Bereich der Bekanntgabe
Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachbereich: Umwelt
Bekannt gegeben durch: Land Nordrhein-Westfalen (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)
Listen und Anerkennungen
AwSV-Sachverständiger der Organisation Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SwS) e.V.
Prüfbereiche laut Organisation: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Heizölverbrauchertankanlagen; Überwachung von Fachbetrieben nach Wasserrecht · Organisation anerkannt nach § 52 AwSV durch Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg
Quelle: Sachverständigenliste der AwSV-Sachverständigenorganisation Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SwS) e.V., Stand 05.10.2026
Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 4 Instandhaltung von Anlagen; 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 13 Auswirkungsbetrachtungen; 15 Brandschutz; 15.1 Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung; 16 Explosionsschutz; 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe; 3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung; 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung; 5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen; 6 Holz, Zellstoff; 7 Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse; 8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen; 10 Sonstige Anlagen · Einschränkung: Einschränkung auf Anlagen nach Anhang 1 der 4. BImSchV unter den Nrn: 1.1 bis 9.37 und 10.3 bis 10.25 (Hinweis: Anlagenarten nach der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe gültigen 4. BImSchV. Es gelten grundsätzlich die Festlegungen im Bekanntgabebescheid)
Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 31.12.2028