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UCON GmbH · 48153 Münster

M.Sc. Franziska Heisterkamp

Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG: nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben. Gutachten aus Münster für die…

0251 1415631

Kostenlos und unverbindlich · In dieser Vorschau wird keine Anfrage versendet.

  • Bekannt gegebene Sachverständige nach § 29b BImSchG
  • Profil verifiziert
  • nach § 29b BImSchG für… Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
  • rund 50 km Einsatzgebiet rund um Münster

Leistungen und Schwerpunkte

Franziska Heisterkamp erstellt Gutachten im Fachgebiet „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“, mit Büro in Münster.

Passt Ihr Anliegen dazu? Beschreiben Sie es kurz – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Bestellung und Qualifikation

Franziska Heisterkamp ist nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben.

So läuft Ihre Anfrage ab

  1. Sie beschreiben Ihr Anliegen über „Anfrage senden“.
  2. Ihre Anfrage geht per E-Mail direkt an Franziska Heisterkamp.
  3. Sie besprechen mit Franziska Heisterkamp Umfang, Termin und Kosten des Gutachtens.

Haben Sie ein Anliegen? Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Einsatzgebiet

Einsatzgebiet rund um Münster

Das Büro liegt in Münster. Von hier aus übernimmt Franziska Heisterkamp Aufträge im Umkreis von rund 50 Kilometern, unter anderem in Dortmund, Osnabrück, Hamm, Lünen, Marl und Coesfeld.

  1. bis 50 km

    • Lüdinghausen 22 km
    • Warendorf 25 km
    • Hamm 31 km
    • Coesfeld 32 km
    • Steinfurt 32 km
    • Lünen 36 km
    • Ibbenbüren 38 km
    • Dortmund 47 km
    • Osnabrück 47 km
    • Marl 47 km
    • Castrop-Rauxel 47 km
    • Recklinghausen 47 km

Entfernungen in Luftlinie ab dem Büro in Münster.

Schematische Karte des Einsatzgebiets rund um Münster: Dortmund 47 km im Süden50 kmMünsterDortmund · 47 kmHammOsnabrückRecklinghausenLüdinghausenWarendorfCoesfeldSteinfurtLünenIbbenbürenMarlCastrop-Rauxel

Bewertungen

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Eintrag im Sachverständigenverzeichnis

Bereich der Bekanntgabe

Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG

Fachbereich: Umwelt

Bekannt gegeben durch: Land Nordrhein-Westfalen (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)

Anschrift

Hammer Straße 171-173
48153 Münster

Route anzeigen

Kontakt

Telefon: 0251 1415631
Fax: 0251 1415629

Listen und Anerkennungen

Bekannt gegebene Sachverständige nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG

Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 8 umgebungsbedingte Gefahrenquellen; 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 12 Stoffeigenschaften; 12.1 Bewertung der Stoffeigenschaften; 17 Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung; 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung; 5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen; 8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen; 10 Sonstige Anlagen · Einschränkung: Die Bekanntgabe erstreckt sich auf Anlagenarten der Nrn. 1.1,1.6, 1.12, 1.15; 3.2; 4.1, 4.2, 4.5, 4.10; 5.1.1, 5.2; 8.1.1, 8.6, 8.8, 8.10, 8.11, 8.12, 8.15; 9 und 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026, gültig bis 30.04.2031

Zum Eintrag von Franziska Heisterkamp

M.Sc. Franziska Heisterkamp ist als bekannt gegebene Sachverständige nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen geführt — mit dem Bereich der Bekanntgabe „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“ im Fachbereich Umwelt. Das Büro liegt in Hammer Straße 171-173, 48153 Münster.

Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet. Was ein Gutachten in diesem Bereich leistet und was es kostet, steht im Ratgeber AwSV-Sachverständige für wassergefährdende Stoffe.

Themengebiete

Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz.

Kontakt

Anfrage an Franziska Heisterkamp

Zwei Klicks zu Ihrem Anliegen, dann Ihre Kontaktdaten. In dieser Vorschau wird keine Anfrage versendet. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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UCON GmbH

M.Sc. Franziska Heisterkamp

Hammer Straße 171-173
48153 Münster

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