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TÜV SÜD Industrie Service GmbH · 68167 Mannheim

Kai Höhn

Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG: nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben. Gutachten aus Mannheim für die…

0621 395-285

Kostenlos und unverbindlich · In dieser Vorschau wird keine Anfrage versendet.

  • Bekannt gegebene/r Sachverständige/r nach § 29b BImSchG
  • Profil verifiziert
  • nach § 29b BImSchG für… Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
  • rund 50 km Einsatzgebiet rund um Mannheim

Leistungen und Schwerpunkte

Kai Höhn erstellt Gutachten im Fachgebiet „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“, mit Büro in Mannheim.

Passt Ihr Anliegen dazu? Beschreiben Sie es kurz – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Bestellung und Qualifikation

Kai Höhn ist nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben.

So läuft Ihre Anfrage ab

  1. Sie beschreiben Ihr Anliegen über „Anfrage senden“.
  2. Ihre Anfrage geht per E-Mail direkt an Kai Höhn.
  3. Sie besprechen mit Kai Höhn Umfang, Termin und Kosten des Gutachtens.

Haben Sie ein Anliegen? Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Einsatzgebiet

Einsatzgebiet rund um Mannheim

Das Büro liegt in Mannheim. Von hier aus übernimmt Kai Höhn Aufträge im Umkreis von rund 50 Kilometern, unter anderem in Darmstadt, Heidelberg, Weinheim, Ludwigshafen am Rhein, Viernheim und Bensheim.

  1. bis 50 km

    • Ludwigshafen am Rhein 6 km
    • Viernheim 8 km
    • Weinheim 14 km
    • Heidelberg 18 km
    • Worms 19 km
    • Speyer 20 km
    • Bensheim 22 km
    • Neustadt an der Weinstraße 30 km
    • Bad Dürkheim 30 km
    • Bruchsal 41 km
    • Darmstadt 43 km
    • Weiterstadt 45 km

Entfernungen in Luftlinie ab dem Büro in Mannheim.

Schematische Karte des Einsatzgebiets rund um Mannheim50 kmMannheimLudwigshafen am RheinHeidelbergDarmstadtViernheimWeinheimWormsSpeyerBensheimNeustadt an der WeinstraßeBad DürkheimBruchsalWeiterstadt

Bewertungen

Noch keine Bewertung für Kai Höhn

Für Kai Höhn liegt uns noch keine Bewertung vor. Wenn Sie mit diesem Sachverständigen für Umwelt zusammengearbeitet haben, helfen Sie mit Ihrer Erfahrung allen, die nach demselben Fachgebiet suchen.

So prüfen wir Bewertungen

Bewertungen kann nur abgeben, wer seine E-Mail-Adresse bestätigt. Danach liest ein Mitarbeiter jede Bewertung, bevor sie erscheint; erfundene, beleidigende oder rechtswidrige Beiträge veröffentlichen wir nicht. Wir prüfen nicht, ob tatsächlich ein Auftrag zustande kam — bezahlte oder gekaufte Bewertungen nehmen wir nicht an, und der bewertete Sachverständige kann keine Bewertung löschen lassen. Alle Regeln im Detail

Eintrag im Sachverständigenverzeichnis

Bereich der Bekanntgabe

Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG

Fachbereich: Umwelt

Bekannt gegeben durch: Land Baden-Württemberg (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)

Anschrift

Dudenstraße 28
68167 Mannheim

Route anzeigen

Kontakt

Telefon: 0621 395-285
Fax: 0621 395-632

Listen und Anerkennungen

Bekannt gegebene/r Sachverständige/r nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG

Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.1 Prüfung von Anlagenteilen vor Ort; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 4 Instandhaltung von Anlagen; 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 13 Auswirkungsbetrachtungen; 14 Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung; 5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen · Einschränkung: Die Bekanntgabe bezieht sich auf folgende Anlagen gem. Anhang 1 der 4. BImSchV: 4.1, 5.1.1

Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 10.07.2027

Zum Eintrag von Kai Höhn

Kai Höhn ist als bekannt gegebene/r Sachverständige/r nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen geführt — mit dem Bereich der Bekanntgabe „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“ im Fachbereich Umwelt. Das Büro liegt in Dudenstraße 28, 68167 Mannheim.

Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet. Was ein Gutachten in diesem Bereich leistet und was es kostet, steht im Ratgeber AwSV-Sachverständige für wassergefährdende Stoffe.

Themengebiete

Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zu Kai Höhn

Wofür ist Kai Höhn anerkannt?

Mit Büro in Mannheim ist Kai Höhn nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben. Bekannt gegeben durch: Land Baden-Württemberg (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG). Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet.

Welche Leistungen bietet Kai Höhn an?

Themengebiete: Anlagensicherheit & Störfall. Typische Anlässe im Themengebiet Anlagensicherheit & Störfall: Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG, Prüfung von Sicherheitsberichten, angemessener Sicherheitsabstand, Ursachen von Störungen und Störfällen.

Wo ist Kai Höhn tätig?

Das Büro liegt in Dudenstraße 28, 68167 Mannheim (Mannheim, Stadtkreis, Baden-Württemberg). Als Einsatzgebiet nennt Kai Höhn: Darmstadt, Heidelberg, Weinheim, Ludwigshafen am Rhein, Viernheim, Bensheim, Worms, Speyer, Weiterstadt, Neustadt an der Weinstraße, Bruchsal und Bad Dürkheim. Ob ein Ortstermin bei Ihnen möglich ist, klären Sie direkt mit Kai Höhn.

Wie frage ich bei Kai Höhn ein Angebot an?

Über „Anfrage senden“ auf dieser Seite: Sie wählen in zwei Klicks Ihr Anliegen und hinterlassen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wir prüfen die Anfrage kurz und leiten sie per E-Mail an Kai Höhn weiter, werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden; Kai Höhn meldet sich dann direkt bei Ihnen. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter 0621 395-285. Ihr KI-Assistent kann die Anfrage auch über unsere Schnittstelle übergeben; abgeschickt wird erst, wenn Sie den Angaben und dem Datenschutz zugestimmt haben.

Was kostet eine Anfrage an Kai Höhn?

Die Anfrage über Gutachter-Gesellschaft.de ist kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein Angebot annehmen. Das Honorar für das Gutachten nennt Kai Höhn im Angebot.

Wie wird Kai Höhn bewertet?

Für Kai Höhn liegt auf Gutachter-Gesellschaft.de noch keine geprüfte Bewertung vor. Auftraggeber können auf der Profilseite eine Bewertung abgeben; sie wird per E-Mail bestätigt und vor der Veröffentlichung geprüft.

Woher stammen die Angaben zu Kai Höhn?

Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz. Stand der Verzeichnisdaten: 05.10.2026. Sachverständige können ihr Profil kostenlos übernehmen und die Angaben ergänzen.

Kontakt

Anfrage an Kai Höhn

Zwei Klicks zu Ihrem Anliegen, dann Ihre Kontaktdaten. In dieser Vorschau wird keine Anfrage versendet. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Kai Höhn

Dudenstraße 28
68167 Mannheim

Fax
0621 395-632

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  • Individuell gestaltet: Ein Leitsatz unter Ihrem Namen und bis zu vier eigene Abschnitte, etwa zu Leistungen, Vorgehen und Einsatzgebiet – in Ihren Worten.
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  • Eine Änderung pro Monat inklusive: Neue Leistung, neues Einsatzgebiet, neuer Schwerpunkt: Eine Änderung oder Ergänzung pro Monat ist im Paket enthalten.
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