- nach § 29b BImSchG für… Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
- rund 50 km Einsatzgebiet rund um Ludwigshafen
Leistungen und Schwerpunkte
Reiner Klein erstellt Gutachten im Fachgebiet „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“, mit Büro in Ludwigshafen.
Passt Ihr Anliegen dazu? Beschreiben Sie es kurz – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Bestellung und Qualifikation
Reiner Klein ist nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben.
So läuft Ihre Anfrage ab
- Sie beschreiben Ihr Anliegen über „Anfrage senden“.
- Ihre Anfrage geht per E-Mail direkt an Reiner Klein.
- Sie besprechen mit Reiner Klein Umfang, Termin und Kosten des Gutachtens.
Haben Sie ein Anliegen? Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Einsatzgebiet
Einsatzgebiet rund um Ludwigshafen
Das Büro liegt in Ludwigshafen. Von hier aus übernimmt Reiner Klein Aufträge im Umkreis von rund 50 Kilometern, unter anderem in Mannheim, Darmstadt, Heidelberg, Weinheim, Ludwigshafen am Rhein und Viernheim.
-
bis 50 km
- Ludwigshafen am Rhein 3 km
- Mannheim 4 km
- Viernheim 12 km
- Speyer 17 km
- Weinheim 18 km
- Heidelberg 19 km
- Worms 20 km
- Neustadt an der Weinstraße 26 km
- Bensheim 27 km
- Darmstadt 47 km
- Karlsruhe 49 km
- Weiterstadt 49 km
Entfernungen in Luftlinie ab dem Büro in Ludwigshafen.
Bewertungen
Noch keine Bewertung für Reiner Klein
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Eintrag im Sachverständigenverzeichnis
Bereich der Bekanntgabe
Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachbereich: Umwelt
Bekannt gegeben durch: Land Rheinland-Pfalz (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)
Listen und Anerkennungen
Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 4 Instandhaltung von Anlagen; 7 Versorgung mit Energien und Medien; 9 Elektrotechnik; 10 MSR-/Prozessleittechnik; 10.1 MSR-/Prozessleittechnik (OT); 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 12 Stoffeigenschaften; 12.1 Bewertung der Stoffeigenschaften; 15 Brandschutz; 15.1 Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung; 16 Explosionsschutz; 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz; 17 Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung; 5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen; 8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen · Einschränkung: Die Anerkennung ist beschränkt auf die Anlagen: Nr. 1.1 bis Nr. 1.2 Nr. 4.1 bis Nr. 4.10 Nr. 5.1 bis Nr. 5.4 und Nr. 5.6 bis 5.11 Nr. 8.1, 8.3 bis Nr. 8.11 Nr. 9.1 bis Nr. 9.3 der 4. BImschV
Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 31.05.2034
Zum Eintrag von Reiner Klein
Dipl.-Ing. Reiner Klein ist als bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen geführt — mit dem Bereich der Bekanntgabe „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“ im Fachbereich Umwelt. Das Büro liegt in Rheinuferstraße 6, 67061 Ludwigshafen.
Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet. Was ein Gutachten in diesem Bereich leistet und was es kostet, steht im Ratgeber AwSV-Sachverständige für wassergefährdende Stoffe.
Themengebiete
Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten zu Reiner Klein
Wofür ist Reiner Klein anerkannt?
Dipl.-Ing. Reiner Klein ist nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben und hat das Büro in Ludwigshafen. Bekannt gegeben durch: Land Rheinland-Pfalz (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG). Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet.
Welche Leistungen bietet Reiner Klein an?
Themengebiete: Anlagensicherheit & Störfall. Typische Anlässe im Themengebiet Anlagensicherheit & Störfall: Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG, Prüfung von Sicherheitsberichten, angemessener Sicherheitsabstand, Ursachen von Störungen und Störfällen.
Wo ist Reiner Klein tätig?
Das Büro liegt in Rheinuferstraße 6, 67061 Ludwigshafen (Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz). Als Einsatzgebiet nennt Reiner Klein: Mannheim, Darmstadt, Heidelberg, Weinheim, Ludwigshafen am Rhein, Viernheim, Bensheim, Worms, Karlsruhe, Speyer, Weiterstadt und Neustadt an der Weinstraße. Ob ein Ortstermin bei Ihnen möglich ist, klären Sie direkt mit Reiner Klein.
Wie frage ich bei Reiner Klein ein Angebot an?
Über „Anfrage senden“ auf dieser Seite: Sie wählen in zwei Klicks Ihr Anliegen und hinterlassen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wir prüfen die Anfrage kurz und leiten sie per E-Mail an Reiner Klein weiter, werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden; Reiner Klein meldet sich dann direkt bei Ihnen. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter 0172 4038569. Ihr KI-Assistent kann die Anfrage auch über unsere Schnittstelle übergeben; abgeschickt wird erst, wenn Sie den Angaben und dem Datenschutz zugestimmt haben.
Was kostet eine Anfrage an Reiner Klein?
Die Anfrage über Gutachter-Gesellschaft.de ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Das Honorar für das Gutachten nennt Reiner Klein im Angebot.
Wie wird Reiner Klein bewertet?
Für Reiner Klein liegt auf Gutachter-Gesellschaft.de noch keine geprüfte Bewertung vor. Auftraggeber können auf der Profilseite eine Bewertung abgeben; sie wird per E-Mail bestätigt und vor der Veröffentlichung geprüft.
Woher stammen die Angaben zu Reiner Klein?
Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz. Stand der Verzeichnisdaten: 05.10.2026. Sachverständige können ihr Profil kostenlos übernehmen und die Angaben ergänzen.
Kontakt
Anfrage an Reiner Klein
Zwei Klicks zu Ihrem Anliegen, dann Ihre Kontaktdaten. In dieser Vorschau wird keine Anfrage versendet. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Platin-Partner
So sähe das Platin-Profil von Reiner Klein auf Gutachter-Gesellschaft.de aus.
SGS-TÜV GmbH
Dipl.-Ing. Reiner Klein
Rheinuferstraße 6
67061 Ludwigshafen
- Mobil
- 0172 4038569
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