus und mit Zoom, dazu Dachboden, Decken und Wasserflecken innen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Sturms und fotografieren Sie auch Sturmschäden in der Nachbarschaft – sie helfen, falls für Ihren Ort keine Windmessung vorliegt.

  3. Versicherung unverzüglich informieren

    Melden Sie den Schaden sofort, gern zuerst telefonisch: Eigentümer ihrer Wohngebäudeversicherung, Bewohner zusätzlich ihrer Hausratversicherung, wenn Einrichtung nass geworden ist. Mieter melden den Schaden ihrem Vermieter (§ 536c BGB), Wohnungseigentümer der Hausverwaltung – das Dach gehört zum Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG). Notieren Sie die Schadennummer und fragen Sie, was Sie als Nächstes tun sollen.

  4. Das Dach notdürftig abdichten lassen

    Beauftragen Sie einen Dachdeckerbetrieb, das Dach mit einer Plane oder eingehängten Ersatzziegeln provisorisch dicht zu machen, und stellen Sie Eimer unter Tropfstellen. Solche Sofortmaßnahmen gehören zu Ihren Pflichten. Ihre Kosten erstattet der Versicherer, soweit Sie sie für geboten halten durften, und auf Ihr Verlangen muss er sie vorschießen (§ 83 VVG).

  5. Endgültig reparieren erst nach Freigabe

    Lassen Sie das Schadenbild unverändert, bis der Versicherer es gesehen oder freigegeben hat. Geht das nicht, dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und bewahren abgedeckte Ziegel, gebrochene Latten oder Bleche auf. Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und stimmen Sie die Reparatur mit dem Versicherer ab.

Einfamilienhaus mit einer blauen Plane über dem beschädigten Dach, ein Handwerker arbeitet auf dem Dach, an der Giebelseite steht ein Gerüst
Eine Plane hält das Dach dicht, bis der Schaden begutachtet und repariert ist.

Was nach einem Sturmschaden Geld kosten kann

Das hilft Ihnen

Diese Schritte sichern Ihren Anspruch

  • Fotos vom Dach, vom Dachboden und von Wasserschäden innen – mit Datum
  • Heruntergefallene Ziegel, Bleche und Holzteile aufbewahren, bis der Versicherer sie gesehen hat
  • Rechnungen für Notabdichtung, Plane, Gerüst und Trocknung sammeln
  • Sturmschäden in der Nachbarschaft fotografieren, falls die Windstärke strittig wird
  • Beim Ortstermin des Versicherers dabei sein und eigene Fotos zeigen

Das kann Sie Geld kosten

Typische Fehler nach einem Sturmschaden

  • Selbst aufs Dach steigen – das Unfallrisiko ist hoch, und Sie können den Schaden vergrößern
  • Das Dach vollständig reparieren lassen, bevor der Versicherer den Schaden gesehen hat
  • Mit der Notabdichtung warten: Für Folgeschäden durch weiteren Regen kann der Versicherer kürzen, wenn Sie Ihre Pflicht zur Schadenminderung verletzt haben
  • Fenster oder Dachfenster bei Sturmwarnung offen lassen – Regen, der durch offene Öffnungen eindringt, ist nicht versichert
  • Eine Abfindungserklärung unterschreiben, bevor Dämmung und Dachstuhl auf Feuchtigkeit geprüft sind

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschaden am Dach?

Für einen Sturmschaden sind meist zwei Verträge zuständig: die Wohngebäudeversicherung für das Haus mit allem, was fest damit verbunden ist, und die Hausratversicherung für die beweglichen Sachen der Bewohner. Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV, VGB 2022 und VHB 2022) sind dort Schäden versichert, die Sturm oder Hagel unmittelbar anrichten, Schäden durch Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände, die der Sturm auf das Haus wirft, und die Folgeschäden daraus – etwa wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet. In der Gebäudeversicherung sind Sturm und Hagel eine eigene Gefahrengruppe, die auch einzeln versichert werden kann. Ob sie zu Ihrem Vertrag gehört, steht im Versicherungsschein.

Gebäude oder Hausrat: Welche Versicherung zuständig ist

Wohngebäudeversicherung

Abgeschlossen vom Eigentümer – bei Mietwohnungen vom Vermieter, bei Eigentumswohnungen von der Gemeinschaft

  • Dacheindeckung, Lattung, Dachstuhl, Dämmung und Abdichtung
  • Dachrinnen, Fallrohre, Schornstein, Gauben und Dachfenster
  • Folgeschäden durch eindringenden Regen an Decken, Wänden und Böden
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zu den vereinbarten Beträgen
  • Mietausfall des Vermieters, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, für eine vertraglich begrenzte Zeit

Hausratversicherung

Abgeschlossen von den Bewohnern – Mietern wie Eigentümern

  • Möbel, Teppiche, Kleidung und Elektronik, die durch das sturmbeschädigte Dach nass geworden sind
  • Privat genutzte Antennen, Markisen und Balkonkraftwerke auf dem Grundstück der Wohnung
  • Hotelkosten, solange die Wohnung unbewohnbar ist, im vereinbarten Rahmen
  • Transport- und Lagerkosten für Hausrat, den Sie während der Reparatur auslagern müssen, soweit vereinbart

Was im Freien steht – Gartenmöbel, Grill oder Fahrräder –, ist in der Hausratversicherung gegen Sturm nicht versichert; ausgenommen sind nach den Musterbedingungen nur Antennen, Markisen und Balkonkraftwerke. Ein Auto, das ein Ast oder ein Ziegel trifft, zahlt die Teilkasko: Sie deckt nach den Musterbedingungen der Kfz-Versicherung (AKB 2015) Sturm ab Windstärke 8 und Gegenstände, die der Sturm auf das Fahrzeug wirft.

In der Mietwohnung ist das Dach Sache des Vermieters: Er muss es instand setzen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB), und solange die Wohnung beeinträchtigt ist, ist die Miete gemindert (§ 536 BGB). Mieter müssen den Schaden aber unverzüglich anzeigen – wer das versäumt, muss den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, und kann insoweit nicht mindern. In der Eigentümergemeinschaft gehört das Dach zum Gemeinschaftseigentum; melden Sie den Schaden deshalb der Hausverwaltung, die ihn bei der Gebäudeversicherung der Gemeinschaft anzeigt.

Sturmschaden oder nicht? Typische Fälle am Dach

Was ist passiert?Zahlt die Sturmversicherung?Was Sie wissen sollten
Sturm deckt Ziegel ab, Regen dringt einJa – das Dach und die Folgeschäden durch den RegenNasse Möbel und Einrichtung ersetzt die Hausratversicherung.
Ein Baum oder Ast stürzt aufs DachJa – auch wenn der Baum beim Nachbarn standIhr Versicherer kann sich das Geld beim Nachbarn zurückholen, wenn dieser für den Sturz verantwortlich war. Ob der Baum schon vorher erkennbar geschädigt war, kann ein Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau mit einem Baumgutachten klären.
Hagel zerschlägt Ziegel, Dachfenster oder LichtkuppelnJa – Hagel ist zusammen mit Sturm versichertHaarrisse und Abplatzungen sind vom Boden aus oft nicht zu erkennen.
Regen dringt durch ein offenes Dachfenster einNeinAnders, wenn der Sturm das Fenster aufgerissen oder zerstört hat und damit ein Gebäudeschaden entstanden ist.
Schneelast oder eine Dachlawine beschädigt das DachNein – das ist SchneedruckVersichert nur über eine Elementarschadenversicherung (weitere Naturgefahren).
Die Solaranlage auf dem Dach ist beschädigtNur wenn sie mitversichert istDie Musterbedingungen schließen Photovoltaikanlagen aus; mitversichern lassen sie sich über eine Zusatzvereinbarung.
Wind unter Stärke 8 löst alte, lose ZiegelNeinKein Sturm im Sinne der Versicherung – und lose Ziegel muss der Eigentümer vorher befestigen lassen.
Das Dach war für Bauarbeiten abgedecktMöglicherweise nichtEin ganz oder teilweise abgedecktes Dach erhöht die Gefahr; das müssen Sie dem Versicherer anzeigen, sonst kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

Windstärke 8: Ab wann die Versicherung zahlt

Ein Sturm im Sinne der Versicherung ist nach den Musterbedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde. Maßgeblich ist der Wind am Schadenort. Meteorologen nennen Windstärke 8 noch „stürmischen Wind“ – für die Versicherung ist es bereits Sturm. Belegen lässt sich die Windstärke mit den Messwerten nahegelegener Wetterstationen, etwa des Deutschen Wetterdienstes.

Ab wann Wind ein Sturm ist – und die Sturmversicherung zahlt

  • Bis Windstärke 7 (unter 62 km/h): kein Sturm im Sinne der Versicherung
  • Ab Windstärke 8 (ab 62 km/h): Sturm – versichert, wenn Sturm und Hagel zu Ihrem Vertrag gehören

Beaufortskala: Windstärke 8 „stürmischer Wind“ 62 bis 74 km/h, Windstärke 10 „schwerer Sturm“ 89 bis 102 km/h, Windstärke 12 „Orkan“ ab 118 km/h.

Lässt sich die Windstärke für Ihren Ort nicht feststellen, gilt der Sturm trotzdem als bewiesen, wenn Sie einen von zwei Umständen nachweisen: Der Wind hat in der Umgebung auch an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen Schäden angerichtet – oder Ihr eigenes Haus war in so einwandfreiem Zustand, dass der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann. Für beides sind Fotos aus der Nachbarschaft und ein Sachverständiger, der den Zustand Ihres Dachs beurteilt, die stärksten Belege.

Sturm oder Verschleiß: Der häufigste Streit mit dem Versicherer

Nach einem Sturmschaden am Dach prüft der Versicherer vor allem eines: War es wirklich der Sturm – oder war das Dach schon vorher schwach? Nach den Musterbedingungen müssen Sie versicherte Sachen, ausdrücklich auch Dächer, stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten und Mängel unverzüglich beseitigen lassen. Verletzen Sie diese Pflicht vorsätzlich, ist der Versicherer leistungsfrei; bei grober Fahrlässigkeit darf er nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 28 VVG).

Sie können sich aber entlasten: Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben – oder dass der Mangel für den Schaden gar nicht ursächlich war, etwa weil der Sturm auch ein einwandfreies Dach abgedeckt hätte. Genau hier entscheidet der Befund eines Sachverständigen: Er unterscheidet frische Bruchkanten von alten Rissen, prüft, ob Ziegel, Klammern und Lattung den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks entsprachen, und ob Moos, Rost oder morsches Holz den Schaden erst möglich gemacht haben.

Sturm oder Verschleiß: woran sich das am Dach zeigt

Spricht für einen Sturmschaden

Was ein Sachverständiger als Sturmspuren festhält

  • Frische, helle Bruchkanten an Ziegeln, Latten und Holz
  • Abgedeckte Flächen an Ortgang, First und Traufe – dort, wo der Wind am stärksten saugt
  • Ziegel und Bleche, die weit vom Haus entfernt liegen
  • Gleichartige Schäden an Nachbarhäusern vom selben Tag
  • Messwerte einer nahen Wetterstation mit Böen ab Windstärke 8

Spricht eher für Verschleiß

Womit Versicherer eine Kürzung begründen

  • Verwitterte, bemooste oder schon länger gebrochene Ziegel
  • Durchgerostete Nägel, Klammern oder Bleche
  • Morsche oder dauerhaft durchfeuchtete Lattung und Sparren
  • Wasserflecken innen, die älter sind als der Sturm
  • Keine vergleichbaren Schäden in der Umgebung

Streit gibt es auch über die Höhe, etwa wenn der Versicherer nur einzelne Ziegel ersetzen will. Nach den Musterbedingungen ersetzt er bei beschädigten Gebäuden die erforderlichen Reparaturkosten und zusätzlich eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Gibt es das Ziegelmodell nicht mehr und bliebe eine Teilreparatur deutlich sichtbar, kann genau das zum Streitpunkt werden – ebenso Gerüstkosten oder Dämmung, die durch eindringenden Regen durchfeuchtet wurde. Wie Sie eine zu niedrige Abrechnung prüfen und nachfordern, erklärt der Ratgeber Gebäudeversicherung zahlt zu wenig: Was tun?.

Baum, Ziegel, Nachbar: Wer haftet für Sturmschäden?

Stürzt ein Baum vom Nachbargrundstück auf Ihr Dach, zahlt zunächst Ihre eigene Gebäudeversicherung – die Musterbedingungen versichern ausdrücklich Schäden durch Bäume, die der Sturm auf das Haus wirft. Ob sich der Versicherer das Geld beim Nachbarn zurückholen kann (§ 86 VVG), hängt davon ab, ob der Nachbar für den Sturz verantwortlich ist. Wirft ein Sturm einen gesunden, standfesten Baum um, haftet der Eigentümer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht. Anders, wenn der Baum erkennbar krank oder wegen seines Alters nicht mehr standsicher war: Dann hat der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss Schadensersatz leisten (BGH, V ZR 319/02).

Umgekehrt haften Sie für Ihr eigenes Dach: Löst sich ein Ziegel oder ein Blech und trifft einen Menschen, ein Auto oder das Nachbarhaus, muss der Besitzer des Grundstücks den Schaden ersetzen, wenn die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung war – es sei denn, er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet (§ 836 BGB). Für solche Ansprüche ist die Haftpflichtversicherung zuständig: bei selbst bewohnten Häusern meist die Privathaftpflicht, bei vermieteten oft eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – maßgeblich ist Ihr Vertrag. Ein regelmäßig geprüftes Dach schützt deshalb doppelt: vor einer Kürzung durch den eigenen Versicherer und vor Ansprüchen anderer.

Wann Sie einen Sachverständigen für das Dach brauchen

Bei größeren Schäden schickt der Versicherer meist einen eigenen Sachverständigen oder Regulierer. Er arbeitet in dessen Auftrag. Ein unabhängiger Sachverständiger für Dächer an Ihrer Seite lohnt sich vor allem, wenn …

  • der Versicherer Verschleiß, mangelnde Instandhaltung oder zu wenig Wind einwendet,
  • nur ein Teil des Dachs ersetzt werden soll, obwohl die Reparatur sichtbar bliebe oder das Ziegelmodell nicht mehr erhältlich ist,
  • Regen in Dämmung, Lattung oder Dachstuhl eingedrungen ist und Folgeschäden wie Schimmel drohen,
  • Hagel das Dach getroffen hat – Haarrisse in Ziegeln oder beschädigte Abdichtungen sind von unten kaum zu erkennen,
  • ein Baum vom Nachbargrundstück oder ein Fehler des Dachdeckers den Schaden mitverursacht hat und Sie Ansprüche belegen müssen.
Ein Sachverständiger steuert vom Garten aus eine Drohne über dem Ziegeldach eines Einfamilienhauses und verfolgt das Kamerabild auf dem Tablet an der Fernsteuerung
Ein Dach lässt sich auch ohne Gerüst begutachten, etwa mit den Kamerabildern einer Drohne.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Sachverständige sollte das Dach sehen, bevor es repariert wird – eine Notabdichtung schadet nicht. Ist das Dach erst wenige Jahre alt und hat der Sturm Ziegel gelöst, die nicht ausreichend befestigt waren, kommen auch Ansprüche gegen den Dachdecker in Betracht: Bei Arbeiten an einem Bauwerk – dazu zählt in der Regel auch die Neueindeckung eines Dachs – verjähren Mängelansprüche erst fünf Jahre nach der Abnahme (§ 634a BGB). Ein Beweissicherungsgutachten hält den Zustand fest, bevor repariert wird. Folgeschäden durch eingedrungenes Wasser beurteilt bei Bedarf ein Wasserschaden-Gutachter.

Wer zahlt den Gutachter?

Kosten, die durch die Ermittlung und Feststellung des Schadens entstehen, erstattet der Versicherer, soweit sie geboten waren. Einen eigenen Sachverständigen oder Beistand müssen Sie dagegen grundsätzlich selbst bezahlen – es sei denn, der Vertrag verpflichtet Sie dazu oder der Versicherer hat Sie dazu aufgefordert (§ 85 VVG). Manche Verträge enthalten eine Klausel zu Sachverständigenkosten: Übersteigt die Entschädigung einen vereinbarten Betrag, übernimmt der Versicherer dann auch Ihren Kostenanteil im Sachverständigenverfahren. Hat ein anderer den Schaden zu verantworten, etwa der Nachbar mit dem kranken Baum, gehören die Gutachterkosten in der Regel zu dem Schaden, den Sie von ihm ersetzt verlangen können.

Freie Sachverständige rechnen meist nach Stunden ab, üblich sind 70 bis 200 Euro (Richtwert 2026). Lassen Sie sich Stundensatz, geschätzten Aufwand sowie Fahrt- und Nebenkosten vorab schriftlich nennen. Bleibt der Streit über die Höhe, führt das Sachverständigenverfahren zu einer verbindlichen Feststellung.

Vom Sturm bis zum reparierten Dach: was wann passiert

  1. Bei Sturmwarnung

    Fenster schließen, Gegenstände sichern

    Fenster, Dachfenster und Türen schließen, Markisen einfahren, lose Gegenstände auf Balkon und Terrasse sichern. Regen, der durch offene Fenster oder Türen eindringt, ist nicht versichert.

  2. Direkt nach dem Sturm

    Absperren, fotografieren, melden

    Gefahrenbereich unter dem Dach absperren, Schaden vom Boden und von innen fotografieren, Versicherung und gegebenenfalls Vermieter oder Hausverwaltung informieren.

  3. Die ersten Tage

    Notabdichtung und Besichtigung

    Ein Dachdeckerbetrieb dichtet provisorisch ab. Bei größeren Schäden schickt der Versicherer einen Regulierer oder Sachverständigen. Ein eigener Sachverständiger sollte jetzt kommen, solange das Schadenbild unverändert ist.

  4. Nach einem Monat

    Abschlag verlangen

    Ist die Regulierung bis dahin nicht abgeschlossen, können Sie den Betrag als Abschlag verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss (§ 14 VVG).

  5. Die Reparatur

    Reparieren und abrechnen

    Nach der Freigabe repariert der Dachdecker. Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nach den Musterbedingungen nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist – reichen Sie deshalb die Rechnung ein, nicht nur den Kostenvoranschlag.

  6. Drei Jahre

    Verjährung im Blick behalten

    Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Solange der Versicherer über den angemeldeten Schaden nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (§ 15 VVG).

So beugen Sie dem nächsten Sturmschaden vor

  • Dach regelmäßig prüfen lassen, besonders bei älteren Dächern und nach jedem Sturm – lose oder gebrochene Ziegel sofort ersetzen
  • Fotos vom intakten Dach aufbewahren: Sie belegen später den Zustand vor dem Sturm
  • Bäume am Haus auf Standsicherheit kontrollieren lassen, vor allem bei Pilzbefall, dürren Ästen oder Schieflage
  • Versicherungsschein prüfen: Sind Sturm und Hagel versichert, Schneedruck über eine Elementarschadenversicherung, die Solaranlage über eine Zusatzvereinbarung?
  • Versicherungssumme prüfen: Ist sie zu niedrig, kürzt der Versicherer jeden Schaden anteilig – nachrechnen lässt sich das mit dem Wert-1914-Rechner
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt die Rechtslage und die Musterbedingungen des GDV (VGB 2022 und VHB 2022, Stand Juni 2026, sowie AKB 2015, Stand April 2025) allgemein wieder. Ihr Versicherungsvertrag kann davon abweichen – maßgeblich sind Ihre eigenen Bedingungen. Der Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen zum Sturmschaden am Dach

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung einen Sturmschaden?

Ab Windstärke 8 nach der Beaufortskala, also ab 62 Kilometern pro Stunde am Schadenort. Lässt sich das dort nicht feststellen, genügt der Nachweis, dass der Wind in der Umgebung auch intakte Gebäude beschädigt hat oder dass Ihr Haus in einwandfreiem Zustand war und der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann.

Welche Versicherung zahlt, wenn der Sturm Ziegel vom Dach weht?

Den Schaden am Dach zahlt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, wenn Sturm und Hagel versichert sind. Treffen die Ziegel ein fremdes Auto oder das Nachbarhaus, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Eigentümers – sofern er haftet, etwa weil das Dach mangelhaft unterhalten war. Das getroffene Auto selbst ist über die Teilkasko gegen Sturm versichert.

Wer zahlt, wenn ein Baum vom Nachbargrundstück auf mein Dach stürzt?

Zuerst Ihre eigene Gebäudeversicherung, wenn Sturm versichert ist. Der Nachbar haftet nur, wenn er für den Sturz verantwortlich ist – etwa weil der Baum erkennbar krank oder nicht mehr standsicher war und er ihn trotzdem nicht kontrollieren oder fällen ließ. Wirft ein Sturm einen gesunden Baum um, haftet er in der Regel nicht.

Zahlt die Versicherung, wenn es durch das beschädigte Dach hereinregnet?

Ja, wenn der Sturm die Öffnung gerissen hat: Folgeschäden am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung, nasse Möbel und Einrichtung die Hausratversicherung. Nicht versichert ist Regen, der durch ein offenes Fenster, eine offene Tür oder ein offenes Dachfenster eindringt.

Darf ich das Dach nach einem Sturm sofort reparieren lassen?

Notmaßnahmen ja: Eine provisorische Abdichtung sollen Sie sogar veranlassen, um weitere Schäden zu verhindern; die Kosten erstattet der Versicherer. Mit der endgültigen Reparatur warten Sie, bis der Versicherer den Schaden gesehen oder freigegeben hat. Geht das nicht, dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und heben beschädigte Teile auf.

Muss ich als Mieter einen Sturmschaden am Dach bezahlen?

Nein. Das Dach ist Sache des Vermieters, der es instand setzen muss; solange die Wohnung beeinträchtigt ist, ist die Miete gemindert. Sie müssen den Schaden aber unverzüglich melden. Ihre eigenen nassen Möbel ersetzt nur Ihre Hausratversicherung.

Ist meine Solaranlage auf dem Dach gegen Sturm versichert?

Nicht automatisch. Die Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung schließen Photovoltaikanlagen samt Wechselrichter und Speicher aus. Versichert sind sie nur, wenn das zusätzlich vereinbart ist oder Sie eine eigene Photovoltaikversicherung haben. Steckerfertige Balkonkraftwerke zählen nach den Musterbedingungen dagegen zum versicherten Gebäudezubehör beziehungsweise zum Hausrat.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung Verschleiß statt Sturm behauptet?

Lassen Sie sich die Begründung in Textform geben und das Dach von einem unabhängigen Sachverständigen untersuchen, bevor repariert wird. Er hält fest, ob Bruchkanten frisch sind, ob die Befestigung den Fachregeln entsprach und ob auch ein einwandfreies Dach dem Sturm nicht standgehalten hätte. War ein Mangel für den Schaden nicht ursächlich, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Bleibt der Streit über die Höhe, hilft das Sachverständigenverfahren.

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