Sachverständige & Gutachter

Bewertungen von Sachverständigen: So entstehen sie und was sie wert sind

Kostenfrei und unverbindlich

Wer darf bewerten, wie prüfen wir Bewertungen auf unserem Portal, wie entsteht die Gesamtnote und was tun bei Zweifeln? Unsere Bewertungsregeln im Klartext.

Ein Gutachten ist Vertrauenssache. Wer einen Sachverständigen beauftragt, kann dessen Arbeit vorher kaum beurteilen — und erfährt oft erst nach Wochen, ob das Gutachten trägt. Deshalb hat jeder Eintrag in unserem Verzeichnis eine eigene Profilseite, auf der Auftraggeber ihre Erfahrung schildern können. Damit diese Erfahrungen etwas wert sind, gelten für alle Bewertungen, die auf Gutachter-Gesellschaft.de abgegeben werden, dieselben Regeln — und die stehen hier. Bewertungen auf anderen Portalen verwalten und prüfen wir nicht.

Ein Mann sitzt am Küchentisch und vergibt auf seinem Smartphone Sterne, neben ihm liegt ein gebundenes Gutachten mit dem Foto eines Einfamilienhauses

Wer darf bewerten?

Bewerten darf, wer die Leistung des Sachverständigen selbst in Anspruch genommen hat — als Auftraggeber eines Gutachtens, als Partei einer Begutachtung oder als Beteiligter einer Beratung. Beim Absenden bestätigen Sie das ausdrücklich. Eine Bewertung ohne eigenen Kontakt zum Sachverständigen ist unzulässig; das gilt auch für Mitbewerber, Angehörige und Mitarbeiter des Büros.

Öffentlich erscheint Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens — aus Sabine Musterfrau wird Sabine M. Ihre E-Mail-Adresse veröffentlichen wir nie und geben sie nicht weiter; wir brauchen sie ausschließlich für die Bestätigung.

So prüfen wir Bewertungen auf unserem Portal

Seit 2022 muss jede Plattform offenlegen, ob und wie sie Bewertungen auf Echtheit prüft (§ 5b Absatz 3 UWG). Für Bewertungen, die auf Gutachter-Gesellschaft.de abgegeben werden, gilt dieses Verfahren:

  1. Bestätigung der E-Mail-Adresse. Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne diesen Klick wird nichts veröffentlicht; unbestätigte Bewertungen löschen wir nach 14 Tagen.
  2. Prüfung durch einen Mitarbeiter. Jede bestätigte Bewertung liest vor der Veröffentlichung ein Mitarbeiter und prüft sie auf die unten genannten Ausschlussgründe. Wird eine veröffentlichte Bewertung gemeldet, prüft ein Mitarbeiter den Einzelfall erneut.
  3. Kennzeichnung der Herkunft. An jeder Bewertung steht, wie sie entstanden ist: frei auf der Profilseite abgegeben oder über den persönlichen Einladungslink des Sachverständigen.

Nicht veröffentlicht werden:

  • Erfundene Bewertungen, Bewertungen von Mitbewerbern und alles, wofür jemand eine Gegenleistung erhalten hat
  • Beleidigungen, Schmähkritik und Unterstellungen, die als Tatsache dargestellt, aber nicht belegt werden
  • Namen, Anschriften oder Gesundheitsdaten Dritter sowie Auszüge aus Gutachten, Rechnungen oder Schriftsätzen
  • Laufende Gerichts- und Schiedsverfahren, solange sie nicht abgeschlossen sind
  • Werbung, Links auf fremde Angebote und Beiträge, die inhaltlich nichts über die Leistung aussagen

Was wir nicht prüfen: ob tatsächlich ein Auftrag zustande kam. Rechnungen oder Auftragsbestätigungen verlangen wir nicht — das würde die Hürde so hoch legen, dass kaum jemand bewertet. Kritik veröffentlichen wir dagegen, auch scharfe: Eine Plattform, auf der nur Lob steht, hilft niemandem bei der Auswahl. Eine regelkonforme Bewertung lässt sich deshalb nicht auf Wunsch löschen; der Sachverständige kann ihr aber öffentlich widersprechen.

Wie die Gesamtnote entsteht

Die Gesamtnote ist der ungewichtete Durchschnitt aller veröffentlichten Bewertungen eines Profils, auf eine Nachkommastelle gerundet. Es gibt keine Gewichtung nach Aktualität, keine Bonuspunkte für gebuchte Pakete und keine Möglichkeit, einzelne Bewertungen aus der Rechnung zu nehmen. Neben der Note steht immer, auf wie vielen Bewertungen sie beruht — bei zwei Bewertungen sagt eine 5,0 naturgemäß weniger aus als bei dreißig.

Bezahlte Pakete verändern die Note nicht. Sie verändern die Darstellung: Ein hervorgehobener Eintrag in der Trefferliste ist für Sie sichtbar als Anzeige gekennzeichnet. Was ein Sachverständiger für seine Sichtbarkeit zahlt, steht offen auf der Seite Für Gutachter.

Übernommene Bewertungen: Sachverständige mit einem Paket ab Silber können Bewertungen, die sie bereits auf einem anderen Portal erhalten haben — etwa bei Google, ProvenExpert oder Jameda —, in ihr Profil übernehmen lassen. Der Sachverständige bestätigt jede einzelne, und an jeder übernommenen Bewertung steht, aus welchem Portal sie stammt. Für Entstehung und Prüfung dieser Bewertungen ist das jeweilige Ursprungsportal verantwortlich; unser Prüfverfahren gilt für Bewertungen, die direkt bei uns abgegeben werden. In die Gesamtnote gehen sie wie alle anderen ein.

Die Antwort des Sachverständigen

Jeder bewertete Sachverständige wird über eine neue Bewertung informiert und kann öffentlich antworten. Die Antwort steht unmittelbar unter der Bewertung und ist als solche gekennzeichnet; der Verfasser der Bewertung erhält eine Nachricht darüber. Antworten unterliegen denselben Regeln wie Bewertungen — insbesondere dürfen sie keine Auftrags- oder Personendaten offenlegen.

Bewertung anpassen oder melden

Für Auftraggeber: Ihre eigene Bewertung können Sie auch im Nachhinein anpassen. Eine kurze E-Mail an info@gutachter-gesellschaft.de genügt.

Für Sachverständige: Haben Sie berechtigte Zweifel an der Echtheit einer Bewertung, können Sie sie jederzeit bei uns melden — unter derselben Adresse, mit einer kurzen Schilderung des Falls. Dann prüft ein Mitarbeiter den Sachverhalt individuell und geht mit Ihnen in den Austausch. Regelkonforme Bewertungen bleiben dabei bestehen. Uns allen ist daran gelegen, dass das Feedback auf unserer Plattform ehrlich, fair und konstruktiv ist.

Für Sachverständige: Bewertungen einholen

Die meisten Auftraggeber bewerten gern — man muss sie nur fragen, am besten kurz nach der Übergabe des Gutachtens. Ihr Profil sammelt Bewertungen von sich aus; mit einem Paket kommen der persönliche Bewertungslink, die öffentliche Antwortfunktion, das Bewertungssiegel für Ihre eigene Webseite und auf Wunsch Einladungen an Ihre Auftraggeber dazu.

Profile ohne Bewertungen: Ein Sachverständiger kann sein Profil ab dem Paket Silber ohne Bewertungen führen. Es zeigt dann keine Bewertungen und nimmt keine an — alle, nicht nur kritische. Sein Siegel trägt in diesem Fall statt der Note den Vermerk „Geprüftes Profil“.

  • Silber

    19,99 € / Monat zzgl. USt.

    Monatlich kündbar · mit 24 Monaten Laufzeit 14,99 €

    Vor den kostenlosen Einträgen stehen, Bewertungen mitbringen, Siegel zeigen

    • Bewertungen aus anderen Portalen übernehmen
    • Persönlicher Bewertungslink für Ihre Auftraggeber
    • Öffentlich auf Bewertungen antworten
    • Silber-Siegel mit Ihrer geprüften Gesamtnote
    • Wahlweise ganz ohne Bewertungen
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  • Mit zweiter Website

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Mit 12 bzw. 24 Monaten Laufzeit sinkt der Monatspreis um 10 bzw. 25 %. Die Laufzeit wählen Sie bei der Buchung. Alle Pakete und Leistungen im Vergleich

Die verbindlichen Regeln für Bewertungen — wer bewerten darf, was wir nicht veröffentlichen und welche Rechte Sie an Ihrem Text behalten — stehen in Ziffer 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wann erscheint meine Bewertung?

Sobald Sie sie per E-Mail bestätigt haben und sie unsere automatisierte Prüfung besteht, erscheint sie im Profil des Sachverständigen.

Wird mein voller Name veröffentlicht?

Nein. Öffentlich erscheinen Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens, zum Beispiel „Sabine M.“. Ihre E-Mail-Adresse wird nie veröffentlicht und nicht an den Sachverständigen weitergegeben.

Kann ein Gutachter eine schlechte Bewertung löschen lassen?

Nein. Löschen auf bloßen Wunsch gibt es nicht. Hat ein Sachverständiger berechtigte Zweifel an der Echtheit einer Bewertung, kann er sie melden; dann prüft ein Mitarbeiter den Fall individuell und spricht mit ihm. Entfernt wird eine Bewertung nur, wenn sich der geschilderte Kontakt auf unsere Nachfrage nicht belegen lässt oder sie gegen unsere Regeln verstößt. Der Sachverständige kann aber öffentlich antworten.

Prüfen Sie, ob wirklich ein Auftrag stattgefunden hat?

Wir verlangen keine Rechnung als Nachweis. Jede hier abgegebene Bewertung wird per E-Mail bestätigt und vor der Veröffentlichung von einem Mitarbeiter auf unsere Regeln geprüft. An jeder Bewertung steht, ob sie frei abgegeben oder über den Einladungslink des Sachverständigen entstanden ist. Bei berechtigtem Zweifel an der Echtheit prüft ein Mitarbeiter den Einzelfall.

Prüfen Sie auch Bewertungen auf Google und anderen Portalen?

Nein. Wir prüfen ausschließlich Bewertungen, die auf Gutachter-Gesellschaft.de abgegeben werden. Übernimmt ein Sachverständiger Bewertungen von einem anderen Portal in sein Profil, steht an jeder, woher sie stammt; zuständig für diese Bewertungen bleibt das jeweilige Ursprungsportal.

Beeinflusst ein bezahltes Paket die Bewertungen oder die Note?

Nicht die Berechnung: Die Gesamtnote ist der ungewichtete Durchschnitt aller veröffentlichten Bewertungen — für kostenlose wie für zahlende Profile gleich. Ab Silber können Sachverständige allerdings Bewertungen aus anderen Portalen übernehmen lassen; diese zählen in der Gesamtnote mit und tragen sichtbar ihre Herkunft. Eine hervorgehobene Platzierung ist als Anzeige gekennzeichnet.

Was kostet es, Bewertungen zu erhalten?

Nichts. Jedes Profil sammelt Bewertungen kostenlos und zeigt sie öffentlich, auch ohne gebuchtes Paket. Kostenpflichtig sind nur die Werkzeuge darum herum: öffentlich antworten, Bewertungen aktiv einholen und das Bewertungssiegel für die eigene Webseite.

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