- staatlich anerkannt Bodenschutz und Altlasten (Sachverständige nach § 18 BBodSchG)
- rund 50 km Einsatzgebiet rund um Westheim
Leistungen und Schwerpunkte
Horst Hammer erstellt Gutachten im Fachgebiet „Bodenschutz und Altlasten (Sachverständige nach § 18 BBodSchG)“, mit Büro in Westheim.
Passt Ihr Anliegen dazu? Beschreiben Sie es kurz – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Bestellung und Qualifikation
Horst Hammer ist staatlich anerkannt für „Bodenschutz und Altlasten (Sachverständige nach § 18 BBodSchG)“.
So läuft Ihre Anfrage ab
- Sie beschreiben Ihr Anliegen über „Anfrage senden“.
- Ihre Anfrage geht per E-Mail direkt an Horst Hammer.
- Sie besprechen mit Horst Hammer Umfang, Termin und Kosten des Gutachtens.
Haben Sie ein Anliegen? Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Einsatzgebiet
Einsatzgebiet rund um Westheim
Das Büro liegt in Westheim. Von hier aus übernimmt Horst Hammer Aufträge im Umkreis von rund 50 Kilometern, unter anderem in Aalen, Ansbach, Schwabach, Nördlingen, Crailsheim und Heidenheim.
-
bis 50 km
- Heidenheim 6 km
- Gunzenhausen 15 km
- Nördlingen 21 km
- Dinkelsbühl 26 km
- Feuchtwangen 30 km
- Donauwörth 32 km
- Neuendettelsau 33 km
- Ansbach 34 km
- Heilsbronn 38 km
- Schwabach 43 km
- Aalen 46 km
- Crailsheim 46 km
Entfernungen in Luftlinie ab dem Büro in Westheim.
Bewertungen
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Eintrag im Sachverständigenverzeichnis
Fachgebiet
Bodenschutz und Altlasten (Sachverständige nach § 18 BBodSchG)
Fachbereich: Umwelt
Anerkannt durch: Freistaat Bayern (Bekanntgabe nach § 18 BBodSchG)
Weitere Sachgebiete
Bodenschutz/Altlasten: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer
Zum Eintrag von Horst Hammer
Dr. Horst Hammer ist als staatlich anerkannter Sachverständiger nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz geführt — mit dem Fachgebiet „Bodenschutz und Altlasten (Sachverständige nach § 18 BBodSchG)“ im Fachbereich Umwelt. Das Büro liegt in Oberdorfstr. 12, 91747 Westheim.
Staatlich anerkannt heißt: Eine Behörde oder Kammer hat die Sachkunde für dieses Gebiet nach einer gesetzlichen Vorschrift geprüft und die Anerkennung ausgesprochen — etwa für Prüfungen, die nur anerkannte Sachverständige vornehmen dürfen. Was ein Gutachten in diesem Bereich leistet und was es kostet, steht im Ratgeber AwSV-Sachverständige für wassergefährdende Stoffe.
Themengebiete
Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für Sachverständige nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (ReSyMeSa).
Kontakt
Anfrage an Horst Hammer
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Platin-Partner
So sähe das Platin-Profil von Horst Hammer auf Gutachter-Gesellschaft.de aus.
igi Consult GmbH
Dr. Horst Hammer
Oberdorfstr. 12
91747 Westheim
- Telefon
- 09082 73-430
- Fax
- 09082 73-412
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- Nur Sie auf der Seite: Keine anderen Sachverständigen, keine Liste von Mitbewerbern: Wer Sie dort findet, fragt nur Sie an.
- Eine Änderung pro Monat inklusive: Neue Leistung, neues Einsatzgebiet, neuer Schwerpunkt: Eine Änderung oder Ergänzung pro Monat ist im Paket enthalten.
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