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Umwelttechnik Bojahr · 88213 Ravensburg

Dipl.-Ing. Armin Bojahr

Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG: nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben. Gutachten aus Ravensburg für die…

0751 994388-0

Kostenlos und unverbindlich · In dieser Vorschau wird keine Anfrage versendet.

  • Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG
  • Profil verifiziert
  • nach § 29b BImSchG für… Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG
  • rund 50 km Einsatzgebiet rund um Ravensburg

Leistungen und Schwerpunkte

Armin Bojahr erstellt Gutachten im Fachgebiet „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“, mit Büro in Ravensburg.

Passt Ihr Anliegen dazu? Beschreiben Sie es kurz – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Bestellung und Qualifikation

Armin Bojahr ist nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben.

So läuft Ihre Anfrage ab

  1. Sie beschreiben Ihr Anliegen über „Anfrage senden“.
  2. Ihre Anfrage geht per E-Mail direkt an Armin Bojahr.
  3. Sie besprechen mit Armin Bojahr Umfang, Termin und Kosten des Gutachtens.

Haben Sie ein Anliegen? Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Einsatzgebiet

Einsatzgebiet rund um Ravensburg

Das Büro liegt in Ravensburg. Von hier aus übernimmt Armin Bojahr Aufträge im Umkreis von rund 50 Kilometern, unter anderem in Konstanz, Überlingen, Lindau (Bodensee), Altusried, Amtzell und Bad Wurzach.

  1. bis 50 km

    • Weingarten 7 km
    • Tettnang 12 km
    • Friedrichshafen 14 km
    • Amtzell 16 km
    • Lindau (Bodensee) 26 km
    • Überlingen 29 km
    • Bad Wurzach 30 km
    • Konstanz 31 km
    • Allensbach 37 km
    • Radolfzell am Bodensee 44 km
    • Riedlingen 46 km
    • Altusried 49 km

Entfernungen in Luftlinie ab dem Büro in Ravensburg.

Schematische Karte des Einsatzgebiets rund um Ravensburg50 kmRavensburgWeingartenTettnangFriedrichshafenAmtzellLindau (Bodensee)ÜberlingenBad WurzachKonstanzAllensbachRadolfzell am BodenseeRiedlingenAltusried

Bewertungen

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Eintrag im Sachverständigenverzeichnis

Bereich der Bekanntgabe

Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG

Fachbereich: Umwelt

Bekannt gegeben durch: Land Baden-Württemberg (Bekanntgabe nach § 29b BImSchG)

Anschrift

Wilhelm-Brielmayer-Straße 10
88213 Ravensburg

Route anzeigen

Kontakt

Telefon: 0751 994388-0
Fax: 0751 994388-99

Listen und Anerkennungen

Bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG

Fachgebiete: 2 Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen; 2.2 Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität; 3 Verfahrenstechnische Prozessführung; 4 Instandhaltung von Anlagen; 7 Versorgung mit Energien und Medien; 10 MSR-/Prozessleittechnik; 10.1 MSR-/Prozessleittechnik (OT); 11 Systematische Methoden der Gefahrenanalysen; 14 Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne; 15 Brandschutz; 15.1 Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung; 16 Explosionsschutz; 16.1 Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz; 17 Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation; 18 Sonstiges · Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV): 1 Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie; 8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen; 9 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen · Einschränkung: Die Bekanntgabe bezieht sich auf folgende Anlagen gem. Anhang 1 der 4. BImSchV: 1.2 Sp. 2, 1.4 Sp.2, 1.15, 1.16 8.1 Sp. 2, 8.4 Sp. 2, 8.5 Sp. 1 und 2, 8.6 Sp. 1 und 2 9.1 Sp. 1 und 2, 9.36 Sp. 2 FG 18: Flucht- und Rettungswege, Arbeitssicherheit, Schutz gegen Zugang Unbefugter

Quelle: ReSyMeSa – Immissionsschutz, bekannt gegebene Sachverständige, Stand 05.10.2026

Zum Eintrag von Armin Bojahr

Dipl.-Ing. Armin Bojahr ist als bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29b BImSchG für sicherheitstechnische Prüfungen geführt — mit dem Bereich der Bekanntgabe „Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG“ im Fachbereich Umwelt. Das Büro liegt in Wilhelm-Brielmayer-Straße 10, 88213 Ravensburg.

Bekannt gegeben heißt: Ein Land hat Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit geprüft und den Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz für sicherheitstechnische Prüfungen bekannt gegeben – etwa Prüfungen an Anlagen eines Betriebsbereichs, die die Behörde nach § 29a anordnet. Die Bekanntgabe ist befristet. Was ein Gutachten in diesem Bereich leistet und was es kostet, steht im Ratgeber AwSV-Sachverständige für wassergefährdende Stoffe.

Themengebiete

Die Stammdaten stammen aus dem Recherchesystem der Länder für bekannt gegebene Stellen und Sachverständige (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz.

Kontakt

Anfrage an Armin Bojahr

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Umwelttechnik Bojahr

Dipl.-Ing. Armin Bojahr

Wilhelm-Brielmayer-Straße 10
88213 Ravensburg

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