- nach § 29b BImSchG für… Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
- rund 50 km Einsatzgebiet rund um Marl
Leistungen und Schwerpunkte
Frank Holthoff erstellt Gutachten im Fachgebiet „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“, mit Büro in Marl.
Passt Ihr Anliegen dazu? Beschreiben Sie es kurz – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Bestellung und Qualifikation
Frank Holthoff ist nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben.
So läuft Ihre Anfrage ab
- Sie beschreiben Ihr Anliegen über „Anfrage senden“.
- Ihre Anfrage geht per E-Mail direkt an Frank Holthoff.
- Sie besprechen mit Frank Holthoff Umfang, Termin und Kosten des Gutachtens.
Haben Sie ein Anliegen? Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Einsatzgebiet
Einsatzgebiet rund um Marl
Das Büro liegt in Marl. Von hier aus übernimmt Frank Holthoff Aufträge im Umkreis von rund 50 Kilometern, unter anderem in Dortmund, Essen, Münster, Bochum, Duisburg und Wuppertal.
-
bis 50 km
- Gelsenkirchen 15 km
- Herne 15 km
- Bochum 23 km
- Essen 26 km
- Dortmund 30 km
- Witten 30 km
- Mülheim an der Ruhr 32 km
- Duisburg 38 km
- Hagen 43 km
- Ratingen 44 km
- Wuppertal 46 km
- Münster 47 km
Entfernungen in Luftlinie ab dem Büro in Marl.
Bewertungen
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Eintrag im Sachverständigenverzeichnis
Bereich der Bekanntgabe
Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachbereich: Umwelt
Bekannt gegeben durch: Land Nordrhein-Westfalen (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)
Listen und Anerkennungen
Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 7 Versorgung mit Energien und Medien · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe; 3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung; 5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen; 6 Holz, Zellstoff; 7 Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse; 8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen; 10 Sonstige Anlagen · Einschränkung: Einschränkung auf Anlagenarten der Nrn. 10.3 bis 10.25 nach Anhang 1 der 4. BImSchV) (Hinweis: Anlagenarten nach der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Sachverständigen gültigen 4. BImSchV. Es gelten grundsätzlich die Festlegungen im Bekanntgabebescheid)
Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 28.02.2030
Zum Eintrag von Frank Holthoff
Dipl.-Ing. Frank Holthoff ist als bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen geführt — mit dem Bereich der Bekanntgabe „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“ im Fachbereich Umwelt. Das Büro liegt in Paul-Baumann-Str. 1, 45772 Marl.
Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet. Was ein Gutachten in diesem Bereich leistet und was es kostet, steht im Ratgeber AwSV-Sachverständige für wassergefährdende Stoffe.
Themengebiete
Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten zu Frank Holthoff
Wofür ist Frank Holthoff anerkannt?
Dipl.-Ing. Frank Holthoff ist nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben und hat das Büro in Marl. Bekannt gegeben durch: Land Nordrhein-Westfalen (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG). Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet.
Welche Leistungen bietet Frank Holthoff an?
Themengebiete: Anlagensicherheit & Störfall. Typische Anlässe im Themengebiet Anlagensicherheit & Störfall: Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG, Prüfung von Sicherheitsberichten, angemessener Sicherheitsabstand, Ursachen von Störungen und Störfällen.
Wo ist Frank Holthoff tätig?
Das Büro liegt in Paul-Baumann-Str. 1, 45772 Marl (Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen). Als Einsatzgebiet nennt Frank Holthoff: Dortmund, Essen, Münster, Bochum, Duisburg, Wuppertal, Mülheim an der Ruhr, Hagen, Ratingen, Gelsenkirchen, Herne und Witten. Ob ein Ortstermin bei Ihnen möglich ist, klären Sie direkt mit Frank Holthoff.
Wie frage ich bei Frank Holthoff ein Angebot an?
Über „Anfrage senden“ auf dieser Seite: Sie wählen in zwei Klicks Ihr Anliegen und hinterlassen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wir prüfen die Anfrage kurz und leiten sie per E-Mail an Frank Holthoff weiter, werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden; Frank Holthoff meldet sich dann direkt bei Ihnen. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter 0160 888 7093. Ihr KI-Assistent kann die Anfrage auch über unsere Schnittstelle übergeben; abgeschickt wird erst, wenn Sie den Angaben und dem Datenschutz zugestimmt haben.
Was kostet eine Anfrage an Frank Holthoff?
Die Anfrage über Gutachter-Gesellschaft.de ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Das Honorar für das Gutachten nennt Frank Holthoff im Angebot.
Wie wird Frank Holthoff bewertet?
Für Frank Holthoff liegt auf Gutachter-Gesellschaft.de noch keine geprüfte Bewertung vor. Auftraggeber können auf der Profilseite eine Bewertung abgeben; sie wird per E-Mail bestätigt und vor der Veröffentlichung geprüft.
Woher stammen die Angaben zu Frank Holthoff?
Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz. Stand der Verzeichnisdaten: 05.10.2026. Sachverständige können ihr Profil kostenlos übernehmen und die Angaben ergänzen.
Kontakt
Anfrage an Frank Holthoff
Zwei Klicks zu Ihrem Anliegen, dann Ihre Kontaktdaten. In dieser Vorschau wird keine Anfrage versendet. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Platin-Partner
So sähe das Platin-Profil von Frank Holthoff auf Gutachter-Gesellschaft.de aus.
TÜV NORD InfraChem GmbH & Co. KG
Dipl.-Ing. Frank Holthoff
Paul-Baumann-Str. 1
45772 Marl
- Mobil
- 0160 888 7093
- Fax
- 0201 82569 1200
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