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Ratgeber · Bau, Mängel & Technik

Heizöltank prüfen lassen oder stilllegen: Pflichten, Fristen und Ablauf

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Heizöltank im Keller oder in der Erde: wann die AwSV eine Prüfung verlangt, was bei der Stilllegung gilt, wer sie durchführen darf – und was im Überschwemmungsgebiet nachzurüsten ist.

Ob ein Heizöltank geprüft werden muss, hängt von drei Angaben ab: wie viel er fasst, ob er ober- oder unterirdisch liegt und ob das Grundstück in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt. Geregelt ist das bundesweit einheitlich in der AwSV, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dieselben Angaben entscheiden, was bei der Stilllegung gilt – etwa wenn eine Wärmepumpe die Ölheizung ersetzt. Hier lesen Sie, welche Prüfung für Ihren Tank vorgeschrieben ist, wer sie durchführen darf und wie Sie einen Tank ordnungsgemäß außer Betrieb nehmen.

Heizöltank auf einen Blick

WGK 2

Heizöl EL gilt als deutlich wassergefährdend

Wassergefährdungsklasse nach § 3 AwSV

über 1.000 Liter

Oberirdische Tanks werden vor der Inbetriebnahme von einem Sachverständigen geprüft

Gefährdungsstufe B

über 10.000 Liter

Oberirdische Tanks werden alle fünf Jahre geprüft – im Schutz- oder Überschwemmungsgebiet schon über 1.000 Liter

Anlagen 5 und 6 AwSV

Fachbetrieb

Pflicht für Errichten, Reinigen, Instandsetzen und Stilllegen über 1.000 Litern

§ 45 AwSV

Wann Ihr Heizöltank geprüft werden muss

Heizöl EL gehört zur Wassergefährdungsklasse 2. Aus dem Fassungsvermögen ergibt sich damit die Gefährdungsstufe (§ 39 AwSV), aus Gefährdungsstufe, Aufstellung und Lage die Prüfpflicht (§ 46 mit den Anlagen 5 und 6 AwSV). Für einen Heizöltank im Wohnhaus gilt:

TankVor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher ÄnderungWiederkehrendBei Stilllegung
Oberirdisch bis 220 Liter, außerhalb von Schutz- und ÜberschwemmungsgebietenDie AwSV gilt nicht (§ 1 Abs. 3)––
Oberirdisch über 220 bis 1.000 Liter (Stufe A)keine Prüfungkeine Prüfungkeine Prüfung
Oberirdisch über 1.000 bis 10.000 Liter (Stufe B), außerhalb von Schutzgebietenjaneinnein
Oberirdisch über 1.000 bis 10.000 Liter (Stufe B), im Schutz- oder Überschwemmungsgebietjaalle 5 Jahreja
Oberirdisch über 10.000 Liter (Stufe C)jaalle 5 Jahreja
Unterirdisch – jede Größejaalle 5 Jahre, im Schutz- oder Überschwemmungsgebiet alle 30 Monateja

Unterirdisch ist ein Tank, der ganz oder teilweise im Erdreich eingebettet ist, und auch ein Anlagenteil, der nicht vollständig einsehbar in Bauteilen mit Erdberührung liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfen darf nur ein Sachverständiger einer anerkannten Sachverständigenorganisation (§ 47 AwSV). Er schickt seinen Prüfbericht innerhalb von vier Wochen an die Behörde und bringt am Tank eine Plakette mit dem Datum der nächsten Prüfung an, wenn er keinen oder nur einen geringfügigen Mangel findet. Die Frist ist gewahrt, wenn bis zum Ende des Fälligkeitsmonats geprüft wird.

Neu einbauen? Wer einen prüfpflichtigen Tank errichten oder wesentlich ändern will – oberirdisch also über 1.000 Litern –, muss das der Behörde mindestens sechs Wochen vorher schriftlich anzeigen (§ 40 AwSV).

Was Sie selbst kontrollieren müssen

Unabhängig von jeder Prüfpflicht muss der Betreiber die Dichtheit der Anlage und die Funktion der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren (§ 46 Abs. 1 AwSV): Ist der Auffangraum oder die Wanne trocken, zeigt die Leckanzeige nichts an, sind Leitungen und Grenzwertgeber in Ordnung? Das Merkblatt nach Anlage 3 der AwSV muss gut sichtbar in der Nähe der Anlage hängen (§ 44 Abs. 4); fehlt es, händigt der Sachverständige es bei der Prüfung aus.

Heizöltank stilllegen: So läuft es ab

„Stilllegen“ heißt nach der AwSV, die Anlage dauerhaft außer Betrieb zu nehmen (§ 2 Abs. 30). Der Betreiber muss dabei alle wassergefährdenden Stoffe entfernen, soweit das technisch möglich ist, und die Anlage gegen missbräuchliche Nutzung sichern (§ 17 Abs. 4 AwSV). Bei einem Fassungsvermögen über 1.000 Litern und bei jedem unterirdischen Tank darf nur ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV die Stilllegung durchführen (§ 45 Abs. 1).

  1. Pflichten klären

    Größe, Aufstellung und Lage ergeben, ob ein Fachbetrieb vorgeschrieben ist und ob ein Sachverständiger die Stilllegung prüfen muss – siehe Tabelle oben.

  2. Restöl abpumpen lassen

    Planen Sie die letzte Lieferung so, dass möglichst wenig Öl übrig bleibt. Den Rest pumpt der Fachbetrieb ab und führt ihn der Verwertung zu.

  3. Reinigen und sichern

    Der Fachbetrieb reinigt den Tank von innen, macht ihn gasfrei und verschließt oder entfernt Füll- und Entlüftungsleitung, damit niemand mehr Öl einfüllen kann.

  4. Ausbauen oder stehen lassen

    Ein gereinigter Kellertank kann ausgebaut und entsorgt werden. Ob ein Erdtank ausgegraben, verfüllt oder anders gesichert wird, stimmen Sie mit der unteren Wasserbehörde ab.

  5. Stilllegung prüfen lassen

    Wo vorgeschrieben – bei unterirdischen Tanks, oberirdisch über 10.000 Litern und im Schutz- oder Überschwemmungsgebiet über 1.000 Litern – prüft ein AwSV-Sachverständiger und meldet das Ergebnis der Behörde.

  6. Nachweise aufbewahren

    Reinigungsbescheinigung, Entsorgungsnachweise und Prüfbericht gehören zu den Hausunterlagen – spätestens beim Verkauf fragt jemand danach.

Heizöltank im Überschwemmungs- oder Risikogebiet

  • Neue Heizölverbraucheranlagen sind in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten verboten; die Behörde kann eine Ausnahme zulassen, wenn kein weniger wassergefährdender Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten verfügbar ist und die Anlage hochwassersicher errichtet wird (§ 78c Abs. 1 WHG).
  • In Risikogebieten außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete ist eine neue Anlage verboten, wenn andere Energieträger wirtschaftlich vertretbar zur Verfügung stehen oder sie nicht hochwassersicher errichtet werden kann; sie ist sechs Wochen vorher anzuzeigen (§ 78c Abs. 2 WHG).
  • Bestehende Anlagen in Überschwemmungsgebieten mussten bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet werden, in Risikogebieten ist das bis zum 5. Januar 2033 nachzuholen, soweit wirtschaftlich vertretbar – bei einer wesentlichen Änderung sofort (§ 78c Abs. 3 WHG).

Ob Ihr Grundstück betroffen ist, zeigen die Hochwassergefahrenkarten Ihres Landes; die untere Wasserbehörde gibt Auskunft.

Wer prüft, wer baut aus, wer begutachtet

AufgabeWerWoran Sie ihn erkennen
Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und bei StilllegungAwSV-SachverständigerBestellungsschreiben einer anerkannten Sachverständigenorganisation (§§ 52, 53 AwSV)
Einbau, Reinigung, Instandsetzung, StilllegungFachbetrieb nach § 62 AwSVZertifikat, auf zwei Jahre befristet
Gutachten bei Kauf, Schaden oder StreitÖffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tankanlagen oder ein AwSV-SachverständigerBestellungsurkunde der Kammer, Sachgebiet im Sachverständigenverzeichnis

Mehr zur Rolle der Prüfer, zur Mängeleinstufung und zum Prüfbericht steht auf der Seite AwSV-Sachverständige. Ist schon Öl ausgelaufen, lesen Sie weiter unter Heizölschaden: Was tun? Wer zahlt?

Haus mit Öltank kaufen: Was ein Gutachten klärt

Das sollte vor dem Kauf geklärt sein

  • Fassungsvermögen, Baujahr, Bauart und ob der Tank ober- oder unterirdisch liegt
  • Prüfstatus: letzter Prüfbericht, Plakette, offene Mängel
  • Zustand von Auffangraum oder Wanne, Leckanzeige, Leitungen und Grenzwertgeber
  • Lage in einem Wasserschutz-, Überschwemmungs- oder Risikogebiet und daraus folgende Pflichten
  • Bei Erdtanks und Spuren von Öl: ob der Boden verunreinigt ist
  • Aufwand und Pflichten einer späteren Stilllegung

Ein Sachverständiger für Tankanlagen oder ein AwSV-Sachverständiger bewertet das vor Ort. Hat der Boden etwas abbekommen, kommt ein Bodengutachter dazu.

Was Prüfung und Stilllegung kosten

Für AwSV-Prüfungen gibt es keine Gebührenordnung; die Preise legen die Sachverständigenorganisationen und Büros selbst fest. Bei der Stilllegung hängen die Kosten von Größe, Bauart und Zugänglichkeit des Tanks, der Menge an Restöl und Schlamm, dem Ausbau und der Entsorgung ab – bei Erdtanks zusätzlich von Erdarbeiten. Holen Sie Angebote mit denselben Angaben ein und achten Sie darauf, dass Reinigungsbescheinigung und Entsorgungsnachweise enthalten sind.

FAQ: Häufige Fragen zum Heizöltank

Muss ich meinen Heizöltank mit 5.000 Litern prüfen lassen?

Steht er oberirdisch im Keller und außerhalb eines Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiets, wird er nur vor der Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung geprüft. Im Schutz- oder Überschwemmungsgebiet ist er alle fünf Jahre und bei der Stilllegung zu prüfen. Liegt er in der Erde, alle fünf Jahre, im Schutzgebiet alle 30 Monate.

Darf ich meinen Tank selbst ausbauen?

Bei Tanks über 1.000 Litern und bei allen unterirdischen Tanks nicht: Die Stilllegung ist dann Sache eines Fachbetriebs nach § 62 AwSV. Auch bei kleineren Tanks müssen alle Stoffe entfernt und die Anlage gegen Missbrauch gesichert werden – und Ölreste, ölhaltiger Schlamm und der Tank selbst gehören zu einem Entsorger.

Muss ich die Stilllegung der Behörde melden?

Ist eine Prüfung bei Stilllegung vorgeschrieben, erhält die Behörde den Prüfbericht des Sachverständigen. Ob darüber hinaus eine Mitteilung erwartet wird, sagt Ihnen die untere Wasserbehörde.

Was bedeutet die Plakette am Tank?

Sie zeigt das Datum der letzten und der nächsten Prüfung. Der Sachverständige bringt sie nur an, wenn er keinen oder einen geringfügigen Mangel festgestellt hat (§ 47 Abs. 4 AwSV).

Gilt das alles auch für einen Tank in einem Betrieb?

Grundsätzlich ja. Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Beheizen oder Kühlen von Räumen und zum Erwärmen von Wasser mit höchstens 100 m³ Heizöl im Jahr und höchstens vier Befüllungen; im Betrieb zählen auch Verwendungsanlagen dazu, und Notstromanlagen stehen ihnen gleich (§ 2 Abs. 11 AwSV). Für größere Tanklager gelten die allgemeinen Regeln der AwSV.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt AwSV und Wasserhaushaltsgesetz nach dem Stand Oktober 2026 wieder, geprüft am Originaltext. Strengere Regeln einer Wasserschutzgebietsverordnung und Anordnungen der Behörde gehen vor.

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