- nach § 29b BImSchG für… Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
- rund 50 km Einsatzgebiet rund um Hannover
Leistungen und Schwerpunkte
Rainer Scholl erstellt Gutachten im Fachgebiet „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“, mit Büro in Hannover.
Passt Ihr Anliegen dazu? Beschreiben Sie es kurz – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Bestellung und Qualifikation
Rainer Scholl ist nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben.
So läuft Ihre Anfrage ab
- Sie beschreiben Ihr Anliegen über „Anfrage senden“.
- Ihre Anfrage geht per E-Mail direkt an Rainer Scholl.
- Sie besprechen mit Rainer Scholl Umfang, Termin und Kosten des Gutachtens.
Haben Sie ein Anliegen? Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Einsatzgebiet
Einsatzgebiet rund um Hannover
Das Büro liegt in Hannover. Von hier aus übernimmt Rainer Scholl Aufträge im Umkreis von rund 50 Kilometern, unter anderem in Hildesheim, Hameln, Isernhagen, Burgdorf, Celle und Lehrte.
-
bis 50 km
- Isernhagen 9 km
- Garbsen 13 km
- Burgwedel 15 km
- Lehrte 16 km
- Wedemark 17 km
- Wunstorf 21 km
- Springe 24 km
- Hildesheim 30 km
- Celle 34 km
- Peine 34 km
- Hameln 41 km
- Burgdorf 42 km
Entfernungen in Luftlinie ab dem Büro in Hannover.
Bewertungen
Noch keine Bewertung für Rainer Scholl
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Eintrag im Sachverständigenverzeichnis
Bereich der Bekanntgabe
Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachbereich: Umwelt
Bekannt gegeben durch: Land Niedersachsen (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)
Listen und Anerkennungen
Bekannt gegebene/r Sachverständige/r nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachgebiete: 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 4 Instandhaltung von Anlagen; 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 14 Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne; 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz; 17 Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung; 8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen; 10 Sonstige Anlagen · Einschränkung: Bekanntgabe besteht für folgende Anlagenarten (nach 4. BImSchV in der zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung geltenden Fassung): 1.1 1.15 4.1 8.6.2 8.6.3 8.11.1 8.11.2 8.12 9 10.6 Die bekanntgegebenen Fachgebiete gelten nicht für Anlagen der Nr. 4.1.2 und Anlagen der Nr. 4.1.20. unter der Bedingung, dass die folgenden Gefahrstoffe hergestellt werden: instabilen explosiven Stoffen und Gemischen sowie explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoffen der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 gem. Abschnitt 2.1 der Verordnung EG Nr. 1272/2008, selbstzersetzlichen Stoffen und Gemischen, Typen A, B gem. Abschnitt 2.8 der Verordnung EG Nr. 1272/2008 oder organischen Peroxiden, Typen A, B gem. Abschnitt 2.15 der Verordnung EG Nr. 1272/2008 (Stoffe die mit dem Piktogramm GHS01 gekennzeichnet werden müssen)
Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 01.09.2030
Zum Eintrag von Rainer Scholl
Rainer Scholl ist als bekannt gegebene/r Sachverständige/r nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen geführt — mit dem Bereich der Bekanntgabe „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“ im Fachbereich Umwelt. Das Büro liegt in Bronsartstrasse 22, 30161 Hannover.
Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet. Was ein Gutachten in diesem Bereich leistet und was es kostet, steht im Ratgeber AwSV-Sachverständige für wassergefährdende Stoffe.
Themengebiete
Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten zu Rainer Scholl
Wofür ist Rainer Scholl anerkannt?
Mit Büro in Hannover ist Rainer Scholl nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben. Bekannt gegeben durch: Land Niedersachsen (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG). Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet.
Welche Leistungen bietet Rainer Scholl an?
Themengebiete: Anlagensicherheit & Störfall. Typische Anlässe im Themengebiet Anlagensicherheit & Störfall: Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG, Prüfung von Sicherheitsberichten, angemessener Sicherheitsabstand, Ursachen von Störungen und Störfällen.
Wo ist Rainer Scholl tätig?
Das Büro liegt in Bronsartstrasse 22, 30161 Hannover (Region Hannover, Niedersachsen). Als Einsatzgebiet nennt Rainer Scholl: Hildesheim, Hameln, Isernhagen, Burgdorf, Celle, Lehrte, Garbsen, Wunstorf, Springe, Peine, Burgwedel und Wedemark. Ob ein Ortstermin bei Ihnen möglich ist, klären Sie direkt mit Rainer Scholl.
Wie frage ich bei Rainer Scholl ein Angebot an?
Über „Anfrage senden“ auf dieser Seite: Sie wählen in zwei Klicks Ihr Anliegen und hinterlassen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wir prüfen die Anfrage kurz und leiten sie per E-Mail an Rainer Scholl weiter, werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden; Rainer Scholl meldet sich dann direkt bei Ihnen. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter 015111081063. Ihr KI-Assistent kann die Anfrage auch über unsere Schnittstelle übergeben; abgeschickt wird erst, wenn Sie den Angaben und dem Datenschutz zugestimmt haben.
Was kostet eine Anfrage an Rainer Scholl?
Die Anfrage über Gutachter-Gesellschaft.de ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Das Honorar für das Gutachten nennt Rainer Scholl im Angebot.
Wie wird Rainer Scholl bewertet?
Für Rainer Scholl liegt auf Gutachter-Gesellschaft.de noch keine geprüfte Bewertung vor. Auftraggeber können auf der Profilseite eine Bewertung abgeben; sie wird per E-Mail bestätigt und vor der Veröffentlichung geprüft.
Woher stammen die Angaben zu Rainer Scholl?
Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz. Stand der Verzeichnisdaten: 05.10.2026. Sachverständige können ihr Profil kostenlos übernehmen und die Angaben ergänzen.
Kontakt
Anfrage an Rainer Scholl
Zwei Klicks zu Ihrem Anliegen, dann Ihre Kontaktdaten. In dieser Vorschau wird keine Anfrage versendet. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Platin-Partner
So sähe das Platin-Profil von Rainer Scholl auf Gutachter-Gesellschaft.de aus.
Rainer Scholl
Bronsartstrasse 22
30161 Hannover
- Mobil
- 015111081063
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