Sachverständige & Gutachter
Bewertungen von Sachverständigen: So entstehen sie und was sie wert sind
Sachverständige aus Ihrer Region
Wer darf einen Gutachter bewerten, wie prüfen wir jede Bewertung, wie entsteht die Gesamtnote und was passiert bei Kritik? Unsere Bewertungsregeln im Klartext.
Ein Gutachten ist Vertrauenssache. Wer einen Sachverständigen beauftragt, kann dessen Arbeit vorher kaum beurteilen — und erfährt oft erst nach Wochen, ob das Gutachten trägt. Deshalb hat jeder Eintrag in unserem Verzeichnis eine eigene Profilseite, auf der Auftraggeber ihre Erfahrung schildern können. Damit diese Erfahrungen etwas wert sind, gelten für alle dieselben Regeln — und die stehen hier.
Wer darf bewerten?
Bewerten darf, wer die Leistung des Sachverständigen selbst in Anspruch genommen hat — als Auftraggeber eines Gutachtens, als Partei einer Begutachtung oder als Beteiligter einer Beratung. Beim Absenden bestätigen Sie das ausdrücklich. Eine Bewertung ohne eigenen Kontakt zum Sachverständigen ist unzulässig; das gilt auch für Mitbewerber, Angehörige und Mitarbeiter des Büros.
Öffentlich erscheint Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens — aus Sabine Musterfrau wird Sabine M. Ihre E-Mail-Adresse veröffentlichen wir nie und geben sie nicht weiter; wir brauchen sie ausschließlich für die Bestätigung.
So prüfen wir jede Bewertung
Seit 2022 muss jede Plattform offenlegen, ob und wie sie Bewertungen auf Echtheit prüft (§ 5b Absatz 3 UWG). Unser Verfahren hat drei Stufen — und wir sagen auch, was es nicht leistet.
- Bestätigung der E-Mail-Adresse. Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne diesen Klick wird nichts veröffentlicht; unbestätigte Bewertungen löschen wir nach 14 Tagen.
- Prüfung durch einen Menschen. Jede bestätigte Bewertung liest ein Mitarbeiter, bevor sie erscheint — in der Regel innerhalb eines Werktags. Automatisch wird nichts freigeschaltet.
- Kennzeichnung der Herkunft. An jeder Bewertung steht, wie sie entstanden ist: frei auf der Profilseite abgegeben oder über den persönlichen Einladungslink des Sachverständigen.
Was wir nicht prüfen: ob tatsächlich ein Auftrag zustande kam. Rechnungen oder Auftragsbestätigungen verlangen wir nicht — das würde die Hürde so hoch legen, dass kaum jemand bewertet, und uns Belege in die Hand geben, die wir nicht speichern wollen. Wir prüfen Plausibilität, Sprache und Inhalt; bei begründetem Zweifel fragen wir beim Verfasser nach und veröffentlichen im Zweifel nicht.
Was wir nicht veröffentlichen
- Erfundene Bewertungen, Bewertungen von Mitbewerbern und alles, wofür jemand eine Gegenleistung erhalten hat
- Beleidigungen, Schmähkritik und Unterstellungen, die als Tatsache dargestellt, aber nicht belegt werden
- Namen, Anschriften oder Gesundheitsdaten Dritter sowie Auszüge aus Gutachten, Rechnungen oder Schriftsätzen
- Laufende Gerichts- und Schiedsverfahren, solange sie nicht abgeschlossen sind
- Werbung, Links auf fremde Angebote und Beiträge, die inhaltlich nichts über die Leistung aussagen
Kritik dagegen veröffentlichen wir — auch scharfe. Eine Plattform, auf der nur Lob steht, hilft niemandem bei der Auswahl. Ein Sachverständiger kann eine Bewertung nicht auf Wunsch löschen lassen; er kann ihr aber öffentlich widersprechen.
Wie die Gesamtnote entsteht
Die Gesamtnote ist der ungewichtete Durchschnitt aller veröffentlichten Bewertungen eines Profils, auf eine Nachkommastelle gerundet. Es gibt keine Gewichtung nach Aktualität, keine Bonuspunkte für gebuchte Pakete und keine Möglichkeit, einzelne Bewertungen aus der Rechnung zu nehmen. Neben der Note steht immer, auf wie vielen Bewertungen sie beruht — bei zwei Bewertungen sagt eine 5,0 naturgemäß weniger aus als bei dreißig.
Bezahlte Pakete verändern die Note nicht. Sie verändern die Darstellung: Ein hervorgehobener Eintrag in der Trefferliste ist für Sie sichtbar als Anzeige gekennzeichnet. Was ein Sachverständiger für seine Sichtbarkeit zahlt, steht offen auf der Seite Für Gutachter.
Die Antwort des Sachverständigen
Jeder bewertete Sachverständige wird über eine neue Bewertung informiert und kann öffentlich antworten. Die Antwort steht unmittelbar unter der Bewertung und ist als solche gekennzeichnet; der Verfasser der Bewertung erhält eine Nachricht darüber. Antworten unterliegen denselben Regeln wie Bewertungen — insbesondere dürfen sie keine Auftrags- oder Personendaten offenlegen.
Bewertung ändern, zurückziehen oder melden
Sie möchten Ihre eigene Bewertung ändern oder zurückziehen? Eine formlose E-Mail an info@gutachter-gesellschaft.de genügt — wir löschen sie ohne Rückfragen. Sie halten eine fremde Bewertung für unzutreffend? Schildern Sie uns den Fall unter derselben Adresse. Wir nehmen die Bewertung dann vorläufig offline, fragen beim Verfasser nach und entscheiden anhand seiner Antwort. Bleibt der Zweifel, veröffentlichen wir sie nicht wieder.
Für Sachverständige: Bewertungen einholen
Die meisten Auftraggeber bewerten gern — man muss sie nur fragen, am besten kurz nach der Übergabe des Gutachtens. Ihr Profil sammelt Bewertungen von sich aus; mit einem Paket kommen der persönliche Bewertungslink, die öffentliche Antwortfunktion, das Bewertungssiegel für Ihre eigene Webseite und auf Wunsch Einladungen an Ihre Auftraggeber dazu.
Die verbindlichen Regeln für Bewertungen — wer bewerten darf, was wir nicht veröffentlichen und welche Rechte Sie an Ihrem Text behalten — stehen in Ziffer 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wie lange dauert es, bis meine Bewertung erscheint?
Nach Ihrer Bestätigung per E-Mail liest ein Mitarbeiter die Bewertung — in der Regel innerhalb eines Werktags. Danach erscheint sie sofort im Profil des Sachverständigen.
Wird mein voller Name veröffentlicht?
Nein. Öffentlich erscheinen Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens, zum Beispiel „Sabine M.“. Ihre E-Mail-Adresse wird nie veröffentlicht und nicht an den Sachverständigen weitergegeben.
Kann ein Gutachter eine schlechte Bewertung löschen lassen?
Nein. Löschen auf bloßen Wunsch gibt es nicht. Wir entfernen eine Bewertung nur, wenn sie nachweislich nicht auf einem echten Kontakt beruht oder gegen unsere Regeln verstößt. Der Sachverständige kann aber öffentlich antworten.
Prüfen Sie, ob wirklich ein Auftrag stattgefunden hat?
Wir verlangen keine Rechnung als Nachweis. Geprüft werden die Bestätigung der E-Mail-Adresse, die Plausibilität und der Inhalt; jede Bewertung liest vor der Veröffentlichung ein Mensch. An jeder Bewertung steht, ob sie frei abgegeben oder über den Einladungslink des Sachverständigen entstanden ist.
Beeinflusst ein bezahltes Paket die Bewertungen oder die Note?
Nein. Die Gesamtnote ist der ungewichtete Durchschnitt aller veröffentlichten Bewertungen — für kostenlose wie für zahlende Profile gleich. Ein Paket verändert nur die Darstellung, und eine hervorgehobene Platzierung ist als Anzeige gekennzeichnet.
Was kostet es, Bewertungen zu erhalten?
Nichts. Jedes Profil sammelt Bewertungen kostenlos und zeigt sie öffentlich, auch ohne gebuchtes Paket. Kostenpflichtig sind nur die Werkzeuge darum herum: öffentlich antworten, Bewertungen aktiv einholen und das Bewertungssiegel für die eigene Webseite.