Sachverständiger: Explosionsschutz für mehr Sicherheit

Ein Sachverständiger für Explosionsschutz (Ex-Schutz) berät, unterstützt und prüft Gebäude sowie Anlagen, in denen brennbare Stoffe zum Einsatz kommen. Der Experte hilft, gesetzliche Vorgaben vollumfänglich zu erfüllen und Gefahren für Mensch und Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren.

Dazu führt der Explosionsschutz-Sachverständige Gefährdungsbeurteilungen durch. Er empfiehlt Maßnahmen zum Ex-Schutz und prüft Anlagen vor sowie nach der Inbetriebnahme.

Gutachter-Gesellschaft informiert über angebotene Leistungen, berufliche Voraussetzungen und Kosten für Ex-Schutz-Gutachter.

Sachverstaendiger fuer Explosionsschutz mit Helm und Overall gelb bemalte Hand mit aufgemaltem W002 Symbol fuer Warnung vor explosionsgefaehrlichen Stoffen

Die Themen im Überblick

Mit Beratung und Gutachten für mehr Sicherheit sorgen

Wenn Unternehmen brennbare Stoffe verarbeiten oder herstellen, kann es zu gefährlichen Explosionen sowie Schäden an Mensch und Umwelt kommen. Dem vorzubeugen, ist die Aufgabe von Sachverständigen für Explosionsschutz. Dabei handelt es sich in der Regel um Ingenieure, Meister oder Fachhandwerker aus dem Bereich der Elektrotechnik, die über ein besonders hohes Wissen verfügen. Sie haben einen großen Erfahrungsschatz und halten sich mit regelmäßigen Weiterbildungen auf dem aktuellen Stand. All das hilft Explosionsschutz Sachverständigen dabei, Anlagen in Hinblick auf den Ex-Schutz zu prüfen und bei Bedarf Maßnahmenpakete für eine höhere Schutzwirkung aufzustellen.

Maßnahmen für primären, sekundären und tertiären Explosionsschutz

Welche Mittel und Möglichkeiten vor einer gefährlichen Explosion schützen, hängt dabei immer von der entsprechenden Anlage ab. Die Maßnahmen aller drei Bereiche gehen so ineinander über, dass Explosionen und deren Auswirkungen bestmöglich vermieden werden.

Grundsätzlich lassen sich die Maßnahmen jedoch den folgenden drei Kategorien zuordnen:

01

Primärer Ex-Schutz:

Hier geht es darum, die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre bestmöglich zu verhindern.

02

Sekundärer Ex-Schutz:

Der sekundäre Explosionsschutz enthält Maßnahmen, die das Zünden explosionsfähiger Atmosphären verhindern sollen.

03

Tertiärer Ex-Schutz:

Kommt es doch zur Zündung, soll der tertiäre Schutz die Auswirkungen auf Technik, Mensch und Umwelt reduzieren.

Aktuelle gesetzliche Anforderungen an den Ex-Schutz im Unternehmen

Ein Sachverständiger für Explosionsschutz kennt die wichtigsten Gesetze, Normen und Richtlinien aus seinem Bereich. Er weiß, wie diese anzuwenden sind und hilft Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.

Welche Werke dabei unter anderem zu berücksichtigen sind, zeigt die folgende Übersicht:

  • ATEX-Richtlinien für Explosionsschutz auf europäischer Ebene
  • IECEx zur international gültigen Zertifizierung von Betriebsmitteln für Ex-Bereiche
  • Richtlinie 1999/92/EG für Mindestanforderungen an Explosionsschutz in der EU
  • Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS) für den aktuellen Stand der Technik
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Installation und Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Explosionsschutzverordnung (ExVO) für das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen zum Einsatz in Ex-Schutz-Bereichen
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im Arbeitsschutz

Während die EG-Richtlinie allgemeine Mindestanforderungen für europäische Staaten vorgibt, handelt es sich bei der BetrSichV und der ExVO um die Umsetzung in nationales Recht. Neben den ATEX-Richtlinien und der GefStoffV sind diese Werke daher maßgebend, wenn es um den Explosionsschutz geht.

Unser Tipp:

Wer nicht sicher ist, welche Anforderungen die Richtlinien enthalten und was im individuellen Fall zu beachten ist, sollte einen Sachverständigen für Explosionsschutz beauftragen. Im Rahmen einer Beratung beantwortet dieser die wichtigsten Fragen zu neuen oder bereits bestehenden Anlagen.

Explosionsschutz-Gutachter kommen in vielen Bereichen zum Einsatz

Wie einleitend beschrieben, kommt ein Sachverständiger für Explosionsschutz immer dann zum Einsatz, wenn Unternehmen brennbare Stoffe herstellen oder verarbeiten. Typische Sektoren sind dabei:

  • Chemie- und Pharma-Industrie
  • Deponieanlagen
  • Energieerzeuger und Raffinerien
  • Entsorgungsfirmen
  • Holz-Industrie
  • Lackierereien
  • Landwirtschaft
  • Metall-Industrie
  • Nahrungsmittel-Industrie

In all diesen Bereichen sorgen die Fachleute mit Beratungen, Gefährdungsbeurteilungen zum Ex-Schutz, dem Erstellen des Explosionsschutzdokuments und dem Prüfen von Anlagen für ein hohes Maß an Sicherheit.

Wichtig zu wissen:

Das Hinzuziehen eines qualifizierten Gutachters ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. So zum Beispiel bei der ersten oder wiederkehrenden Prüfung zum Explosionsschutz.

Leistungen der Sachverständigen für Explosionsschutz

Von der Planung bis zum Betrieb von Anlagen für den Umgang mit brennbaren Stoffen bieten Sachverständige für Explosionsschutz zahlreiche Leistungen an. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten zusammen und zeigt zugleich, wann Anlagenbetreiber einen Fachexperten hinzuziehen sollten.

Explosionsschutz-Beratung durch erfahrene Ex-Schutz-Sachverständige

In neu zu errichtenden, zu sanierenden oder bestehenden Anlagen bieten Sachverständige für Explosionsschutz zahlreiche Beratungsleistungen an. Dabei informieren sie beispielsweise über den aktuellen Stand der Technik und geltende Gesetze sowie Verordnungen. Die Experten zeigen, welche Prüfpflichten bestehen und schlagen Maßnahmen zum primären, sekundären oder tertiären Explosionsschutz vor.

Wichtig zu wissen:

Neben der initialen Beratung übernehmen Ex-Schutz-Gutachter auch Aufgaben aus den Bereichen Planung, Baubegleitung und Bauüberwachung. So legen sie nötige Geräte für den Schutz vor Explosionen aus und führen entsprechende Berechnungen durch.

Hersteller beauftragen Ex-Schutz-Sachverständige auch vor der Entwicklung neuer Produkte. In diesem Zuge informieren sie über gesetzliche Anforderungen und zeigen, worauf es bei Produkten für den Einsatz in Explosionsbereichen ankommt.

Durchführen von Prüfungen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung

Zahlreiche Anlagen benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, bevor sie errichtet, in Betrieb genommen und wesentlich geändert werden dürfen. Das schreibt die BetrSichV in § 18 vor. Sachverständigen für Explosionsschutz ist es erlaubt, diese Prüfarbeiten durchzuführen. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Leistungen:

  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach den Anforderungen des § 15 der BetrSichV
  • Prüfung nach Instandsetzung sowie Wiederinbetriebnahme prüfpflichtiger Änderungen nach § 15 der BetrSichV
  • wiederkehrende Prüfung an der prüfpflichtigen Anlage nach § 16 BetrSichV
  • Prüfung der Explosionsgefährdungen nach Abschnitt 3 Anhang 2 der BetrSichV
  • Erstellen von Explosionsschutzkonzepten für Genehmigungsverfahren

Darüber hinaus bieten Sachverständige für Explosionsschutz auch die Untersuchung von Lüftungsanlagen, Gaswarn- und Inertisierungseinrichtungen an.

Umsetzen gesetzlicher Pflichten durch Explosionsschutz-Sachverständige

Geht es um den Bau, die Sanierung oder Instandsetzung einer Anlage zum Umgang mit brennbaren Stoffen, sind zahlreiche Vorgaben zu erfüllen. Sachverständige für Explosionsschutz kennen diese und helfe dabei, alle Vorgaben in die Praxis umzusetzen. Im Wesentlichen geht es dabei um Folgendes:

  • Gefährdungsbeurteilung einer technischen Anlage
  • Zoneneinteilung nach individuellen Eigenschaften
  • abschließendes Explosionsschutzdokument erstellen

Viele Anlagenbetreiber interessieren sich vor allem dafür, ein Explosionsschutzdokument (Ex-Schutz-Dokument) erstellen zu lassen. Dieses zeigt, welche Gefahren bestehen und mit welchen Maßnahmen diese auf ein Minimum sinken. Das Explosionsschutzdokument ist damit ein Nachweis dafür, dass Betreiber die Vorgaben zum Ex-Schutz erfüllen.

Wichtig zu wissen:

Das Dokument ist immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Ändert sich dieser, müssen Anlagenbetreiber ein neues Ex-Schutz-Dokument erstellen bzw. das bestehende anpassen lassen. Unterstützung bekommen sie dabei von einem Sachverständigen für Explosionsschutz.

Untersuchungen und Detailprüfungen von Stoffen und Anlagenteilen

Ob Ex-Schutz-Maßnahmen nötig sind, zeigt eine Gefährdungsbeurteilung. Diese lässt sich jedoch nicht immer ohne Weiteres durchführen, sodass Anlagenbetreiber häufig die Unterstützung von sachverständigen Gutachtern benötigen. Die Explosionsschutz-Experten führen dabei detaillierte Untersuchungen an Arbeits- und Betriebsmitteln durch. Beispiele dafür sind:

  • Feststellung von Zusammensetzung und Eigenschaften von Stäuben
  • Durchfluss- und Konzentrationsmessung im laufenden Betrieb
  • Explosionsversuche im Maßstab zur Prüfung der Druckstoßfestigkeit und der Zünddurchschlagsicherheit
  • Test und Kontrolle von Explosionsverläufen in verschiedenen Anlagen

Ex-Schutz-Gutachter prüfen und beurteilen darüber hinaus auch Zündquellen an Apparaten, Geräten und Ausrüstungsgegenständen.

Weiterbildung und Schulung von Planern und Fachhandwerkern

Um bei regelmäßigen Neuerungen der Ex-Schutz-Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, bieten zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) Schulungen und Weiterbildungen an. Diese nutzen sie auch, um Berufseinsteiger und Interessenten auf den Beruf vorzubereiten. Zu den Themen gehören Explosionsschutz-Gutachten, Explosionsvorstellungen im Freien, Explosionsschutzgutachten sowie weitere branchen- und gebäudetypische Inhalte.

Übrigens:

Was ist im Ernstfall zu tun? Wie verhalten sich Facharbeiter bei einer drohenden oder erfolgten Explosion richtig? Antworten auf diese Frage geben Ex-Schutz-Gutachter im Rahmen einer individuellen Beratung.

Anforderung und Qualifikation von Ex-Schutz-Gutachtern

Sachverständige für Explosionsschutz sind zur Prüfung befähigte Personen gemäß Anlage 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese verfügen über eine fundierte Ausbildung und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im entsprechenden Bereich. Voraussetzung sind außerdem Schulungen, Weiterbildungen sowie Unterweisungen, mit denen die Experten ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand halten.

Geht es um die Anlagenprüfung vor Inbetriebnahme oder die Durchführung wiederkehrender Prüfungen, fordert die Anlage 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) außerdem:

  • ein einschlägiges Studium oder eine fachliche Ausbildung mit langer Berufsausbildung
  • umfassende, aktuelle Kenntnisse zu Explosionsschutz und geltenden Regelwerken
  • die regelmäßige Teilnahme an Erfahrungsaustauschen zur Weiterbildung

Sind Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU zu prüfen, müssen Ex-Schutz-Sachverständige zudem über eine behördliche Anerkennung verfügen. Diese erhalten sie nach dem Ablegen einer Prüfung, bei der es um Qualifikationen, Zuverlässigkeit und nötige Prüfeinrichtungen geht.

Ex-Schutz-Sachverständiger einer zugelassenen Überwachungseinrichtung

Viele Prüfaufgaben fordern die Beauftragung einer zugelassenen Überwachungseinrichtung (kurz ZÜS). Dabei handelt es sich um Organisationen wie den TÜV oder die DEKRA, die eigene Ex-Schutz-Sachverständige ernennen. Voraussetzung dafür ist in der Regel das Ablegen einer Prüfung bei der entsprechenden Organisation.

Nach § 29 BImSchG bekanntgegebener Sachverständiger Explosionsschutz

Für sicherheitstechnische Prüfungen sowie Prüfaufgaben von sicherheitstechnischen Unterlagen, die von einer Landesbehörde angeordnet wurden, sind ebenfalls Gutachter mit spezieller Anerkennung erforderlich. Erkennbar sind diese an der Bekanntgabe nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Bekanntgabe erhalten Sachverständige und Gutachter auf Antrag bei der zuständigen Behörde. Voraussetzung ist das Erfüllen hoher Anforderungen an Fachkunde, Unabhängigkeit sowie Zuverlässigkeit der Experten. Außerdem müssen Fachleute über die benötigte gerätetechnische Ausstattung verfügen, um geforderte Prüfungen durchführen zu dürfen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Explosionsschutz

Geht es im Streit- oder Schadensfall darum, ob Explosionsschutzmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ziehen Gerichte häufig Experten zurate. Voraussetzung dafür ist, dass diese über eine öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö. B. u. V.) verfügen. Diese setzt die Prüfung bei der zuständigen IHK voraus und steht daher für eine besonders hohe Qualität.

Übliche Kosten der Explosionsschutz-Sachverständigen

Die Preise der Ex-Schutz-Gutachter liegen im Durchschnitt bei 100 bis 150 Euro pro Stunde, wobei Abweichungen nach oben sowie unten möglich sind. Geht es um die Kosten, spielt darüber hinaus auch der Arbeitsaufwand eines Auftrags eine große Rolle. Während initiale Beratungen vergleichsweise günstig sind, zahlen Auftraggeber mehr, wenn sie eine Gefährdungsbeurteilung, eine Zoneneinteilung, ein Explosionsschutzkonzept und ein Explosionsschutzdokument erstellen lassen. Wie hoch die Kosten im Einzelfall sind, zeigt ein individuell kalkuliertes Angebot.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Ex-Schutz-Fachexperten

Welche Aufgaben hat ein Ex-Schutz-Gutachter in der Praxis?

Angefangen bei der Beratung, über die Planung und Bauausführung bis hin zur Prüfung von Anlagen zur Herstellung oder zum Umgang mit brennbaren Stoffen erstreckt sich der Aufgabenbereich der Fachleute über ein weites Feld. Zu den typischsten Aufgaben zählen die Beratung und Unterweisung von Fachleuten, das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, Zoneneinteilungen, Explosionsschutzkonzepten sowie Explosionsschutzdokumenten und die Prüfung von Anlagen vor sowie nach der Inbetriebnahme.

Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen lassen?

Grundsätzlich darf jeder Unternehmer ein Explosionsschutzdokument erstellen. Da die Aufgabe zahlreiche weitere Arbeiten einschließt und einen hohen Sachverstand im Ex-Schutz voraussetzt, empfehlen wir, ein solches Ex-Schutz-Dokument erstellen zu lassen. Sachverständige für Explosionsschutz übernehmen die Aufgabe und stellen sicher, dass alle Vorkehrungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das schafft Rechtssicherheit, erhöht den Arbeitsschutz und spart zudem auch Zeit.

Was zeichnet einen Sachverständigen für Explosionsschutz aus?

Ex-Schutz-Sachverständige sind Ingenieure, Meister oder Fachhandwerker mit Berufserfahrung. Sie haben zahlreiche Weiterbildungen absolviert und halten sich mit Schulungen auf dem aktuellen Stand. Für viele Prüfaufgaben sind Sachverständige mit behördlicher Anerkennung, nach § 29 BImSchG bekanntgegebene Sachverständige oder öffentlich bestellte und vereidigte Ex-Schutz-Sachverständige zu beauftragen.

Wie viel kann ein Sachverständiger für Explosionsschutz kosten?

Die Kosten der Fachexperten hängen vom Arbeitsaufwand ab. Entscheidend sind dabei Stundensätze, die im Durchschnitt bei 100 bis 150 Euro liegen. Eine zuverlässige Preisauskunft für konkrete Fälle ist nur im Rahmen eines individuellen Angebots möglich.

Author: Johannes Partz

Johannes Partz

Johannes ist Geschäftsführer bei der Lindenfield GmbH und schreibt für die Gutachter-Gesellschaft. Er ist ein Experte im Bereich Technik und Vertrieb. Die Gutachter-Gesellschaft wurde im Jahr 2021 gestartet und soll umfänglich über verschiedenen Gutachten und Gutachter informieren.