Bereich der Bekanntgabe
Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachbereich: Umwelt
Bekannt gegeben durch: Land Bayern (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)
Listen und Anerkennungen
Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 6 Werkstoffe; 6.2 Werkstoffbeurteilung; 7 Versorgung mit Energien und Medien; 8 umgebungsbedingte Gefahrenquellen; 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 12 Stoffeigenschaften; 12.1 Bewertung der Stoffeigenschaften; 13 Auswirkungsbetrachtungen; 14 Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne; 15 Brandschutz; 15.1 Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung; 16 Explosionsschutz; 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz; 17 Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe; 3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung; 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung; 5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen · Einschränkung: Anlagenarten: Anlagen der Nrn. 2.8, 3.10, 4.1, 5.11, 9.1, 9.2, 9.3 des Anhangs 1 der 4. BImSchV in der Fassung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), auch soweit die dort genannten Mengenschwellen unterschritten sind. Fachgebiet 8 ausgenommen Wind, Schnee- und Eislasten
Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 31.10.2028