Für alle, die ein Gutachten brauchen – oder eines bezahlen sollen
Gutachterkosten-Rechner: Was kostet ein Gutachten, und wer zahlt?
Ein Gutachten kostet Geld – und oft ist die zweite Frage wichtiger als die erste: Wer zahlt es? Die Versicherung, der Unfallgegner, der Handwerker, die Gegenseite vor Gericht oder Sie selbst? Die Antwort hängt am Anlass, nicht am Gutachten.
Der Gutachterkosten-Rechner nennt für Immobilien die Richtpreise der Website und für die anderen Themen das Honorar nach Aufwand aus Ihren geschätzten Stunden. Vor Gericht rechnet er Gerichtsgebühr, Anwälte und den gerichtlichen Sachverständigen nach den amtlichen Tabellen aus. Danach führt er Sie Frage für Frage zur Antwort, wer zahlt – jede Station mit Gesetz, Urteil oder Klausel.
Gutachterkosten: Jetzt nachrechnen
Thema und Anlass wählen – der Rechner nennt den Richtpreis oder das Honorar nach Aufwand, vor Gericht Gerichtskosten, Anwälte und Sachverständigen nach den amtlichen Tabellen, und führt Schritt für Schritt zur Antwort, wer zahlt. Ohne E-Mail und ohne Registrierung.
Der Rechner rechnet mit Ihren Angaben, den Preisen der Website und den Kostengesetzen. Was ein Gutachten tatsächlich kostet, nennt Ihnen der Sachverständige in seinem Angebot.
So rechnet der Gutachterkosten-Rechner
Jede Regel und jeder Wert im Rechner hat eine Fundstelle. Gerechnet wird in Euro und Cent; alle Quellen wurden am 17.10.2026 abgerufen. Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenvergütung gelten in der Fassung des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109) seit dem 01.06.2025.
| Regel oder Wert | Quelle | Stand |
|---|---|---|
| Immobiliengutachten: die Richtpreise der Website je Leistung, inklusive 19 % Mehrwertsteuer – Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten für Haus, Wohnung und Grundstück, ein eigener Preis für Mehrfamilienhaus, Gewerbe- und Spezialimmobilie, dazu die Kaufbegleitung. Die Beträge stehen unten im Abschnitt „Was ein Gutachten kostet“. | Preisübersicht dieser Website | Richtpreise 2026, abgerufen 17.10.2026 |
| Alle anderen Themen: Honorar nach Aufwand mit 110 bis 160 € netto je Stunde, mal den Stunden, die Sie eintragen. Einen Vorgabewert für die Stunden gibt es nicht – den Aufwand nennt der Sachverständige im Angebot. | Kostenhinweis dieser Website, den jede Anfrage vor dem Absenden zeigt | seit 08.10.2026 |
| Umsatzsteuer 19 % auf das Honorar, auf die Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen und auf die Anwaltsvergütung | § 12 Abs. 1 UStG; § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG; Nr. 7008 VV RVG | abgerufen 17.10.2026 |
| Kfz-Gutachten nach einem Unfall: Ein nach der Schadenshöhe berechnetes Honorar ist als Herstellungsaufwand erstattungsfähig – der Rechner nennt deshalb keinen Stundenbetrag. | BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06 | 23.01.2007 |
| Gerichtsgebühr nach dem Streitwert: 40 € bis 500 €, darüber je angefangenem Schritt mehr – bis 2.000 € je 500 € plus 21 €, bis 10.000 € je 1.000 € plus 22,50 €, bis 25.000 € je 3.000 € plus 30,50 €, bis 50.000 € je 5.000 € plus 40,50 €, bis 200.000 € je 15.000 € plus 140 €, bis 500.000 € je 30.000 € plus 210 €, darüber je 50.000 € plus 210 €. Der Rechner trifft alle 42 Werte der amtlichen Tabelle auf den Cent. | § 34 Abs. 1 GKG mit Anlage 2 | Fassung des KostBRÄG 2025, in Kraft seit 01.06.2025; abgerufen 17.10.2026 |
| Streitwert höchstens 30 Millionen € | § 39 Abs. 2 GKG, § 22 Abs. 2 RVG | abgerufen 17.10.2026 |
| Klage in erster Instanz: 3,0 Gebühren; bei Rücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich ermäßigt auf 1,0 | KV Nr. 1210 und 1211 GKG | abgerufen 17.10.2026 |
| Selbständiges Beweisverfahren: 1,0 Gebühr | KV Nr. 1610 GKG | abgerufen 17.10.2026 |
| Gebühren auf den Cent gerundet, 0,5 Cent aufgerundet; Mindestbetrag einer Gebühr 15 € | § 34 Abs. 2 GKG; § 2 Abs. 2 RVG, § 13 Abs. 3 RVG | abgerufen 17.10.2026 |
| Anwaltsgebühr nach dem Gegenstandswert: 51,50 € bis 500 €, darüber je angefangenem Schritt mehr – bis 2.000 € je 500 € plus 41,50 €, bis 10.000 € je 1.000 € plus 59,50 €, bis 25.000 € je 3.000 € plus 55 €, bis 50.000 € je 5.000 € plus 86 €, bis 200.000 € je 15.000 € plus 99,50 €, bis 500.000 € je 30.000 € plus 140 €, darüber je 50.000 € plus 175 €. Auch hier stimmen alle 42 Tabellenwerte. | § 13 Abs. 1 RVG mit Anlage 2 | Fassung des KostBRÄG 2025, in Kraft seit 01.06.2025; abgerufen 17.10.2026 |
| Je Anwalt: Verfahrensgebühr 1,3; bei der Klage Terminsgebühr 1,2; Pauschale für Post und Telekommunikation 20 % der Gebühren, höchstens 20 €. Der Rechner rechnet mit einem Anwalt auf jeder Seite; Ihren eigenen können Sie vor dem Amtsgericht und im Beweisverfahren abwählen. | Nr. 3100, 3104 und 7002 VV RVG | abgerufen 17.10.2026 |
| Die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens wird auf die des späteren Prozesses angerechnet; bei einem Vergleich kommt eine Einigungsgebühr von 1,0 hinzu. | Vorbemerkung 3 Abs. 5, Nr. 1000 und 1003 VV RVG | abgerufen 17.10.2026 |
| Gerichtlicher Sachverständiger: Stundensatz nach dem Sachgebiet, das das Gericht festlegt – etwa Bewertung von Immobilien 125 €, Schadensfeststellung am Bau 114 €, Kraftfahrzeugschäden 131 €, Unfallrekonstruktion 169 € (alle Sätze in der Tabelle weiter unten) | § 9 Abs. 1 JVEG mit Anlage 1 Teil 1 | Fassung des KostBRÄG 2025, in Kraft seit 01.06.2025; abgerufen 17.10.2026 |
| Die letzte begonnene Stunde zählt voll, wenn mehr als 30 Minuten davon nötig waren, sonst zur Hälfte | § 8 Abs. 2 JVEG | abgerufen 17.10.2026 |
| Was der Sachverständige nach dem JVEG erhält, sind Auslagen des Gerichts; Fahrtkosten, Fotos und Schreibauslagen rechnet der Rechner nicht ein | KV Nr. 9005 GKG; §§ 5, 7, 12 JVEG | abgerufen 17.10.2026 |
| Amtsgericht bis 10.000 €, darüber das Landgericht; dort Klage nur mit Anwalt; den Antrag im Beweisverfahren kann man zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären | § 23 Nr. 1 GVG, § 78 Abs. 1 ZPO, § 486 Abs. 4 ZPO | abgerufen 17.10.2026 |
| Zuerst zahlt, wer klagt: Kostenschuldner ist der Antragsteller; die Klage wird erst nach Zahlung der Gebühr zugestellt; der Sachverständige wird nach dem Auslagenvorschuss beauftragt; der Anwalt kann einen Vorschuss verlangen | § 22 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 17 Abs. 1 GKG; § 9 RVG | abgerufen 17.10.2026 |
| Am Ende trägt die unterliegende Partei die Kosten, bei Teilerfolg werden sie geteilt | § 91 ZPO, § 92 ZPO | abgerufen 17.10.2026 |
| Die Kosten des Beweisverfahrens gehören zum anschließenden Prozess; klagt der Antragsteller trotz Frist nicht, trägt er die Kosten des Gegners | BGH, Beschluss vom 20.10.2020, VI ZB 28/20; § 494a ZPO | 20.10.2020; abgerufen 17.10.2026 |
| Prozesskostenhilfe bei fehlenden Mitteln und Aussicht auf Erfolg; die Kosten der Gegenseite bleiben | § 114 Abs. 1, § 123 ZPO | abgerufen 17.10.2026 |
| Ein Privatgutachten wird im Prozess nur erstattet, wenn es unmittelbar auf den Rechtsstreit bezogen war | BGH, Beschluss vom 26.02.2013, VI ZB 59/12 | 26.02.2013 |
| Wer beauftragt, zahlt; ohne Absprache gilt die übliche Vergütung | § 632 BGB | abgerufen 17.10.2026 |
| Kosten der Schadensermittlung gehören zum Schaden, den der Ersatzpflichtige trägt | § 249 BGB; BGH, Urteil vom 09.11.2004, X ZR 4/02 | 09.11.2004; abgerufen 17.10.2026 |
| Mangel an einer beauftragten Arbeit: Die Kosten des Sachverständigen, der die Mängel feststellt, trägt der Unternehmer | § 634 Nr. 1 und 4, § 635 Abs. 2 BGB; BGH, Urteil vom 27.11.2025, VII ZR 112/24 | 27.11.2025 |
| Gekaufte Sache: Sachverständigenkosten, um die Ursache eines Mangels zu finden, trägt der Verkäufer | § 439 Abs. 2 BGB; BGH, Urteil vom 30.04.2014, VIII ZR 275/13 | 30.04.2014 |
| Unfall: direkter Anspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des Gegners; bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag (Schaden von gut 715 € im Bereich der Bagatellgrenze); bei Teilschuld Ersatz nach der Quote | § 115 Abs. 1 VVG; BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03; BGH, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11 | abgerufen 17.10.2026 |
| Kaskoversicherung: Sachverständigenkosten nur, wenn der Versicherer die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat; im Sachverständigenausschuss Kosten nach Obsiegen und Unterliegen | AKB 2015, A.2.5.3 und A.2.6.4 (Musterbedingungen des GDV) | Stand 13.10.2026 |
| Eigene Sachversicherung: einen selbst beauftragten Sachverständigen nur bei Aufforderung oder Pflicht aus dem Vertrag; die übrigen gebotenen Kosten der Schadenermittlung ersetzt der Versicherer | § 85 Abs. 1 und 2 VVG | abgerufen 17.10.2026 |
| Sachverständigenverfahren: Jede Partei trägt ihren Sachverständigen, den Obmann beide je zur Hälfte; mit Zusatzklausel übernimmt der Wohngebäudeversicherer oberhalb eines vereinbarten Betrags auch Ihren Anteil | VGB 2022, A 18.6; VHB 2022, A 19.6; Klausel PK 7365 (22) | Musterbedingungen, Stand Juni 2026 |
| Rechtsschutz: Gerichtskosten samt gerichtlichem Sachverständigen, eigener Anwalt bis zur gesetzlichen Vergütung, Kosten der Gegenseite bei Erstattungspflicht; einen privat beauftragten Sachverständigen nur bei Kauf- und Reparaturverträgen über Kraftfahrzeuge und in verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren; Streit um Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen Umbau eines Gebäudes ausgeschlossen | ARB 2021, Leistungsumfang und Ziffer 3.2.2 (Musterbedingungen des GDV) | Stand Juni 2025 |
Ein Beispiel, durchgerechnet
Nach dem Einzug zeigen sich Risse in den Wänden eines neuen Hauses, der Bauunternehmer bestreitet einen Mangel. Die Bauherren beantragen ein selbständiges Beweisverfahren; den Streitwert – die Kosten, die Risse zu beseitigen – setzen sie mit 25.000 € an. Der gerichtliche Sachverständige braucht 20 Stunden im Sachgebiet Schadensfeststellung am Bau. Beide Seiten haben einen Anwalt. Bei 25.000 € ist das Landgericht zuständig.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gerichtsgebühr | volle Gebühr bei 25.000 €: 435,50 € (§ 34 GKG) × 1,0 (KV Nr. 1610) | 435,50 € |
| Sachverständiger | 20 Stunden × 114 € (Nr. 4.3 JVEG) = 2.280,00 € + 19 % Umsatzsteuer 433,20 € | 2.713,20 € |
| Vorschuss an das Gericht | 435,50 € + 2.713,20 € | 3.148,70 € |
| Ihr Anwalt | volle Gebühr 927,00 € (§ 13 RVG) × 1,3 = 1.205,10 € + Pauschale 20,00 € = 1.225,10 € + 19 % Umsatzsteuer 232,77 € | 1.457,87 € |
| Anwalt der Gegenseite | wie Ihr Anwalt | 1.457,87 € |
| Wenn Sie verlieren | 3.148,70 € + 1.457,87 € + 1.457,87 € | 6.064,44 € |
Zuerst zahlen die Bauherren den Vorschuss von 3.148,70 € und ihren Anwalt. Bestätigt der Sachverständige die Mängel und gewinnen sie den anschließenden Prozess, trägt der Unternehmer am Ende diese Kosten (§ 91 ZPO). Als Klage über dieselben 25.000 € mit demselben Sachverständigen kostet der Streit bei einer Niederlage 9.582,96 €: Gerichtsgebühr 3,0 = 1.306,50 €, Sachverständiger 2.713,20 € und je Anwalt 2.781,63 € mit Verfahrens- und Terminsgebühr.
Ein Beispiel nach Aufwand: Ein Schimmelgutachten, das Sie privat beauftragen, braucht sechs Stunden. 6 × 110 € = 660,00 € und 6 × 160 € = 960,00 € netto; mit 19 % Umsatzsteuer sind das 785,40 € bis 1.142,40 €.
Was ein Gutachten kostet: Richtpreis oder Stunden
Für Immobiliengutachten nennt die Website Richtpreise inklusive Mehrwertsteuer. Welches Gutachten Sie brauchen, hängt vom Zweck ab: Für Kauf, Verkauf oder eine einvernehmliche Erbteilung reicht oft das Kurzgutachten, für Finanzamt, Gericht oder Erbstreit braucht es das Verkehrswertgutachten.
Alle anderen Gutachten rechnen Sachverständige meist nach Stunden ab, in der Regel mit 110 bis 160 € zuzüglich Umsatzsteuer je Stunde – so nennt es der Kostenhinweis, den jede Anfrage auf dieser Website vor dem Absenden zeigt. Wie viele Stunden ein Gutachten braucht, hängt von Ortstermin, Fahrt, Messungen und dem Umfang des schriftlichen Gutachtens ab; den Aufwand nennt Ihnen der Sachverständige im Angebot. Eine Gebührenordnung für Privatgutachten gibt es nicht – ohne Absprache gilt die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB). Wie die Preise für ein Haus zustande kommen, erklärt der Ratgeber Hausgutachten: Kosten und wer zahlt.
Kfz-Gutachten: Abrechnung nach der Schadenshöhe
Nach einem Unfall rechnen viele Kfz-Sachverständige ihr Honorar nach der Höhe des Schadens ab, nicht nach Stunden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein so berechnetes Honorar grundsätzlich als Teil des Schadens zu ersetzen ist (Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06). Der Rechner nennt dafür deshalb keinen Betrag – die Website nennt keinen Richtpreis, den Preis erfahren Sie im Angebot.
Bei einem kleinen Schaden genügt oft ein Kostenvoranschlag: Einen Schaden von gut 715 € hat der Bundesgerichtshof dem Bereich zugeordnet, in dem nach allgemeiner Meinung die Bagatellgrenze liegt (Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03). Was nach einem unverschuldeten Unfall sonst noch zusteht, erklärt der Ratgeber Unfall ohne Schuld.
Vor Gericht: Gerichtskosten, Anwälte und Sachverständiger
Vor Gericht folgen alle Kosten festen Tabellen. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Streitwert: Für eine Klage fallen 3,0 Gebühren an, für ein selbständiges Beweisverfahren 1,0. Die Anwälte erhalten im Prozess eine Verfahrensgebühr von 1,3 und für die Verhandlung eine Terminsgebühr von 1,2, dazu eine Pauschale und die Umsatzsteuer. Der gerichtliche Sachverständige wird nach Stunden vergütet; den Satz bestimmt das Sachgebiet, das das Gericht mit dem Auftrag festlegt (§ 9 Abs. 1 JVEG).
| Sachgebiet | Nr. | Stundensatz |
|---|---|---|
| Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien | 7 | 125 € |
| Mieten und Pachten | 26 | 125 € |
| Kraftfahrzeugschäden und -bewertung | 21.1 | 131 € |
| Kfz-Elektronik | 21.2 | 104 € |
| Unfallrekonstruktion bei Fahrzeugen | 36.2 | 169 € |
| Bauwesen: Planung | 4.1 | 114 € |
| Bauwesen: handwerklich-technische Ausführung | 4.2 | 104 € |
| Bauwesen: Schadensfeststellung und -ursachenermittlung | 4.3 | 114 € |
| Bauwesen: Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung | 4.5 | 114 € |
| Bauwesen: Geotechnik, Erd- und Grundbau | 4.6 | 109 € |
| Garten- und Landschaftsbau | 14 | 98 € |
| Brandursachenermittlung | 8 | 120 € |
| Hausrat | 18 | 120 € |
| Elektrotechnische Anlagen und Geräte | 11.2 | 125 € |
| Photovoltaikanlagen | 24.1 | 120 € |
| Solarthermieanlagen | 24.3 | 120 € |
| Kältetechnik | 20 | 131 € |
| Maschinen und Anlagen im Übrigen | 24.4 | 142 € |
| Akustik, Lärmschutz | 2 | 104 € |
Quelle: Anlage 1 Teil 1 zum JVEG, Fassung des KostBRÄG 2025, Stundensätze ohne Umsatzsteuer. Bis 10.000 € Streitwert ist in der Regel das Amtsgericht zuständig, dort dürfen Sie sich selbst vertreten; darüber das Landgericht, dort geht eine Klage nur mit Anwalt (§ 23 Nr. 1 GVG, § 78 Abs. 1 ZPO).
Wer zahlt? Die Wege nach Anlass
- Privat: Wer den Sachverständigen beauftragt, zahlt ihn (§ 632 BGB). Hat ein anderer den Schaden zu verantworten, gehören die Kosten der Schadensermittlung zum Schaden, den er ersetzen muss (§ 249 BGB; BGH, X ZR 4/02).
- Unfall: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners zahlt das Gutachten als Teil des Schadens, Sie können sich direkt an sie wenden (§ 115 Abs. 1 VVG); bei Teilschuld nach der Quote (BGH, VI ZR 133/11). Die eigene Kasko zahlt nur, wenn sie den Sachverständigen veranlasst oder ihm zugestimmt hat (AKB 2015, A.2.5.3).
- Eigene Gebäude- oder Hausratversicherung: Einen selbst beauftragten Sachverständigen erstattet sie nur, wenn sie Sie dazu aufgefordert hat oder der Vertrag es verlangt (§ 85 Abs. 2 VVG). Im Sachverständigenverfahren zahlt jede Seite ihren Sachverständigen, den Obmann beide zur Hälfte (VGB 2022, A 18.6; VHB 2022, A 19.6) – wie das Verfahren abläuft, erklärt die Seite zum Sachverständigenverfahren.
- Streit mit dem Handwerker: Hat der Betrieb mangelhaft gearbeitet, trägt er die Kosten des Sachverständigen, der die Mängel feststellt (BGH, Urteil vom 27.11.2025, VII ZR 112/24). Bestätigt das Gutachten keinen Mangel, bleiben sie bei Ihnen.
- Gericht: Zuerst zahlt, wer klagt; am Ende trägt die unterliegende Partei die Kosten, bei Teilerfolg nach Quote (§§ 91, 92 ZPO). Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten samt gerichtlichem Sachverständigen, Streit um den Bau eines Gebäudes ist aber ausgeschlossen (ARB 2021, Ziffer 3.2.2).
Für jeden dieser Wege gilt: laut Ihrer Police prüfen. Die Musterbedingungen der Versicherer sind Empfehlungen; Ihr Vertrag kann davon abweichen. Fragen Sie vor dem Auftrag beim Versicherer nach, ob er die Kosten übernimmt.
Was der Rechner nicht kann
- Ein Angebot ersetzen. Was Ihr Gutachten kostet, nennt Ihnen der Sachverständige vorher in seinem Angebot. Der Rechner zeigt Richtpreise und Spannen.
- Nebenkosten schätzen. Fahrtkosten, Fotos, Laboranalysen, Schreibauslagen, Zeugen und Reisekosten rechnet er nicht ein.
- Jede Wendung im Prozess abbilden. Er rechnet die erste Instanz; Berufung, Mahnverfahren, Widerklage, mehrere Gegner oder eine Einigung im Prozess verändern die Kosten.
- Den Streitwert bestimmen. Er rechnet mit dem Wert, den Sie eintragen. Rechnen Sie im Zweifel mit mehreren Werten.
- Ihren Vertrag lesen. „Wer zahlt?“ folgt dem Gesetz, der Rechtsprechung und den Musterbedingungen der Versicherer – maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und Ihre Bedingungen.
Häufige Fragen zum Gutachterkosten-Rechner
Was kostet ein Gutachten?
Das hängt vom Thema ab. Für Immobiliengutachten nennt die Website Richtpreise inklusive Mehrwertsteuer (Preisübersicht oben). Die meisten anderen Gutachten werden nach Stunden abgerechnet, in der Regel mit 110 bis 160 € netto je Stunde (Kostenhinweis der Website); sechs Stunden kosten damit 785,40 bis 1.142,40 € mit Umsatzsteuer. Kfz-Gutachten nach einem Unfall werden meist nach der Schadenshöhe abgerechnet (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06).
Wer zahlt das Gutachten nach einem Autounfall?
Ohne eigene Schuld die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners – das Gutachten gehört zum Schaden (§ 249 Abs. 2 BGB; BGH, VI ZR 67/06), und Sie können es direkt bei ihr verlangen (§ 115 Abs. 1 VVG). Bei Teilschuld ersetzt sie es nach ihrer Quote (BGH, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11). Die eigene Kasko zahlt einen Sachverständigen nur, wenn sie ihn veranlasst oder ihm zugestimmt hat (AKB 2015, A.2.5.3).
Zahlt meine Gebäude- oder Hausratversicherung meinen eigenen Gutachter?
Nur, wenn sie Sie aufgefordert hat, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, oder Ihr Vertrag Sie dazu verpflichtet (§ 85 Abs. 2 VVG). Im Sachverständigenverfahren trägt jede Seite ihren Sachverständigen, den Obmann beide je zur Hälfte (VGB 2022, A 18.6; VHB 2022, A 19.6). Mit der Klausel PK 7365 (22) übernimmt der Wohngebäudeversicherer oberhalb des vereinbarten Betrags auch Ihren Anteil. Prüfen Sie das laut Ihrer Police.
Muss der Handwerker das Gutachten bezahlen?
Ja, wenn er mangelhaft gearbeitet hat: Die Kosten eines Sachverständigen, der die Mängel feststellt, muss der Unternehmer tragen (BGH, Urteil vom 27.11.2025, VII ZR 112/24). Vorstrecken müssen Sie sie trotzdem. Bestätigt das Gutachten keinen Mangel, bleiben die Kosten bei Ihnen.
Was kostet ein Gerichtsverfahren mit Gutachten?
Bei 25.000 € Streitwert, 20 Sachverständigenstunden zu 114 € und je einem Anwalt kostet ein selbständiges Beweisverfahren den Verlierer 6.064,44 €, eine Klage 9.582,96 € (§ 34 GKG, § 13 RVG, § 9 JVEG, jeweils mit Anlagen, Fassung KostBRÄG 2025). Zuerst zahlt, wer klagt, den Vorschuss (§§ 12, 17, 22 GKG); am Ende trägt die unterliegende Partei die Kosten (§ 91 ZPO).
Zahlt die Rechtsschutzversicherung ein Gutachten?
Ein vom Gericht beauftragtes Gutachten ja – es gehört zu den Gerichtskosten, die sie trägt. Einen privat beauftragten Sachverständigen übernimmt sie nach den Musterbedingungen nur bei Kauf- und Reparaturverträgen über Kraftfahrzeuge und in verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren; Streit um den Bau eines Gebäudes ist ausgeschlossen (ARB 2021, Leistungsumfang und Ziffer 3.2.2). Prüfen Sie das laut Ihrer Police.
Bekomme ich mein Privatgutachten im Prozess erstattet?
Nur, wenn es unmittelbar auf den Rechtsstreit bezogen war, etwa weil Sie es erst nach Klageerhebung zur Verteidigung eingeholt haben (BGH, Beschluss vom 26.02.2013, VI ZB 59/12). Ein Gutachten zu Mängeln an einer beauftragten Arbeit können Sie unabhängig davon als Teil Ihres Anspruchs geltend machen (BGH, VII ZR 112/24).
Wie viel bekommt ein gerichtlicher Sachverständiger?
Einen Stundensatz nach dem Sachgebiet, das das Gericht festlegt – etwa 125 € für die Bewertung von Immobilien, 114 € für die Schadensfeststellung am Bau und 131 € für Kraftfahrzeugschäden, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (§ 9 Abs. 1 JVEG mit Anlage 1, Fassung KostBRÄG 2025). Die letzte begonnene Stunde zählt voll, wenn mehr als 30 Minuten davon nötig waren, sonst zur Hälfte (§ 8 Abs. 2 JVEG).
Rund um Kosten und Kostenträger
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