IT-Sachverständiger für Hard- und Software

Ob Software oder Hardware: Im IT- und EDV-Bereich sind viele Anforderungen zu beachten. Dabei geht es zum einen darum, gewünschte Aufgaben zuverlässig und effizient zu erledigen. Zum anderen spielt die Sicherheit eine immer größere Rolle. EDV- und IT-Sachverständige unterstützen Unternehmen dabei, die an ein Produkt gestellten Anforderungen zu erfüllen. Sie prüfen Systeme auf Fehler und helfen Auftragnehmern dabei, Mängel festzustellen. Neben Beratungsleistungen und gutachterlichen Stellungnahmen zählen auch Gutachten für Privat, Versicherungen und Gerichte zu den Leistungen der IT-Sachverständigen. Gutachter-Gesellschaft.de erklärt, was einen qualifizierten Experten auszeichnet, worauf bei der Beauftragung zu achten ist und was IT- und EDV-Gutachter kosten.

IT-Sachverstaendiger prueft den Code einer Software auf einem Bildschirm im Buero eines Kunden

Die Themen im Überblick

Qualifizierte IT- sowie EDV-Sachverständige für Software und Hardware

Mit fortschreitender Digitalisierung ersetzen moderne Softwarelösungen immer mehr analoge Prozesse sowie Abläufe. Entwickler arbeiten in unterschiedlichsten Bereichen und haben die Aufgabe, individuelle und oft sehr spezielle Aufgaben zu erfüllen. Neben den Kundenanforderungen sind dabei hohe Vorgaben an Effizienz, Sicherheit und Datenschutz zu beachten. Gleiches gilt für Hardwarelösungen, an die vor allem in puncto Effizienz immer höhere Anforderungen gestellt sind. Geht es um die Entwicklung von Systemen und Technik, die Bewertung fertiger Lösungen oder darum, Fehler als Mängel zu identifizieren? In all diesen Fällen kommen EDV- und IT-Sachverständige (IHK oder andere) zum Einsatz. Die Experten verfügen über eine fachliche Berufsausbildung, viel Erfahrung und spezialisierende Weiterbildungsabschlüsse. All das erlaubt es ihnen, verschiedenste Sachverhalte neutral und fachgerecht zu bearbeiten.

Übrigens:

Sachverständige und Gutachter für IT/EDV sind unterschiedliche Begriffe mit der gleichen Bedeutung. Beide bezeichnen Experten, die sich in ihrem Fachbereich besonders gut auskennen. Während Sachverständige eher bei der Beratung zum Einsatz kommen, sprechen vor allem Gerichte und Versicherungen vom IT- oder EDV-Gutachter.

Sachverständige und Gutachter für IT/EDV sind unterschiedliche Begriffe mit der gleichen Bedeutung. Beide bezeichnen Experten, die sich in ihrem Fachbereich besonders gut auskennen. Während Sachverständige eher bei der Beratung zum Einsatz kommen, sprechen vor allem Gerichte und Versicherungen vom IT- oder EDV-Gutachter.

Fachexperten mit der passenden Spezialisierung finden und beauftragen

Von der Kommunikationstechnik über die Softwareentwicklung bis hin zur Entwicklung und Produktion von Hardware: Das Feld der IT und EDV ist ausgesprochen groß. Da kein Sachverständiger in allen Teilbereichen über ein profundes Wissen verfügen kann, gibt es bereits bei der Aus- und Weiterbildung der Experten zwei grundsätzliche Richtungen:

  • IT-Sachverständige für Systeme und Anwendungen beschäftigen sich vorrangig mit Softwarelösungen
  • IT-Sachverständige für Systeme und Technik fokussieren sich auf Hardwarelösungen

Da es bei vielen Projekten und Aufgaben Überschneidungen gibt, verfügen die Experten im jeweils anderen Fachgebiet zumindest über ein breites Basiswissen.

Wichtig zu wissen:

Neutralität hat oberste Priorität für sachverständige Gutachter im Bereiche IT und EDV. Dennoch lohnt es sich im Streitfall, selbst einen Experten zu beauftragen, der im entsprechenden Bereich eine große Expertise hat.

Aufgaben und Leistungen der Experten für Informationstechnik

IT-Sachverständige sind Berater, Unterstützer und Gutachter in einem. Sie haben ein besonders großes Leistungsspektrum und sind der richtige Ansprechpartner bei vielen Fragen. Ganz gleich, ob es um die Entwicklung einer Softwarelösung, die Beurteilung der Sicherheitsarchitektur oder das Bewerten von Programmen und Prozessen geht – EDV-Gutachter kommen in all diesen Bereichen zum Einsatz. Die folgende Übersicht zeigt, wo die Schwerpunkte der Expertentätigkeit liegen.

Fachberatung für die Entwicklung von individuellen Softwarelösungen

Wie lassen sich individuelle Kundenwünsche softwaretechnisch umsetzen? Wie lässt sich die Effizienz technischer Prozesse steigern und worauf ist in puncto Sicherheit und Datenschutz zu achten? Als ausgewiesene Fachexperten in ihrem Bereich stehen IT-Sachverständige Unternehmen und Entwicklern beratend zur Seite, um Antworten auf die gestellten Fragen zu finden. Sie begleiten Entwicklungsprozesse neutral und helfen, Fehler, Mängel sowie aufwendige Nachbesserungsarbeiten zu vermeiden.

Unser Tipp:

Das Hinzuziehen von IT-Sachverständigen lohnt sich für Auftraggeber und Auftragnehmer (IT-Unternehmen) gleichermaßen. Erstere bekommen einen Fachpartner, der die Arbeit der Entwickler prüft. Fachunternehmen erhalten bei Bedarf zusätzliche Kompetenzen, um Kundenwünsche zufriedenstellend umzusetzen.

Übernahme, Unterstützung und Rettung von kritischen IT-Projekten

Entwickelt sich ein IT-Projekt nicht wie gewünscht? Drohen Zeitpläne aus dem Ruder zu laufen oder ist das Erreichen von Zielen kaum mehr möglich? Auch in solchen Fällen stehen IT-Sachverständige Unternehmen beratend zur Seite. Die Experten verschaffen sich einen Überblick über das Vorhaben und übernehmen bei Bedarf die komplette Projektsteuerung, um Unternehmens- und Kundenziele wie gewünscht zu erreichen.

Wertermittlung für Soft- und Hardware bei Übernahme oder Insolvenz

Gehen Firmen insolvent oder an andere Unternehmen über, spielt der Wert vorhandener Softwarelösungen eine wichtige Rolle. Denn er bestimmt den Unternehmenswert und wirkt sich dadurch stark auf Investments, Verkäufe oder Übernahmen aus. Sachverständige Gutachter erledigen die Wertermittlung von Softwarelösungen neutral und fundiert – ganz gleich, ob es sich um technische Anwendungen oder moderne Onlinedienstleistungen handelt.

Übrigens:

Im Zeitalter der Digitalisierung, in dem immer mehr Geschäftsmodelle auf Softwarelösungen basieren, wächst die Rolle von IT-Sachverständigen zur Wertermittlung von Softwarelösungen zunehmend.

Schadensgutachten für Versicherungen und Versicherungsleistungen

Fehler und Mängel können dazu führen, dass auch Softwarelösungen hohe Folgeschäden verursachen. Gleichermaßen ist es möglich, dass Hardware kaputtgeht oder Schäden hervorruft. Handelt es sich in solch einem Fall um Versicherungsschäden, kommen IT-Gutachter häufig zum Einsatz. Sie prüfen den Tathergang, stellen fest, ob die Versicherungsleistung rechtmäßig ist und ermitteln die Höhe der ausstehenden Zahlung.

Prüfung und Zertifizierung von technischen Systemen und Prozessen

Systeme und Prozesse lassen sich an vielen Kriterien messen, bewerten und vergleichen. Möchten Entwickler ihren Kunden eine optimale Lösung anbieten, können sie Software zertifizieren und prüfen lassen. EDV-Sachverständige nehmen Programme dabei ganz genau unter die Lupe, um diese in Hinblick auf Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Usability) und Datensicherheit zu prüfen.

Wichtig zu wissen:

Die Software-Zertifizierung durch einen IT-Gutachter ist nicht immer Pflicht, für die Vermarktung aber von steigender Bedeutung. Denn ausgestellte Zertifikate stehen für ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit.

Mediation, Streitschlichtung und Gerichtsgutachten bei Streitigkeiten

Genau wie in vielen anderen Bereichen, kommt es auch in der Daten- und Kommunikationstechnik immer wieder zu Streitigkeiten. Gründe dafür sind unterschiedliche Sichtweisen auf Produktanforderungen, Diskrepanzen in geschuldeten und gelieferten Leistungen sowie Urheberrechtsverletzungen. IT-Sachverständige (IHK oder andere) prüfen den Vorfall. Sie erstellen gutachterliche Stellungnahmen, Privatgutachten sowie Gerichtsgutachten und helfen, Streitigkeiten bereits vor einem Gerichtstermin zu klären.

EDV/IT-Forensik zur fachlichen Unterstützung von Ermittlungsorganen

Eine immer wichtigere Aufgabe der IT-Sachverständigen ist die sogenannte IT-Forensik. Dabei untersuchen die Fachleute IT-Systeme besonders gründlich, um gerichtlich verwertbare Beweise für Streitfälle oder Straftaten zu finden und sicherzustellen. In dieser Funktion unterstützen EDV-Gutachter häufig Ermittlungsorgane bei ihrer Arbeit, wenn es um die Bekämpfung von Kriminalität geht.

Wichtig zu wissen:

Bei der Arbeit mit Ermittlungsorganen und Aufträgen in der freien Wirtschaft geht es häufig um sensible Daten und Informationen. Wer Experten für diese Bereiche sucht, sollte IT-Sachverständige mit erweiterter Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beauftragen. Diese sind berechtigt, Projekte mit geheimhaltungsbedürftigen Verschlusssachen der Stufen „Geheim“ oder „VS-Vertraulich“ zu bearbeiten.

Fehler und Mängel: Unterschiede sowie Beispiele aus der Praxis

Wann handelt es sich um eine fehlende Funktion, wann um einen Fehler und wann um einen konkreten Mangel? In der Praxis verschwimmen die Grenzen häufig und EDV-Gutachter müssen darüber entscheiden, ob Abnahmen stattfinden können oder nicht. Ein häufig auftretendes Problem dabei: Fertige Produkte entsprechen den Vorstellungen der Auftraggeber nicht komplett. Sie vermuten einen Mangel und verlangen Nachbesserung. Ob das tatsächlich zulässig ist, hängt vom Vertrag und vom Anforderungskatalog ab. Ist Letzterer nicht detailliert oder in einigen Punkten eher vage formuliert, können IT-Sachverständige Mängel in der Regel nicht nachweisen.

Unser Tipp:

Sollen Softwarelösungen den eigenen Erwartungen voll entsprechen, ist es wichtig, diese detailliert zu formulieren. Fehlt Auftraggebern das nötige EDV-technische Know-how dazu, helfen IT-Sachverständige (IHK oder andere). Die Experten beraten im Vorfeld und wirken auf Wunsch an der Aufstellung eines Anforderungskatalogs mit.

IT-Sachverständige klassifizieren Fehler und weisen Mängel nach

Ob ein Mangel so gravierend ist, dass er die Abnahme eines Produktes verhindert, lässt sich unter anderem anhand der Fehlerklassen bestimmen. Zur Anwendung kommen dabei Normen wie die EN ISO 9000:2005, die DIN 55350 Teil 31 oder verschiedene Standards wie der IEEE Standard 1044-1993, der Telecom Standard TL9000 oder der Standard nach Six Sigma. Der Branchenverband Bitkom e. V. schlägt außerdem eine Klassifizierung in 5 Klassen vor, wie die folgende Tabelle zeigt.

FehlerklasseBeschreibung des IT-ProblemsBeispiele aus der Praxis
AHierzu gehören Fehler, die einen Service-Release verlangen, den Betrieb von Anwendungen verhindern oder wichtige Funktionen stören. Klasse A ordnen IT-Sachverständige (IHK oder andere) auch fehlende Funktionen zu, wenn diese konkret gefordert waren.nicht lauffähige Anwendungen; fehlende Unterstützung für Standard-Plattformen und Betriebssysteme; Fehler in Basisfunktionen wie Drucken, Speichern etc.; fehlerhafte Berechnungen; schwerwiegende Abstürze; Datenverluste bei der Bearbeitung;
BKommt es zu vermeidbaren Problemen, welche die Funktion einer Anwendung stören oder verhindern, ordnen EDV-Gutachter diese Probleme häufig der Klasse B zu.Dialogfehler; falsche oder verwirrende Meldungen; lange Lade- und Laufzeiten; fehlender Übereinstimmung von Anleitung und Software; ungewöhnliche Tastenbelegung; besonders umständliche Installation oder Einrichtung
CDieser Kategorie ordnen EDV-Gutachter kleinere Fehler zu, wenn diese den Ablauf oder die Nutzung von Anwendungen nicht verhindern.Anzeigen weichen von Norm-Vorgaben an; Rechtschreibfehler auf der Verpackung; Fehlermeldungen sind mehrmals zu bestätigen; nicht einheitlich angezeigte Meldungen/Dialoge; unverständliche Abkürzungen
DHandelt es sich um kleinere Änderungs- und Erweiterungswünsche, die zur Verbesserung der Anwendung beitragen, lassen sich diese der Fehlerklasse D zuordnen.Korrekturen in Layout und Text; ergänzende Funktionen wie Hilfestellungen, Dialoge oder Druck-Möglichkeiten
EGeht es lediglich um Tipps zum Produkt oder zum Umgang damit, lassen sich diese von IT-Sachverständigen (IHK oder andere) der Fehlerklasse E zuordnen.Bedienungshinweise und Tipps zum Umgehen von Problemen

Die Auswirkungen auf die Anwendung sinken von A bis D. Während Programme in der ersten Fehlerklasse gar nicht funktionieren, lassen sie sich in der zweiten zumindest eingeschränkt verwenden. IT-sachverständige Gutachter prüfen Softwarelösungen nach diesem oder einem ähnlichen Muster. Sie stellen Mängel heraus und unterstützen Auftraggeber dabei, hier Nachbesserung zu erwirken. Sind Entwickler mit Mängel-Rügen konfrontiert, können sie einen EDV-Gutachter beauftragen, um die fachgerechte Ausführung ihrer Arbeit zu beweisen und Regressansprüche abzuwehren.

Wichtig zu wissen:

Ob es sich um Fehler oder Mängel handelt und wie letztlich damit umzugehen ist, sollte im Rahmen der Auftragsvergabe vertraglich geregelt werden. IT-Sachverständige unterstützen Auftraggeber dabei, Vertragstexte entsprechend auszugestalten.

Diese Mängel stellen IT-Sachverständige in der Praxis häufig fest

Wie in vielen anderen Bereichen, kommt es auch in der Informationstechnik immer wieder zu Fehlern und Mängeln. Wie diese aussehen können, zeigt die folgende Übersicht an praktischen Beispielen:

  • Kleine Bedienungsfehler führen zum Programmabsturz: Damit eine Softwarelösung zuverlässig funktioniert, sind ausführliche Tests erforderlich. Diese stellen sicher, dass Nutzer verschiedene Eingaben tätigen können, ohne die Anwendung zum Absturz zu bringen. Lassen bereits geringe Bedienungsfehler Softwarelösungen einfrieren, arbeitet die Anwendung nicht zuverlässig.
  • Softwarelösungen reagieren zu langsam auf Nutzereingaben: Zeit ist immer wichtiger und so kommt es auch bei digitalen Anwendungen darauf an, lange Wartezeiten zu vermeiden. Dauert es sehr lange, verschiedene Funktionen durchzuführen, mindert das die Qualität und Entwickler müssen nachbessern.
  • Gewünschte Funktionen bringen falsche Ergebnisse hervor: Wenn 1 plus 1 plötzlich 3 ergibt, handelt es sich ebenfalls um einen Mangel, den IT-Sachverständige und Gutachter erkennen. In der Praxis sind die Fälle in der Regel etwas komplizierter. Hier stellen Buchungssystem falsche Tickets aus oder Warenwirtschaftssysteme ermitteln falsche/negative Bestände.
  • Verwaltungssystem sendet unrechtmäßig Mahnungen: Ist eine Rechnung längere Zeit überfällig, versenden Verwaltungs- und Buchhaltungssysteme automatisch Mahnungen. Passiert das fälschlicherweise, obwohl alle Forderungen beglichen sind, handelt es sich um einen Fehler, der in der Praxis nicht hinnehmbar ist.
  • Dokumente lassen sich nicht oder nicht richtig ausdrucken: Eine kleinerer, aber durchaus häufiger auftretender Fehler ist die fehlende oder eingeschränkte Möglichkeit, Dokumente zu drucken. In einer Rechnungssoftware führt das beispielsweise dazu, dass Programme unbrauchbar sind – denn der nachfolgende postalische Versand von Rechnungen ist dabei nicht möglich.
  • Fehler bedingte Ausfallzeit ist überdurchschnittlich hoch: Vor allem online zugängliche Anwendungen wie Shops oder andere Programme zeichnen sich durch eine hohe Verfügbarkeit aus. Ist die Software durch Fehler und Nachbesserungsarbeiten sehr häufig nicht erreichbar, führt das zur Enttäuschung bei Nutzern, die sich nach anderen Lösungen umsehen. Ein Grund, aus dem EDV-Sachverständige auch darin Fehler oder Mängel sehen.
  • Über Sicherheitslücken lassen sich sensible Daten abschöpfen: Namen, E-Mail-Adressen und Kontodaten sind in verschiedensten Bereichen anzugeben. Wichtig ist es allerdings, die sensiblen Informationen zu schützen. Lassen Entwickler Sicherheitslücken offen, ist der Schutz nicht mehr gewährleistet und hohe Verluste sowie Folgeschäden drohen. IT-Sachverständige (IHK und andere) prüfen, ob derartige Probleme bestehen. Kam es zu Datendiebstahl, prüfen sie das System nachträglich, um Ursachen und Verantwortliche zu finden.
  • Softwarelösungen sind mit einem Virus behaftet: Ein klarer Mangel ist es, wenn Entwickler Anwendungen mit versteckten Programmen oder Viren ausliefern. Wer Derartiges vermutet, kann einen EDV-Sachverständigen mit der Prüfung beauftragen.
  • Eine Softwarelösung kommt ohne Dokumentation: Fachanwendungen sind in der Regel nicht selbsterklärend und Nutzer dementsprechend auf eine ordentliche Dokumentation angewiesen. Ist diese nicht vorhanden oder stimmt die Dokumentation nicht mit dem Produkt überein, handelt es sich ebenfalls um einen Fehler oder einen Mangel.

Die Übersicht zeigt nur eine kleine Auswahl an Fehlern und Mängeln, die IT-Sachverständige (IHK oder andere) in der Praxis aufdecken und nachweisen.

Wichtig zu wissen:

Abgesehen von offensichtlich fehlenden Funktionalitäten lassen sich viele Fehler nicht oder nur schwer reproduzieren. Wir empfehlen in solch einem Fall die sofortige Beweissicherung durch einen EDV-Gutachter. Der Experte archiviert den Fehler und ermöglicht es so, das Problem nachzuweisen und Nachbesserungsarbeiten zu erwirken.

IT- und EDV-Sachverständige: Kosten vom Auftrag abhängig

Wie viel IT-Gutachter und Sachverständige kosten, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Grund dafür sind deutlich unterschiedliche Aufwände bei verschiedenen Arbeiten/Aufträgen. So sind vorab durchgeführte Beratungen und Fachinformationen zu speziellen Themen vergleichsweise günstig, während Wertermittlungen und Mängel-Gutachten von Soft- oder Hardware mit hohen Kosten zu Buche schlagen können. Die Abrechnung der Experten erfolgt dabei in der Regel stundenweise, wobei das , welches bei gerichtlichen Gutachten gilt, Stundensätze vorgibt. Für IT-Sachverständige und Gutachter fallen nach §9 des Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG) demnach 115 bis 125 Euro pro Stunde an. Wie hoch die Kosten im Detail ausfallen, lässt sich jedoch nur im Rahmen eines individuellen Angebots ermitteln.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Gutachtern im IT-Bereich

Welche Aufgaben haben IT-/EDV-Gutachter?

Sachverständige Gutachter im IT- und EDV-Bereich verfügen über ein profundes Wissen in ihrem Spezialgebiet. Dieses ermöglicht es ihnen, bei Entwicklungsvorhaben beratend zu unterstützen. Die Fachleute prüfen fertige Soft- und Hardwareprodukte in Bezug auf Funktionalität, Sicherheit sowie Benutzerfreundlichkeit und unterstützen Auftraggeber sowie Entwickler dabei, Mängel nachzuweisen oder auszuschließen. Kommt es zu einem Versicherungsschaden, prüfen die Fachleute zudem den Hergang und die resultierenden Kosten.

Wann lohnt es sich, einen IT-Sachverständigen zu beauftragen?

Entwickelt sich ein IT-Projekt nicht wie geplant? Benötigen Unternehmen Fachkompetenz bei der Entwicklung oder geht es darum, Mängel nachzuweisen, stehen IT-Sachverständige mit Rat und Tat zur Seite. Gleiches gilt auch dann, wenn die Kosten für Change-Aufträge oder Versicherungsschäden zu bestimmen sind.

Wie viel kann ein sachverständiger Gutachter für Soft- und Hardware kosten?

Die Preise liegen im Durchschnitt bei 115 bis 125 Euro pro Stunde. Welche Gutachter-Kosten sich daraus ergeben, hängt in der Regel von individuellen Verträgen und dem Umfang der in Auftrag gegebenen Arbeiten ab. Verlässliche Informationen hierzu liefert nur das Angebot einer Fachfirma.

Was kennzeichnet einen qualifizierten IT-Sachverständigen?

Besonders wichtig sind Referenzen und Empfehlungen. Darüber hinaus verfügen qualifizierte IT-Experten über eine einschlägige Ausbildung, zahlreiche Weiterbildungen und entsprechende Berufspraxis. Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt IT-Sachverständige mit IHK- oder Prüf-Zertifikat (Bsp.: TÜV). Geht es hingegen um gerichtliche Auseinandersetzungen oder Aufträge, die diese vorbereiten, sind öffentlich bestellte Gutachter und Sachverständige zu beauftragen.

Author: Johannes Partz

Johannes Partz

Johannes ist Geschäftsführer bei der Lindenfield GmbH und schreibt für die Gutachter-Gesellschaft. Er ist ein Experte im Bereich Technik und Vertrieb. Die Gutachter-Gesellschaft wurde im Jahr 2021 gestartet und soll umfänglich über verschiedenen Gutachten und Gutachter informieren.