Bereich der Bekanntgabe
Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachbereich: Umwelt
Bekannt gegeben durch: Land Hamburg (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)
Listen und Anerkennungen
Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 4 Instandhaltung von Anlagen; 7 Versorgung mit Energien und Medien; 10 MSR-/Prozessleittechnik; 10.1 MSR-/Prozessleittechnik (OT); 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 16 Explosionsschutz; 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz; 17 Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung; 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung; 5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen; 7 Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse; 8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen; 10 Sonstige Anlagen · Einschränkung: Einschränkung bezüglich Anlagen (Nummern nach Anhang 1 der 4. BImSchV) Bekanntgabe nur für die Anlagen: Nr. 1: nur Nrn. 1.1, 1.2, 1.4 Nr. 3: nur Nrn. 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 Nr. 4: nur Nrn. 4.1.2, 4.1.8 Nr. 5: nur Nr. 5.1 Nr. 7: nur Nrn. 7.24, 7.29, 7.30 Nr. 8: nur Nrn. 8.1, 8.7, 8.8, 8.10, 8.12 Nr. 9: nur Nr. 9.3 Nr. 10: nur Nr. 10.25 ngbA: Labore (chemisch, biologisch) für betriebliche Analytik und Forschung und Werkstätten und Arbeitsplätze sonstiger Art mit Umgang mit Gefahrstoffen und Explosionsgefahren Die Bekanntgabe für das Fachgebiet 4 ist beschränkt auf die Anlagen Nr. 1.1, 1.2 und 1.4. Die Bekanntgabe für das Fachgebiet 7 ist eingeschränkt auf nicht elektrische Medien. Die Bekanntgabe für das Fachgebiet 17 ist beschränkt auf die Anlagen Nr. 3.3, 3.4, 8.1, 8.10 und 8.12.
Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 14.09.2028