Hausrat und Wertgegenstände
Hausratwert-Check: Wie hoch muss Ihre Versicherungssumme sein?
Zwei von drei Haushalten in Deutschland sind unterversichert – nicht, weil sie den falschen Tarif gewählt haben, sondern weil die Versicherungssumme aus einer Zeit stammt, in der die Wohnung noch halb leer war. Kommt es zum Schaden, kürzt der Versicherer die Entschädigung genau in dem Verhältnis, in dem die Summe zu niedrig ist – auch bei einem kleinen Schaden.
Dieser Check rechnet Ihnen aus, wie hoch Ihre Versicherungssumme sein müsste. Er bildet den Richtwert von 650 € je Quadratmeter Wohnfläche, mit dem die Versicherer selbst rechnen, stellt ihm auf Wunsch eine Einzelbewertung Ihres Hausrats gegenüber und prüft Ihre Wertsachen gegen die üblichen Entschädigungsgrenzen. Am Ende steht eine Ampel, die Deckungslücke in Euro und die Rechnung, was ein Beispielschaden tatsächlich einbringen würde.
Versicherungssumme online ermitteln
Wohnfläche eintragen – der Check bildet den Richtwert von 650 € je Quadratmeter, mit dem die Versicherer selbst rechnen, stellt ihm auf Wunsch Ihre Einzelbewertung zum Neuwert gegenüber und prüft Ihre Wertsachen gegen die üblichen Entschädigungsgrenzen. Ohne E-Mail und ohne Registrierung.
Für eine Vereinbarung mit dem Versicherer oder nach einem Schaden zählt eine belegbare Wertermittlung – die Gutachter-Suche führt zu Sachverständigen für Hausrat und Wertgegenstände.
So funktioniert der Hausratwert-Check
Drei Angaben genügen für ein erstes Ergebnis. Jede Annahme, die der Rechner trifft, steht unter dem Ergebnis – Sie sehen also nicht nur die Zahl, sondern auch, worauf sie beruht.
Wohnfläche eintragen
Die Wohnfläche ist die einzige Pflichtangabe. Sie steht in Ihrem Miet- oder Kaufvertrag und umfasst alle Wohnräume einschließlich Küche, Bad, Flur und ausgebautem Hobbyraum. Nicht mitgerechnet werden Keller, Speicher, Garage, Treppenhaus und Balkon – der Hausrat, der dort steht, ist trotzdem mitversichert. Bei Dachschrägen gilt die übliche Regel: unter einem Meter Höhe gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte.
Diese Zahl mal 650 € ergibt den Richtwert. Für eine 95 Quadratmeter große Wohnung sind das 61.750 € – eine Summe, die viele beim ersten Hinsehen für zu hoch halten und die sich beim Nachrechnen regelmäßig als zu niedrig erweist.
Richtwert oder Einzelbewertung
Der Richtwert unterstellt eine durchschnittliche Ausstattung. Wer eine hochwertige Einbauküche, viel Technik oder eine gut gefüllte Werkstatt hat, liegt darüber; wer erst kürzlich eingezogen ist und wenig besitzt, darunter. Deshalb bietet der Check den zweiten Weg an: die Einzelbewertung in zehn Kategorien, von den Möbeln über die Elektronik bis zum Kellerinhalt.
Entscheidend ist dabei ein Punkt, an dem die meisten Schätzungen scheitern: Einzutragen ist der Neuwert, nicht der Zeitwert. Die Hausratversicherung ersetzt, was die Neuanschaffung heute kostet – nicht, was Ihre acht Jahre alte Waschmaschine noch wert wäre. Wer den Zeitwert einträgt, kommt auf eine Summe, die im Schadenfall nicht reicht.
Wertsachen und ihre Grenzen
Schmuck, Uhren, Kunst, Sammlungen, Bargeld und Wertpapiere sind mitversichert – aber nur bis zu einer Grenze. Der Check fragt diese Positionen deshalb gesondert ab und stellt sie den Entschädigungsgrenzen gegenüber, die in den meisten Bedingungswerken stehen. Die für Sie geltenden Beträge können Sie eintragen; sie stehen in Ihrem Versicherungsschein unter „Entschädigungsgrenzen“.
Warum ausgerechnet 650 € je Quadratmeter?
Der Wert ist keine Erfindung der Versicherungsmathematik, sondern eine Vereinfachung mit einem klaren Zweck. Eine Hausratversicherung müsste eigentlich den gesamten Hausrat bewerten – Schrank für Schrank, Gerät für Gerät. Das macht niemand, weder der Versicherer noch der Kunde. Also einigt man sich auf eine Ersatzgröße, die sich in einer Minute ermitteln lässt und mit der beide Seiten leben können: die Wohnfläche.
Aus jahrzehntelanger Schadenerfahrung ergibt sich dafür ein Erfahrungswert von rund 650 € je Quadratmeter. Er ist der Betrag, bei dem die Versicherer bereit sind, auf den Einwand der Unterversicherung zu verzichten – und genau darin liegt sein eigentlicher Wert. Er ist kein Gutachten über Ihren Hausrat, sondern ein Angebot: Wer diese Summe versichert, wird im Schadenfall nicht gekürzt.
Ältere Verträge rechnen teilweise noch mit niedrigeren Werten. Wer eine Police aus den 2000er-Jahren hat, findet dort nicht selten Sätze zwischen 500 und 600 € je Quadratmeter. Die Preise für Möbel, Elektrogeräte und Textilien sind seither deutlich gestiegen – eine Summe, die damals passte, tut es heute nicht mehr.
Was Unterversicherung im Schadenfall wirklich kostet
Der verbreitetste Irrtum lautet: Wer die Hälfte versichert hat, bekommt bei kleinen Schäden trotzdem alles ersetzt und erst bei einem Totalschaden weniger. Das Gegenteil ist der Fall. § 75 des Versicherungsvertragsgesetzes bestimmt, dass die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt wird, in dem die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht – bei jedem Schaden, unabhängig von seiner Höhe.
| Hausratwert | Versicherungssumme | Deckung | Schaden 20.000 € | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|
| 65.000 € | 65.000 € | 100 % | 20.000 € | 20.000 € |
| 65.000 € | 55.000 € | 85 % | 20.000 € | 16.923 € |
| 65.000 € | 40.000 € | 62 % | 20.000 € | 12.308 € |
| 65.000 € | 30.000 € | 46 % | 20.000 € | 9.231 € |
In der dritten Zeile fehlen 7.692 € – bei einem Schaden, der nicht einmal ein Drittel des Hausratwerts erreicht. Genau das ist die Rechnung, die der Check für Ihren eigenen Fall aufmacht.
Unterversicherungsverzicht: der wichtigste Satz in Ihrer Police
Es gibt einen Weg, diese Kürzung vollständig auszuschließen: den Unterversicherungsverzicht. Vereinbaren Sie mindestens 650 € je Quadratmeter Wohnfläche, verzichtet der Versicherer darauf, im Schadenfall den tatsächlichen Hausratwert gegenzurechnen. Ein Schaden wird dann bis zur Versicherungssumme voll ersetzt, auch wenn Ihr Hausrat in Wirklichkeit mehr wert ist.
Zwei Einschränkungen bleiben. Erstens ist die Versicherungssumme weiterhin die Obergrenze: Wer 61.750 € versichert hat und einen Totalschaden von 90.000 € erleidet, bekommt 61.750 €. Zweitens erlischt der Verzicht, wenn die vereinbarte Summe unter den Richtwert fällt – etwa nach einem Umzug in eine größere Wohnung, ohne dass der Vertrag angepasst wurde.
Prüfen Sie deshalb zwei Dinge in Ihrem Versicherungsschein: Steht dort ein Unterversicherungsverzicht, und passt die zugrunde gelegte Wohnfläche noch zu Ihrer Wohnung?
Wo der Richtwert regelmäßig danebenliegt
Der Erfahrungswert beschreibt den Durchschnitt. Bei diesen Haushalten liegt der tatsächliche Hausratwert regelmäßig darüber – hier lohnt die Einzelbewertung:
- Hochwertige Einbauküche. Eine Küche mit Markengeräten kostet in der Neuanschaffung schnell 25.000 € und mehr. Sie allein füllt bei einer kleinen Wohnung fast die halbe Richtwertsumme.
- Musikinstrumente und Tonstudio. Ein Flügel, ein Cello oder eine Sammlung von Verstärkern sprengt jede Flächenpauschale.
- Werkstatt, Hobbyraum, Modellbau. Maschinen, Werkzeug und Material summieren sich unauffällig über Jahre.
- Fahrräder und Pedelecs. Drei E-Bikes im Keller sind ein fünfstelliger Betrag – und in vielen Verträgen zusätzlich durch eine eigene Grenze gedeckelt.
- Design, Antiquitäten, Teppiche. Was den Wohnwert ausmacht, macht auch den Hausratwert aus.
- Umfangreiche Garderobe. Kleidung wird fast immer zu niedrig geschätzt, weil niemand den Schrank je zusammengerechnet hat.
Umgekehrt gibt es Haushalte, die deutlich unter dem Richtwert liegen: eine frisch bezogene Erstwohnung, eine möbliert gemietete Wohnung, ein bewusst reduzierter Haushalt. Auch das zeigt die Einzelbewertung – und spart im besten Fall Beitrag.
Wertsachen: die Grenzen kennen, bevor der Schaden da ist
Wertsachen sind der Bereich, in dem eine Hausratversicherung am häufigsten weniger leistet, als der Versicherte erwartet. Nicht weil sie nicht versichert wären, sondern weil zusätzlich zur Versicherungssumme eigene Höchstbeträge gelten. Die folgenden Werte stehen so oder ähnlich in den meisten Bedingungswerken:
| Position | Übliche Entschädigungsgrenze |
|---|---|
| Wertsachen insgesamt | 20 % der Versicherungssumme |
| Bargeld | rund 1.500 € |
| Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere | rund 2.500 € |
| Schmuck, Edelmetalle, Sammlungen außerhalb eines Wertschutzschranks | rund 20.000 € |
| Wertsachen in einem anerkannten Wertschutzschrank | höhere Grenze je nach Sicherheitsstufe |
Wer über diesen Grenzen liegt, hat zwei Möglichkeiten: einen Wertschutzschrank aufstellen oder eine gesonderte Vereinbarung mit dem Versicherer treffen. Für die Vereinbarung verlangt jeder Versicherer eine belegbare Wertermittlung – Kaufbelege, Zertifikate oder ein Wertgutachten. Ohne diesen Nachweis wird im Schadenfall über den Wert gestritten, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem der Gegenstand nicht mehr da ist.
Wann sich eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen lohnt
Für die laufende Police genügt der Richtwert. Eine sachverständige Wertermittlung wird in drei Situationen wichtig:
- Vor dem Vertrag, wenn Wertsachen über den Entschädigungsgrenzen liegen und eine Sondervereinbarung nötig ist.
- Nach dem Schaden, wenn eine vollständige Schadenaufstellung erstellt und gegenüber dem Regulierer belegt werden muss – nach Einbruch, Brand, Leitungswasser oder Sturm.
- Im Streitfall, wenn der Versicherer den Wert einzelner Positionen anders sieht als Sie. Dann führt das Sachverständigenverfahren aus den Versicherungsbedingungen weiter.
Ein Sachverständiger für Hausrat und Wertgegenstände dokumentiert Bestand, Zustand und Wiederbeschaffungswert so, dass die Aufstellung einer Prüfung standhält. Das ist der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Nachweis.
Wie hoch muss meine Hausratversicherung sein?
Als Richtwert gelten 650 € je Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 95 Quadratmeter große Wohnung sind das 61.750 €. Bei dieser Summe verzichten die meisten Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Wer eine gehobene Ausstattung, eine hochwertige Küche oder viel Technik hat, sollte den Hausrat zusätzlich einzeln bewerten.
Was passiert bei Unterversicherung im Schadenfall?
Nach § 75 VVG wird die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Versicherungssumme zum tatsächlichen Hausratwert steht. Wer 60 % des Werts versichert hat, bekommt bei jedem Schaden 60 % ersetzt – auch bei einem kleinen. Die Kürzung trifft nicht erst den Totalschaden.
Zählt der Neuwert oder der Zeitwert?
Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, also die Kosten für die Wiederbeschaffung einer neuen Sache gleicher Art und Güte. Deshalb muss auch die Versicherungssumme auf Neuwerten beruhen. Wer den Zeitwert seiner Möbel und Geräte ansetzt, ist automatisch unterversichert.
Sind Schmuck und Bargeld unbegrenzt mitversichert?
Nein. Für Wertsachen gilt üblicherweise eine Gesamtgrenze von 20 % der Versicherungssumme, dazu kommen eigene Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden und für Schmuck außerhalb eines Wertschutzschranks. Wer darüber liegt, braucht eine gesonderte Vereinbarung und dafür in aller Regel eine belegbare Wertermittlung.
Muss ich die Versicherungssumme anpassen, wenn ich umziehe?
Ja. Der Richtwert hängt an der Wohnfläche. Wer in eine größere Wohnung zieht und den Vertrag nicht anpasst, verliert den Unterversicherungsverzicht – die Summe unterschreitet dann den vereinbarten Satz je Quadratmeter.
Ersetzt der Check ein Hausratgutachten?
Nein. Er ist eine Orientierung nach den üblichen Richtwerten der Hausratversicherung. Für eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer oder für die Regulierung nach einem Schaden braucht es eine belegbare Wertermittlung durch einen Sachverständigen.
Wenn es um echtes Geld geht
Ein Richtwert überzeugt keinen Regulierer. Diese Seiten führen weiter, sobald aus der Schätzung eine belegbare Zahl werden muss.
Wertermittlung des Hausrats, Schadenaufstellung nach Einbruch, Brand oder Leitungswasser.
Schmuck, Uhren, Kunst und Sammlungen – Wertermittlung für Versicherung, Erbe und Verkauf.
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