Bereich der Bekanntgabe
Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachbereich: Umwelt
Bekannt gegeben durch: Land Niedersachsen (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)
Listen und Anerkennungen
Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 8 umgebungsbedingte Gefahrenquellen; 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 13 Auswirkungsbetrachtungen; 14 Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne; 15.1 Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung; 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung; 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung; 5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen; 10 Sonstige Anlagen; ngbA nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen in Betriebsbereichen · Einschränkung: Die Bekanntgabe erstreckt sich auf folgende Anlagenarten: 1.1, 1.4, 1.15 und 1.16 3.21 4.1, 4.3, 4.9 und 4.10 (mit Einschränkungen, siehe unten) 5.1, 5.7 und 5.11 8.6 9.1, 9.2 und 9.3 (mit Einschränkungen, siehe unten) 10.6, 10.8 und 10.25 Die bekanntgegebenen Fachgebiete gelten nicht für Anlagen der Nummern 4.1, 9.3.1 und 9.3.2, wenn die folgenden Stoffe in den Anlagen vorhanden sein können: instabilen explosiven Stoffen und Gemischen sowie explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoffen der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 gem. Abschnitt 2.1 der Verordnung EG Nr. 1272/2008, selbstzersetzlichen Stoffen und Gemischen, Typen A, B gem. Abschnitt 2.8 der Verordnung EG Nr. 1272/2008 oder organischen Peroxiden, Typen A, B gem. Abschnitt 2.15 der Verordnung EG Nr. 1272/2008
Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 02.03.2030