Sachverständige Gutachter für Treppen und Geländer

Vor allem im öffentlichen und gewerblichen Bereich stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Treppenanlagen, Geländer und Brüstungen. Die Anlagen müssen besonders sicher sein und dürfen bei einem Brand keine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen. Sachverständige Gutachter für Treppen, Geländer und Brüstungen prüfen die Einhaltung aktueller Treppen-Vorschriften.

Sie unterstützen bei der Planung, führen Sicherheitsprüfungen durch und stehen Auftraggebern bei Streitigkeiten mit Fachfirmen zur Seite. Letzteres ist immer dann der Fall, wenn Treppen, Handläufe oder Brüstungen falsch eingebaut wurden.

Sachverstaendiger fuer Treppen und Gelaender prueft eine Treppe mit Holzgelaender

Die Themen im Überblick

Beratung, Sicherheitsprüfung und Unterstützung im Streitfall

Sachverständige Gutachter für Treppen, Geländer und Brüstungen verfügen über eine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrung in ihrer Branche. Sie kennen gültige Treppen-Vorschriften und helfen Planern, Fachhandwerkern sowie Bauherren dabei, diese in der Praxis umzusetzen. Häufig kommen die Fachexperten aber auch dann zum Einsatz, wenn es längst zu spät ist: Wurde eine Treppe falsch eingebaut oder wurden die wichtigsten Treppen-Vorschriften nicht befolgt, helfen Sachverständige und Gutachter Kunden dabei, Nachbesserungsarbeiten oder Schadenersatzzahlungen zu erwirken.

Übrigens:

Sachverständige und Gutachter haben in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Aus diesem Grund sollten Auftraggeber immer auf eine entsprechende Verbandszugehörigkeit oder Zertifizierung achten. Geht es um Streitfälle vor Gericht, sind öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter zulässig.

Fachgerechte Planung von Treppen und Geländern mit Sachverständigen

Während die Anforderungen an Treppenanlagen im Privatbereich vergleichsweise gering sind, haben Planer und Fachbetriebe bei öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden zahlreiche Punkte zu beachten. Angefangen vom richtigen Material, über den sicheren Einbau, bis hin zu Stufenhöhe und Steigung sind dabei viele Fragen zu beantworten. Wer hier auf Nummer sicher gehen und keine Treppen-Normen verletzen möchte, beauftragt bereits bei der Planung einen Sachverständigen für Treppenbau. Der Experte nutzt sein außergewöhnlich großes Wissen daraufhin, um Planer, Konstrukteure, Fachbetriebe oder Bauherren neutral zu beraten.

Sicherheitsprüfung für Treppen durch einen sachverständigen Gutachter

Kommen moderne Materialien wie Glas oder Carbon für die Treppenstufen zum Einsatz, betreten viele Fachfirmen Neuland. Ein Grund, aus dem es nach dem Bau immer wieder zu Schäden oder Unfällen kommt. Diese auszuschließen, ist die Aufgabe von Treppenbau-Gutachtern, die vor der Freigabe eine Sicherheitsprüfung durchführen. Sie kontrollieren dabei, ob alle Elemente den üblichen Belastungen standhalten und bestätigen die Qualität der Anlagen. Stellen sie Fehler oder Probleme fest, etwa weil Treppenstufen falsch eingebaut wurden, geben die Experten Lösungsvorschläge. Sie kontrollieren die Umsetzung und beugen Schäden oder Unfällen bestmöglich vor.

Unser Tipp:

Handelt es sich nicht um Standardtreppen, ist die Beauftragung von Sachverständigen zur Planungsunterstützung auch im Privatbereich ratsam. Im öffentlichen Bereich lohnt es sich immer, wenn Architekten und Bauingenieure Gutachter hinzuziehen, um alle Treppen-Vorschriften zu erfüllen und Mängel von vornherein auszuschließen.

Neutrale Unterstützung bei Unklarheiten und Auseinandersetzungen

Sind Auftraggeber mit der Ausführung nicht zufrieden? Vermuten sie einen Mangel oder kam es zu einem Unfall, weil die Treppe falsch eingebaut wurde? In diesen Fällen steht es oft Aussage gegen Aussage. Sachverständige Gutachter für Treppenbau, Geländer und Brüstungen helfen dann, eine Einigung zu finden. Ihre Arbeit nehmen die Experten dabei im besten Falle vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf, um Sachverhalte schnell zu klären und unnötige Kosten zu vermeiden. Ist es dafür bereits zu spät, bekommen Auftraggeber und Auftragnehmer neutrale Unterstützung von einem Sachverständigen.

Wichtig zu wissen:

Die Experten arbeiten immer neutral. Sie sind nur an der Wahrheit interessiert, lassen sich bei Streitigkeiten aber von allen Beteiligten beauftragen. So helfen Sachverständige Verbrauchern dabei, Mängel nachzuweisen. Unterstellen Kunden Fachfirmen ungerechtfertigt Mängel, unterstützen Gutachter auch diese, um Regressansprüche oder Entschädigungszahlungen zu verhindern.

Aufklärung nach einem Unfall durch den Treppen-Sachverständigen

Gutachter für Treppen, Geländer und Brüstungen kommen auch nach Unfällen immer wieder zum Einsatz. Typische Beispiele sind Abstürze oder Brände mit hohen Folgekosten. Stellen die Experten dabei heraus, dass Firmen Treppenanlagen, Geländer sowie Brüstungen falsch geplant und/oder falsch eingebaut haben, stellen sie die Verantwortlichen fest. Häufig passiert das vor Gericht, wobei es um Schadensersatz- und Nachbesserungsansprüche geht.

Unser Tipp:

Wer alle Risiken ausschließen, Unfälle vermeiden und Regressansprüchen vorbeugen will, kann bereits bei Planung und Ausführung einen Sachverständigen beauftragen. Dieser prüft alle Planungsunterlagen. Er kontrolliert die Ausführung und stellt sicher, dass keine Mängel entstehen.

Die wichtigsten Treppen-Normen und Vorschriften im Überblick

Während Planer im Privatbereich einen großen Gestaltungsspielraum haben, gelten in gewerblichen und öffentlichen Bereichen verschiedene Treppen-Normen und -Vorschriften. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten:

  • DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“
  • DIN 18069 „Tragbolzentreppen für Wohngebäude; Bemessung und Ausführung“
  • DIN 18332 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Naturwerksteinarbeiten
  • Bautechnische Information Naturwerkstein (BTI) 1.3 „Massivstufen und Treppenbeläge, außen“
  • VOB C, DIN 18334 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Zimmer- und Holzbauarbeiten“
  • Musterbauordnung (MBO) bzw. Landesbauordnung der Bundesländer
  • Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) für den jeweiligen Einsatzbereich
  • Richtlinie des Bundesverbandes Treppen- und Geländerbau e.V. (BVGT)
  • Regelwerk Holztreppenbau vom Deutschen HolzTreppen Institut e.V. (DHTI)

Die Treppen-Normen und -Vorschriften definieren die anerkannten Regeln der Technik. Sie enthalten Mindestanforderungen an Maße sowie Materialien und sorgen dafür, dass Unfälle oder Schäden ausbleiben.

Wichtige Grundsätze für den fachgerechten Bau von Treppenanlagen

Ganz gleich, um welche Art von Gebäude es geht: Wer Treppen einbauen möchte, muss sich an die aktuellen Vorschriften halten. Sachverständige und Gutachter empfehlen dabei, die folgenden Grundsätze einzuhalten:

  • Stufen sollten maximal 19 cm hoch sein
  • Trittflächen sollten nicht kürzer als 26 cm sein
  • die Kopfhöhe ist mit 2,00 Metern anzunehmen
  • die Treppe-Norm DIN 18065 ist zu berücksichtigen

Geht es im Innen- oder Außenbereich um den Bau von Natursteintreppen, sind weitere Vorschriften zu beachten. Diese betreffen die Wahl geeigneter Gesteine, die Art der Oberfläche und die Entwässerung von Stufen im Freien.

Streitigkeiten: In diesen Fällen helfen Sachverständige für Treppen

Knarzende Stufen, Gehgeräusche in angrenzenden Wohnungen oder schwere Verletzungen nach Stürzen von rutschigen Treppenanlagen: Bei der Planung und dem Bau sind verschiedenste Mängel möglich. Die folgende Übersicht zeigt häufige Probleme und gibt Tipps, auf welche Punkte Auftraggeber bei der Ausführung ganz besonders achten sollten.

  • Die neue Treppe wurde falsch eingebaut: Fehler in der Ausführung sind häufig der Grund dafür, dass Auftraggeber einen Gutachter um Rat bitten. Der Experte nimmt Innen- sowie Außentreppen daraufhin auf und prüft, ob alle Treppen-Vorschriften eingehalten wurden. Häufig stellen die Experten dabei Mängel wie fehlende oder falsche Neigungswinkel (Außentreppen) sowie zu kurze und zu hohe Tritte fest. Da sich bestehende Treppenanlagen nicht ohne Weiteres ändern lassen, ist der Neueinbau häufig die Folge.
  • Die Holztreppe knarrt beim Begehen: Knarrende Stufen sind typische Probleme bei Holztreppen. Ursachen finden Gutachter dabei unter anderem in der Beschichtung, in Reibungsflächen, in der Befestigung oder in der Materialstärke. Handelt es sich tatsächlich um einen Mangel, weil geltende Treppen-Vorschriften nicht eingehalten wurden, sind Sanierungs- oder Ausbesserungsarbeiten nötig. In einigen Fällen bekommen Geschädigte aber auch Schadenersatz.
  • Stufen biegen sich durch oder sind lose: Wenn sich die Treppenstufen durchbiegen, liegt das häufig an einer unsachgemäßen Befestigung, dem falschen Material oder einer unzureichenden Materialstärke. Sachverständige Gutachter prüfen das und weisen Planern oder ausführenden Firmen die Mängel nach. Gleiches gilt auch dann, wenn Stufen im Außenbereich lose sind, nicht richtig abschließen oder wenn Treppenstufen wackeln.
  • Treppenstufen sind unterschiedlich hoch: Sind die Stufen unterschiedlich hoch, stellt die Treppenanlage eine Unfallgefahr dar. Denn schon bei geringen Toleranzen von weniger als einem Zentimeter kommt es zum Stolpern. Passanten könnten stürzen und sich verletzen. Sachverständige Treppenbauer kennen das Problem und finden ähnliche Mängel immer wieder vor. Abhilfe schafft dabei in der Regel nur der Neueinbau.
  • Abstandsfugen unterschiedlich oder falsch: Viele Innentreppen haben dekorative Abstandsfugen zur Wand, die in der Praxis gleichmäßig und vor allem nicht zu groß ausfallen sollten. Während unterschiedliche Abstände vor allem einen optischen Mangel darstellen, besteht bei zu großen Fugen Verletzungsgefahr.
  • Anderes Material eingebaut als beauftragt: Natursteine ähneln sich optisch oft stark, obwohl sie ganz unterschiedliche technische Eigenschaften aufweisen. Einige Anbieter nutzen das aus, um höhere Preise für minderwertige Produkte zu verlangen. Gutachter vergleichen die Materialien in solch einem Fall und prüfen, ob die Anbieter auf günstigere Alternativen ausgewichen sind. Typisch ist das bei hochwertigen Natursteinen wie Marmor.
  • Gerissene und zerbrochene Treppenstufen: Treppenanlagen im Außenbereich haben eine Lebenszeit von über 30 Jahren. Kommt es bereits viel früher zu Schäden wie Rissen oder Brüchen, handelt es sich unter Umständen um einen Mangel. Treppen-Gutachter prüfen das und achten dabei vor allem auf die Abdichtung. Denn eingedrungenes Wasser dehnt sich bei Frost im Winter aus, wobei es Materialien beschädigen kann.
  • Die Sanierung der Treppe ist viel zu teuer: Ist eine zum Gemeinschaftseigentum gehörende Treppenanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sanieren, tragen alle Miteigentümer die Kosten. Befürchten einige Eigentümer, dass diese zu hoch ausfallen, können sie klagen. Gutachter messen die Anlage dann auf. Sie erstellen verschiedene Sanierungskonzepte, holen Angebote ein und stellen die Lösungen gegenüber. Unter Beachtung der Langlebigkeit lässt sich dann sicher beurteilen, ob die Sanierung rechtmäßig oder tatsächlich viel zu teuer war.
  • Haftpflichtschaden durch einen Lieferanten: Verursachen Lieferanten oder Boten Schäden an einer Treppe, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung dafür auf. Um unrechtmäßige Zahlungen zu vermeiden, beauftragen diese häufig einen Gutachter, der die Anlage untersucht. Der Experte nimmt den Schaden auf, prüft den Tathergang und weist nach, ob dieser tatsächlich plausibel ist.
  • Auf der Treppe ausgerutscht und verletzt: Vor Gericht kommt es immer wieder zu Schmerzensgeld-Verhandlungen, weil Passanten auf Treppenstufen ausgerutscht sind. Grund dafür sind zum Beispiel falsche Materialien, Oberflächen mit ungenügender Rutschfestigkeit, ungünstig geneigte Trittflächen sowie fehlende Handläufe und Überdachungen. Kommt es zu einem Unfall, prüfen Sachverständige die Einhaltung aktueller Treppen-Normen. Sie messen die Anlagen auf und erstellen ein Gutachten, das Gerichten bei der Entscheidungsfindung hilft.

Die Übersicht zeigt, dass beim Einbau von Innen- sowie Außentreppen einiges schiefgehen kann. Wer Mängel vermutet und keine Einigung mit dem Auftragnehmer findet, kann einen sachverständigen Gutachter zurate ziehen. Dieser klärt über die aktuell gültigen Treppen-Vorschriften auf und prüft, ob die Anforderungen wichtiger Normen eingehalten wurden.

Tipp für Planer und Handwerker:

Werfen Kunden Fachfirmen zu Unrecht Mängel vor, hilft der Treppenbau-Gutachter ebenfalls, indem er die fachgerechte Ausführung nachweist.

Kosten der sachverständigen Gutachter für Treppen, Geländer und Brüstungen

Wie viel sachverständige Treppenbauer kosten, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Denn die Preise von Prüfungen, Stellungnahmen und Gutachten hängen immer auch vom nötigen Arbeitsaufwand ab. Mit einem Stundensatz von 95 bis 105 Euro pro Stunde (Richtwert nach Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, JVEG) lassen sich die möglichen Kosten überschlagen. Eine zuverlässige Preisauskunft ist jedoch nur mit einem individuellen Angebot möglich.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Treppenbau-Sachverständigen

Was ist ein Sachverständiger für Treppen, Geländer und Brüstungen?

Sachverständige kennen gültige Treppen-Normen sowie -Vorschriften und wissen, wie diese in der Praxis anzuwenden sind. Das Wissen nutzen die Experten dabei, um Planer, Fachhandwerker oder Bauherren beratend zu unterstützen. Sie führen Sicherheitsprüfungen durch und helfen neutral, wenn es zu Streitigkeiten wegen Mängeln an der Treppe gekommen ist.

Wann kommen die Gutachter zum Einsatz und wie unterstützen sie?

Sachverständige Gutachter für Treppen, Geländer und Brüstungen kommen in der Planungs- und Ausführungsphase zum Einsatz, um Baufehler und Mängel von vornherein zu vermeiden. Kunden beauftragen die Experten aber auch dann, wenn es bereits zu spät ist. Wenn die Treppe knarrt, sich Stufen durchbiegen oder Reparaturen vermeintlich zu teuer waren, bewerten die Fachleute den Sachverhalt neutral. Sie weisen Mängel sowie Verantwortlichkeiten nach und helfen Kunden, Nachbesserungsarbeiten zu erwirken oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Wie viel kann ein Treppenbau-Sachverständiger kosten?

Übliche Stundensätze liegen bei 95 bis 105 Euro. Welche Gutachter-Kosten sich daraus ergeben, hängt in der Regel von individuellen Verträgen und dem Umfang der in Auftrag gegebenen Arbeiten ab. Verlässliche Informationen hierzu liefert nur das Angebot einer Fachfirma.

An welchen Zeichen/ Kriterien ist ein qualifizierter Fachexperte zu erkennen?

Neben Erfahrungsberichten und persönlichen Empfehlungen ist die Anerkennung oder Zertifizierung das wichtigste Kriterium qualifizierter Sachverständiger für Treppen, Geländer und Brüstungen. Anerkennungen von Verbänden setzen dabei ein hohes Fachwissen voraus. Die höchste Qualitätsstufe haben allerdings öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die auch bei gerichtlichen Streitigkeiten helfen.

Author: Marc Bode

Marc Bode

Marc ist Geschäftsführer bei der Gutachter-Gesellschaft. Er ist ein IT Experte und kennt sich sehr gut in allen digitalen und technischen Bereichen aus.