- nach § 29b BImSchG für… Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
- rund 50 km Einsatzgebiet rund um Hannover
Leistungen und Schwerpunkte
Axel Kantimm erstellt Gutachten im Fachgebiet „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“, mit Büro in Hannover.
Passt Ihr Anliegen dazu? Beschreiben Sie es kurz – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Bestellung und Qualifikation
Axel Kantimm ist nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben.
So läuft Ihre Anfrage ab
- Sie beschreiben Ihr Anliegen über „Anfrage senden“.
- Ihre Anfrage geht per E-Mail direkt an Axel Kantimm.
- Sie besprechen mit Axel Kantimm Umfang, Termin und Kosten des Gutachtens.
Haben Sie ein Anliegen? Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Einsatzgebiet
Einsatzgebiet rund um Hannover
Das Büro liegt in Hannover. Von hier aus übernimmt Axel Kantimm Aufträge im Umkreis von rund 50 Kilometern, unter anderem in Hildesheim, Braunschweig, Hameln, Isernhagen, Burgdorf und Celle.
-
bis 50 km
- Isernhagen 12 km
- Lehrte 14 km
- Garbsen 17 km
- Springe 21 km
- Hildesheim 24 km
- Wunstorf 25 km
- Peine 32 km
- Burgdorf 37 km
- Celle 37 km
- Hameln 38 km
- Salzgitter 47 km
- Braunschweig 49 km
Entfernungen in Luftlinie ab dem Büro in Hannover.
Bewertungen
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Eintrag im Sachverständigenverzeichnis
Bereich der Bekanntgabe
Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachbereich: Umwelt
Bekannt gegeben durch: Land Niedersachsen (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)
Listen und Anerkennungen
Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 6 Werkstoffe; 6.1 Werkstoffprüfung; 6.2 Werkstoffbeurteilung; 7 Versorgung mit Energien und Medien; 10 MSR-/Prozessleittechnik; 10.1 MSR-/Prozessleittechnik (OT); 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 12 Stoffeigenschaften; 12.1 Bewertung der Stoffeigenschaften; 13 Auswirkungsbetrachtungen; 15 Brandschutz; 15.1 Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung; 16 Explosionsschutz; 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe; 3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung; 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung; 5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen; 6 Holz, Zellstoff; 7 Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse; 8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen; 10 Sonstige Anlagen; ngbA nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen in Betriebsbereichen · Einschränkung: Bekanntgabe besteht für folgende Anlagenarten (nach 4. BImSchV in der zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung geltenden Fassung): 1 (alle Untergruppen) 2.3, 2.4, 2.8 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.9, 3.10 4 (alle Untergruppen) 5 (alle Untergruppen) 6 (alle Untergruppen) 7.1, 7.5, 7.8, 7.9, 7.21, 7.22, 7.23, 7.24 8 (alle Untergruppen) 9 (alle Untergruppen) 10.3, 10.6, 10.7, 10.8, 10.9, 10.15, 10.20, 10.21, 10.22
Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 26.06.2032
Zum Eintrag von Axel Kantimm
Dipl.-Ing. Axel Kantimm ist als bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen geführt — mit dem Bereich der Bekanntgabe „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“ im Fachbereich Umwelt. Das Büro liegt in Am TÜV 1, 30519 Hannover.
Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet. Was ein Gutachten in diesem Bereich leistet und was es kostet, steht im Ratgeber AwSV-Sachverständige für wassergefährdende Stoffe.
Themengebiete
Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten zu Axel Kantimm
Wofür ist Axel Kantimm anerkannt?
Mit Büro in Hannover ist Dipl.-Ing. Axel Kantimm nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben. Bekannt gegeben durch: Land Niedersachsen (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG). Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet.
Welche Leistungen bietet Axel Kantimm an?
Themengebiete: Anlagensicherheit & Störfall. Typische Anlässe im Themengebiet Anlagensicherheit & Störfall: Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG, Prüfung von Sicherheitsberichten, angemessener Sicherheitsabstand, Ursachen von Störungen und Störfällen.
Wo ist Axel Kantimm tätig?
Das Büro liegt in Am TÜV 1, 30519 Hannover (Region Hannover, Niedersachsen). Als Einsatzgebiet nennt Axel Kantimm: Hildesheim, Braunschweig, Hameln, Isernhagen, Burgdorf, Celle, Lehrte, Salzgitter, Garbsen, Wunstorf, Springe und Peine. Ob ein Ortstermin bei Ihnen möglich ist, klären Sie direkt mit Axel Kantimm.
Wie frage ich bei Axel Kantimm ein Angebot an?
Über „Anfrage senden“ auf dieser Seite: Sie wählen in zwei Klicks Ihr Anliegen und hinterlassen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wir prüfen die Anfrage kurz und leiten sie per E-Mail an Axel Kantimm weiter, werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden; Axel Kantimm meldet sich dann direkt bei Ihnen. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter 0511 9986-1655. Ihr KI-Assistent kann die Anfrage auch über unsere Schnittstelle übergeben; abgeschickt wird erst, wenn Sie den Angaben und dem Datenschutz zugestimmt haben.
Was kostet eine Anfrage an Axel Kantimm?
Die Anfrage über Gutachter-Gesellschaft.de ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Das Honorar für das Gutachten nennt Axel Kantimm im Angebot.
Wie wird Axel Kantimm bewertet?
Für Axel Kantimm liegt auf Gutachter-Gesellschaft.de noch keine geprüfte Bewertung vor. Auftraggeber können auf der Profilseite eine Bewertung abgeben; sie wird per E-Mail bestätigt und vor der Veröffentlichung geprüft.
Woher stammen die Angaben zu Axel Kantimm?
Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz. Stand der Verzeichnisdaten: 05.10.2026. Sachverständige können ihr Profil kostenlos übernehmen und die Angaben ergänzen.
Kontakt
Anfrage an Axel Kantimm
Zwei Klicks zu Ihrem Anliegen, dann Ihre Kontaktdaten. In dieser Vorschau wird keine Anfrage versendet. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Platin-Partner
So sähe das Platin-Profil von Axel Kantimm auf Gutachter-Gesellschaft.de aus.
TÜV Nord Systems GmbH & Co.KG
Dipl.-Ing. Axel Kantimm
Am TÜV 1
30519 Hannover
- Telefon
- 0511 9986-1655
- Fax
- 0511 9986-2233
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