Bereich der Bekanntgabe
Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachbereich: Umwelt
Bekannt gegeben durch: Land Hamburg (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)
Listen und Anerkennungen
Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachgebiete: 1 Auslegung von Anlagen und Anlagenteilen; 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 4 Instandhaltung von Anlagen; 8 umgebungsbedingte Gefahrenquellen; 10 MSR-/Prozessleittechnik; 10.1 MSR-/Prozessleittechnik (OT); 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 14 Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne; 15.1 Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung; 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz; 17 Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 7 Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse; 8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen · Einschränkung: Die Bekanntgabe für die Fachgebiete Nr. 1 und Nr. 8 ist beschränkt auf Anlagen der Nr. 1.15, 1.2.2.2, 1.16, 9.1.1.2 und 9.36. Die Bekanntgabe für das Fachgebiet Nr. 4 ist beschränkt auf die Anlagen der Nr. 1.15, 1.2.2.2, 1.16, 8.4, 8.5, 9.1.1.2 und 9.36. Die Bekanntgabe für alle anderen Fachgebiete ist beschränkt auf die Anlagen der Nr. 1.1, 1.2, 1.15, 1.16, 7.15, 8.4, 8.5, 8.6, 8.12, 8.13, 8.15, 9.1 und 9.36
Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 02.08.2029