Immobiliengutachten: Professionelles Verkehrswertgutachten

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Immobilien sind oft ein erheblicher Vermögenswert. Im Verkaufsfall, aber auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen – liefert ein fundiertes Immobiliengutachten Klarheit über den Immobilienwert. Doch was genau ist ein solches Gutachten, welche Arten gibt es und wie läuft die Wertermittlung einer Immobilie ab?

Gutachten Immobilien

Die Themen im Überblick

Immobiliengutachten: Was ist das und wer erstellt es?

Ein Immobiliengutachten ist ein neutraler, schriftlicher Bewertungsbericht über den Marktwert (Verkehrswert) einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag. Es wird von einem qualifizierten Immobiliensachverständigen erstellt und berücksichtigt rechtliche, technische und marktbezogene Faktoren. Gesetzlich definiert ist der Verkehrswert in § 194 Baugesetzbuch (BauGB):

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr […] ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Das Ergebnis ist ein umfangreicher, nachvollziehbarer Bericht – meist zwischen 30 und 50 Seiten – der sowohl als Entscheidungsgrundlage als auch in steuerlichen oder gerichtlichen Verfahren verwendet wird.

Begriffe für Immobiliengutachten

In der Praxis existieren verschiedene Bezeichnungen, die inhaltlich jedoch weitgehend identisch sind: Begriffe wie Immobiliengutachten, Hausgutachten, Wertgutachten oder Marktwertgutachten meinen in der Regel dasselbe – nämlich ein professionell erstelltes Verkehrswertgutachten gemäß ImmoWertV. Entscheidend ist dabei weniger die Bezeichnung als vielmehr die methodische Qualität und gerichtliche Verwertbarkeit des Dokuments.

Wer darf ein Verkehrswertgutachten erstellen?

Ein fundiertes Verkehrswertgutachten darf ausschließlich von fachlich qualifizierten Immobiliengutachtern erstellt werden. In Deutschland gelten dabei folgende Gruppen als zulässig und anerkannt:

Zum einen sind dies öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine besondere Prüfung abgelegt haben und regelmäßig überwacht werden. Zum anderen sind zertifizierte Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 zulässig – deren Kompetenz wurde durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle formal bestätigt. Auch staatlich anerkannte Sachverständige sowie erfahrene freie Immobiliengutachter mit Verbandsanerkennung (z. B. Sprengnetter, IVD, BDGS) dürfen Gutachten erstellen, sofern diese nicht in einem gerichtlichen Verfahren verwendet werden müssen.

Für behördliche oder gerichtliche Zwecke ist ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen in der Regel Pflicht.

Anlässe eines Immobilien-Gutachtens

Ein Immobiliengutachten kann in einer Vielzahl von Situationen nicht nur sinnvoll, sondern sogar unerlässlich sein – sei es zur rechtssicheren Wertermittlung, zur Vermeidung finanzieller Fehlentscheidungen oder als belastbare Grundlage für Verhandlungen, Behörden und Gerichte. Im Folgenden finden Sie eine strukturierte Übersicht typischer Anlässe, bei denen ein Wertgutachten für Haus oder Grundstück von entscheidender Bedeutung ist:

SituationErklärung
Immobilienkauf oder -verkaufKäufer erhalten durch ein Gutachten eine objektive Einschätzung des Marktwerts – als Schutz vor überhöhten Preisen. Verkäufer wiederum vermeiden eine Unterbewertung ihrer Immobilie. So entsteht Transparenz für beide Seiten im Verkaufsprozess.
Finanzierung und BeleihungZur Absicherung eines Immobiliendarlehens ermitteln Banken intern oft den konservativen Beleihungswert. Ein eigenes Verkehrswertgutachten hilft Käufern, ihre Bonität fundiert zu belegen und sich besser auf Finanzierungsgespräche vorzubereiten.
Erbschaft und SchenkungDer Immobilienwert ist bei Nachlässen und Schenkungen steuerlich relevant. Seit der Reform 2023 setzen Finanzämter den aktuellen Verkehrswert an. Ein unabhängiges Gutachten kann helfen, steuerliche Belastungen realistisch zu erfassen oder anzufechten.
ErbauseinandersetzungenGehört eine Immobilie mehreren Erben, schafft ein Gutachten eine nachvollziehbare Bewertungsgrundlage. Häufig werden dadurch gerichtliche Auseinandersetzungen über die faire Aufteilung des Nachlasses geklärt oder sogar vermieden.
Scheidung und VermögensaufteilungBei Trennung oder Scheidung muss gemeinsames Vermögen gerecht aufgeteilt werden. Ein professionelles Immobiliengutachten schafft eine faire, neutrale Ausgangsbasis – und ist bei gerichtlicher Auseinandersetzung in der Regel verpflichtend.
Gerichtliche AuseinandersetzungenIn Streitfällen über Immobilienwerte, etwa bei Enteignungen, Zwangsversteigerungen oder Schadenersatz, verlangen Gerichte in der Regel ein gerichtsfestes Gutachten durch einen öffentlich bestellten oder DIN-zertifizierten Sachverständigen.
Versicherung und SchadenNach Ereignissen wie Sturm, Brand oder Leitungswasserschäden dient das Gutachten der neutralen Schadensermittlung sowie der Festlegung des Wiederherstellungswerts zur Bestimmung der Entschädigungshöhe.
Bilanzierung und BetriebsvermögenFür Unternehmen ist der aktuelle Marktwert von betrieblich genutzten Immobilien entscheidend für die Bilanzierung, steuerliche Bewertung oder bei Umstrukturierungen. Gutachten dienen hier als objektive Bewertungsbasis für das Betriebsvermögen.
Kapitalanlage und RenditeprüfungInvestoren lassen Immobilien bewerten, um Ertragskraft, Modernisierungsbedarf und Wertentwicklungspotenzial zu prüfen. Insbesondere bei vermieteten Objekten liefern Gutachten essenzielle Entscheidungsgrundlagen.
Baumängel und SchadstoffeIn Sonderfällen beauftragen Eigentümer oder Käufer spezialisierte Gutachter zur Untersuchung auf Bauschäden, Feuchtigkeit, Schimmel oder Schadstoffe. Diese Analysen ergänzen die eigentliche Immobilienbewertung und sind bei Altbauten besonders relevant.

Ein Immobiliengutachten ist immer dann unverzichtbar, wenn Werte objektiv festgestellt, Vermögensentscheidungen vorbereitet oder rechtliche Ansprüche dokumentiert werden müssen. Es bietet Transparenz, Sicherheit und Beweiskraft – sei es beim Kauf, im Streitfall, bei Steuerangelegenheiten oder zur strategischen Bewertung von Vermögen. Eigentümer, Käufer, Makler und Investoren sollten frühzeitig prüfen, ob ein professionelles Gutachten ihnen langfristig Klarheit und wirtschaftliche Vorteile verschaffen kann.

Verschiedene Arten von Gutachten: Welches ist das Richtige?

Je nach Zweck und Anforderungen gibt es unterschiedliche Gutachtenarten in der Immobilienbewertung. Sie unterscheiden sich vor allem in Umfang, Detailtiefe und Einsatzgebiet:

Art des GutachtensInhaltGrund zur Ausfertigung
Vollgutachten
(Verkehrswertgutachten)
Umfassende Dokumentation (oft 30+ Seiten), detaillierte Analyse aller wertrelevanten Faktoren, gerichtsfest und nachvollziehbarOffizielle Anlässe: Gericht, Erbschaft, Streitfälle, umfangreiche Bewertungen
Kurzgutachten
(Wertindikation)
Kompakte Bewertung auf wenigen Seiten, enthält einen groben Marktwert als Orientierung, jedoch weniger Details (nicht voll gerichtsfest)Privatverkäufe, erste Preisfindung, wenn lediglich eine schnelle Einschätzung gewünscht ist
Gutachterliche StellungnahmeSchriftliche Expertise zu einer konkreten Fragestellung oder einem Teilaspekt. Umfang und Format variieren, oft kürzer als KurzgutachtenSpezifische Fälle: z. B. Beurteilung von Bauschäden, Feuchtigkeit, einzelnen Rechtsfragen
Online-Wertermittlung
(Immobilienwertrechner)
Keine offizielle Gutachtenform. Kurze Berechnung oder Einschätzung (teils automatisiert). Liefert einen schnellen Richtwert, aber ohne tiefe Prüfung oder HaftungErste grobe Orientierung für Eigentümer. Kein Ersatz für ein fundiertes Gutachten bei wichtigen Entscheidungen

Zudem gibt es Spezialgutachten, etwa Beleihungswertgutachten (für Banken, mit Fokus auf langfristig erzielbaren Wert) oder Versicherungsgutachten (zur Ermittlung des Versicherungswerts bzw. der Wiederherstellungskosten). Diese folgen eigenen Richtlinien und sind auf den jeweiligen Zweck zugeschnitten.

Übrigens:

Ein Kurzgutachten wird manchmal auch als “Wertgutachten” im einfachen Sinne bezeichnet. Es kann für private Zwecke genügen, für amtliche oder gerichtliche Zwecke ist in der Regel ein ausführlicheres Vollgutachten erforderlich.

Immobiliengutachten: Muster zeigt den Aufbau der Hausgutachten

Werden Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige damit beauftragt, ein Hausgutachten zu erstellen, folgen sie im Grunde einem immer gleichen Ablauf. Sie stellen die Anforderungen zusammen, begutachten das Objekt, unterhalten sich mit dem Eigentümer und erstellen das Verkehrswertgutachten. Die folgende Tabelle zeigt an einem Immobiliengutachten-Muster, wie das fertige Dokument aufgebaut ist.

AbschnittInhalt
TitelblattAngaben zum Immobiliengutachter/ Immobiliensachverständigen sowie zum Projekt selbst (Gegenstand der Wertermittlung, Auftraggeber, eventuell Aktenzeichen des Gerichts, das Datum der Gutachtenerstellung)
Inhaltsverzeichnis
Beschreibender Teil des GutachtensAllgemeiner Teil, in dem es um den Sachverhalt an sich geht. Immobiliengutachter und Sachverständige dokumentieren folgende Informationen:
  • Anlass der BewertungZweck des GutachtensGrundstücksangabenObjektangaben (Art, Größe, Baujahr, Eigentumsverhältnisse, Besonderheiten)Arbeitsmaterialien (Schriftverkehr, Planunterlagen, Berechnungen etc.)Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • Abgetrennt von der allgemeinen Beschreibung nehmen Immobiliengutachter im Hausgutachten auch eine detaillierte Grundstücksbeschreibung vor. Diese enthält Informationen zu:
  • Makrolage und MikrolageOrts-Charakteristik (Einwohner, Wirtschaft etc.)Zuschnitt und BeschaffenheitGrundbucheinträgeLasten und BeschränkungenAbgaben und Erschließungbeanspruchte FördermittelPlanungsstände (Bauleitplanung, Landschaftsplanung etc.)
  • Einen weiteten Schwerpunkt bildet die Gebäudebeschreibung im allgemeinen Teil. Hier informieren Hausgutachter über:
  • Art und Nutzung des GebäudesBaugeschichte der EntstehungGrundriss- und RaumaufteilungZustand (Rohbau, Ausbau etc.)technische Gebäudeausstattung (Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen, Heizung, Elektro, Sanitär, Besonderheiten wie Kamin etc.)
  • Darüber hinaus enthalten Verkehrswertgutachten im ersten Abschnitt auch Informationen zu Außenanlagen, Baumängeln, Reparaturstaus sowie weiteren Untersuchungen (Schadstoffprüfung, Schimmelgutachten etc.)
Angaben zum GesamteindruckAuf die erste allgemeine Beschreibung folgend erstellt der Immobiliengutachter im zweiten Teil eine textliche Beurteilung des Gesamteindrucks. Ein erster wichtiger Punkt ist dabei die Beurteilung der Lage anhand folgender Kriterien:
  • MakrolageWohn-/GewerbelageVerkehrslageInfrastrukturlage
  • Das Verkehrswertgutachten enthält darüber hinaus auch eine Bewertung des Grundstücks, die Immobiliensachverständige an folgenden Punkten festmachen:
  • Mikrolage Erschließung Zuschnitt und Nutzung
  • Analog erfolgt die Bewertung der Immobilie nach folgenden Maßgaben:
  • RaumaufteilungAusstattungZustand
  • Bei vermieteten Objekten und Immobilien die zukünftig als Kapitalanlage dienen sollen, bewerten Immobiliengutachter außerdem auch die Renditefähigkeit.
Berechnungen zum VerkehrswertAuf Beschreibung und Beurteilung folgt der kalkulatorische Teil des Wertgutachtens. Hier finden sich alle Informationen zum Berechnen des Verkehrswertes. Hausgutachten enthalten dabei folgende Punkte:
  • Vorstellung der WertermittlungsverfahrenAuswahl des Haupt- und KontrollverfahrensErmittlung des Bodenwertes und Begründung für eventuelle Abweichungen von den RichtwertenBerechnung des Immobilienwertes nach Sach-, Ertrags- oder VergleichswertverfahrenVergleich der Verkehrswert einer Immobilie verschiedener VerfahrenMarktsituation und Einflüsse auf den Verkehrswert der ImmobilieDarstellung des unbelasteten Immobilienwerts
Hinweise auf Rechte, Lasten und BeschränkungenSteht der Immobilienwert fest, geben Hausgutachter weitere Rechte, Lasten und Beschränkungen im Immobiliengutachten an. Die Aufstellung erfolgt dabei grundsätzlich getrennt vom unbelasteten Verkehrswert.
Ermittlung des tatsächlichen VerkehrswertsIn einem separaten Abschnitt verrechnen Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige den unbelasteten Verkehrswert mit eventuellen Lasten. Im Ergebnis steht der belastete Wert, der dem Marktwert zum Zeitpunkt der Ausstellung des Verkehrswertgutachtens entspricht.
Auflisten der verwendeten Quellen
Auflistung der AnlagenHier finden sich Bilder, Tabellen oder Schriften, die sich nicht in den Textteil integrieren lassen.

Der Muster-Aufbau eines Verkehrswertgutachtens zeigt, wie umfangreich die Erstellung ist. Er begründet die hohen Kosten der Hausgutachten und lässt darauf schließen, über welche Kenntnisse und Erfahrungen Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige verfügen müssen.

Das Verfahren um den Wert von Immobilien zu ermitteln

Wer eine Immobilie bewerten lässt, fragt sich oft, wie Gutachter konkret vorgehen. In Deutschland ist die Wertermittlung durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) standardisiert​. Diese Verordnung schreibt anerkannte Verfahren vor, um den Immobilienwert zu berechnen. Es gibt drei Haupt-Verfahren:

01

Vergleichswertverfahren:

Das Vergleichsgutachten ist das einfachste und günstigste. Experten machen den Wert einer Immobilie dabei am Verkaufspreis ähnlicher Objekte fest, sofern diese in der entsprechenden Region verfügbar sind. Liegen genügend Vergleichsdaten vor, geeignet sich dieses Verfahren besonders für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke, da es die aktuellen Marktergebnisse direkt widerspiegelt.

02

Ertragswertverfahren:

Das Ertragswertverfahren ermöglicht es, Renditeobjekte (Mietshäuser, Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser, Parkhäuser etc.) zu bewerten. Es betrachtet den Bodenwert sowie das Gebäude und bezieht neben den regelmäßigen Mieteinnahmen auch Ausgaben für den Gebäudebetrieb sowie mögliche Nutzungszeiten in das Immobiliengutachten mit ein. Das Ertragswertverfahren ist Standard bei vermieteten Immobilien und zeigt, welchen Preis ein Investor aufgrund der Ertragskraft maximal zahlen würde.

03

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist vor allem bei eigengenutzten Wohnhäusern und Sonderimmobilien üblich. Hierbei wird der Gebäudewert auf Basis aktueller Herstellungskosten (gemäß NHK-Tabelle oder Bewertungsgesetz) und einer linearen Alterswertminderung ermittelt. Der Bodenwert wird separat bestimmt und dem Gebäudewert hinzugerechnet. Abschließend erfolgt eine Marktanpassung über einen regionalen Faktor.

Wissenswert:

Um valide Ergebnisse zu erzielen, kombinieren Gutachter häufig mehrere Verfahren – z. B. Sachwert- und Vergleichswertverfahren. Die Bewertung erfolgt dabei auf Basis der bundesweit geltenden ImmoWertV und deren Anwendungshinweise, die seit der Novelle 2021 eine einheitliche Methodik sicherstellen.

Am Ende der Wertermittlung erhalten Sie den Verkehrswert der Immobilie zum Bewertungsstichtag, oft auch Marktwert genannt. Die ausführliche Dokumentation zum Verfahren beinhaltet Objektbeschreibung, Marktanalyse, Rechenwege und Begründungen. Damit ist die Immobilien Wertermittlung auch für Dritte nachvollziehbar. Dies sorgt für eine gesicherte Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden, Gerichten oder Käufern​.

Faktoren bei der Immobilienbewertung

Bei einem Immobiliengutachten werden eine Vielzahl von Wertfaktoren berücksichtigt. Es müssen diverse Aspekte in die Bewertung mit einfließen, da jede Immobilie einzigartig ist. Welche Faktoren das sind, sehen Sie untenstehend in der Auflistungen:

  • Lage: Der wichtigste Faktor ist meist die Standortqualität. Einfluss auf das Angebot und die Nachfrage haben die Makrolage (Stadt, Region) und Mikrolage (genauere Umgebung Nachbarschaft). Anhand von offiziellen Bodenrichtwerten können Anhaltspunkte für den Wert des Grundstücks entnommen werden.
  • Grundstücksmerkmale: Hier fließen Größe und Zuschnitt des Grundstücks, aber auch die Ausrichtung mit in die Bewertung ein. Die Bebauungsmöglichkeiten und der Erschließungsgrad beeinflussen die Berechnung des Immobilienwerts zusätzlich. Ein voll erschlossenes Baugrundstück in guter Lage hat z. B. einen hohen Bodenwert.
  • Gebäudetyp und -größe: Neben der Wohnflächengröße (Grundriss), die nach anerkannten Normen berechnet wird, beeinflusst auch die Art der Immobilie den Wert. Hierbei unterscheidet man z. B. zwischen Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien.
  • Baujahr und Zustand: Im Gutachten werden das Alter der Bausubstanz sowie der bauliche und technische Zustand einzelner Elemente kritisch betrachten. Ein neuwertiges Objekt ist dabei höher bewertet, als ein Altbau mit Sanierungsstau. Zudem werden Bauschäden oder Mängel dokumentiert und anstehende Renovierungen berücksichtigt.
  • Ausstattung und Energieeffizienz: Die Energieeffizienz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Gedämmte Fassade, moderne Heiztechnik oder Solaranlagen wirken sich wertsteigernd aus. Basis der Bewertung ist hier der Energieausweis. Des Weiteren wird die Qualität der Ausstattung mit einbezogen.
  • Größe und Zuschnitt des Gebäudes: Die Immobilie sollte sich mit Marktnachfrage decken. Hierbei geht es vor allem um die Zimmeranzahl und die Wohnfläche. Die Bewertung ist stark abhängig von der Lage des Objektes.
  • Rechtliche Gegebenheiten: Grundbucheinträge wie Wohn- oder Wegerechte, Erbbaurechte oder Denkmalschutz können in manchen Fällen den Immobilienwert mindern – während Baurechte wie Ausbaureserven ihn steigern. Bei Eigentumswohnungen fließen zudem Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung in die Bewertung ein.
  • Marktsituation zum Stichtag: Immobilienwerte reagieren sensibel auf konjunkturelle und regionale Marktbewegungen. Die aktuellen Marktdaten werden immer hinzugezogen und können maßgeblich den Wert der Immobilie bestimmen. Ein Wertgutachten ist rechtlich stets auf den Bewertungsstichtag bezogen. In der Praxis gilt es etwa sechs Monate als aktuell – vorausgesetzt, es haben sich seither keine relevanten Veränderungen am Objekt oder im Marktumfeld ergeben.

All diese Faktoren werden im Bewertungsprozess abgewogen. Gerade deswegen ist der Einsatz von anerkannten Immobiliengutachtern so wichtig, da diese über Marktkenntnis verfügen und auf Vergleichsdaten sowie Normen zurückgreifen, um die Immobilienwerte zu ermitteln. Dabei gilt, je genauer die Analyse, desto belastbarer das Ergebnis.

Checkliste: Wichtige Unterlagen zur Wertermittlung Ihrer Immobilie

Um ein Haus bewerten zu lassen, benötigt der Gutachter diverse Informationen und Dokumente. Je vollständiger diese Unterlagen bereitgestellt werden, desto zügiger und genauer kann das Gutachten erstellt werden. Die folgende Checkliste hilft Eigentümern bei der Zusammenstellung der Dokumente, die für ein Wertgutachten in Vollform benötigt werden:

Grundbuchauszug: Aktueller Auszug, um Eigentumsverhältnisse und eventuelle Lasten (Grundschulden, Rechte Dritter) zu sehen

Lageplan/Flurkarte: Amtlicher Lageplan des Grundstücks (Katasterkarte) zur Übersicht über Grenzen, Zuschnitt und Lage

Bauunterlagen: Baugenehmigung, Baupläne, Grundrisse und Schnitte des Gebäudes​

Wohnflächenberechnung: Nach WoFlV oder DIN-Norm

Baubeschreibung/Ausstattung: Eine Beschreibung der Bauausführung und Ausstattung (z. B. Ausstattungsstandard, Materiallisten).

Energieausweis: Pflicht bei Verkauf und wertrelevant durch Energieeffizienzklasse.

Modernisierungsnachweise: Belege über Renovierungen, Sanierungen oder Modernisierungen

Nebenkosten & laufende Kosten: Aktuelle Verbrauchsabrechnungen (Heizung, Wasser, Strom), um Betriebskosten einzuschätzen.

Nebenkosten & laufende Kosten bei Vermietung: Aufstellung der Mieteinnahmen (Mietverträge, Miethöhe)​

Ein erfahrener Gutachter teilt Ihnen vorab mit, welche Unterlagen im konkreten Fall nötig sind​. Fehlende Dokumente können oft nachgereicht werden​. Je besser die Datenlage, desto weniger Schätzungen muss der Sachverständige vornehmen. Es lohnt sich daher, frühzeitig alle Unterlagen zusammenzustellen.

Spezialfälle:

Eventuell werden weitere Unterlagen benötigt: Bei Eigentumswohnungen Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Teilungserklärung und Wirtschaftsplan (um Gemeinschaftszustand und Rücklagen abzuschätzen)​. Bei Erbbaurechten den Erbbaurechtsvertrag und Angaben zum Erbbauzins​ und bei denkmalgeschützten Objekten den Denkmalbescheid​.

Immobiliengutachten: Kosten hängen vom Umfang und Zweck ab

Viele Eigentümer stellen sich die Frage: Was kostet ein Gutachten für mein Haus? – Die Gutachten Kosten richten sich vor allem nach dem Zeitaufwand. Dieser steigt mit der Komplexität der Immobilie (z. B. Mischobjekte, Gewerbeanteile, Denkmalschutz), der Größe sowie der gewünschten Gutachtenart. Eine einfache Eigentumswohnung ist schneller bewertet als ein großes Mehrparteienhaus mit vielen Besonderheiten.

Ein gutes Gutachten hat seinen Preis, kann Ihnen aber viel mehr Nutzen bringen – etwa indem es hilft, einen Immobilienverkauf optimal vorzubereiten oder teure Fehlentscheidungen (z. B. überteuerten Kauf) zu vermeiden. Die Honorare sind heutzutage frei verhandelbar. Pauschalpreise sind mittlerweile üblich​. Zur Orientierung einige Richtwerte in der Übersicht:

Gutachten ArtKosten
Vollgutachtenmeist ~0,5–1,0 % vom Immobilienwert, bei großem Aufwand bis ~1,5 %
Kurzgutachtenab ca. 500–800 € aufwärts
Gutachterliche Stellungnahmeje nach Aufwand, tendenziell niedriger als Vollgutachten
Online-Wertermittlungoft kostenlos (bei Maklern oder Online-Tools)​

Mögliche Zusatzkosten

Neben dem Grundhonorar können zusätzliche Kosten entstehen, etwa für amtliche Unterlagen wie Grundbuchauszüge oder Flurkarten, Reisekosten des Gutachters sowie Mehraufwand bei der Begutachtung großer Grundstücke, Nebengebäude oder besonderer baulicher Gegebenheiten. Diese Posten werden üblicherweise separat ausgewiesen.

Tipp: Lassen Sie sich vor Auftrag am besten mehrere Angebote geben und achten Sie auf die Qualifikation des Gutachters, nicht nur auf den Preis​. Fragen Sie einfach und in wenigen Minuten ein unverbindliches Angebot für Ihre Immobiliengutachten an.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Gutachten Immobilien und Verkehrswertgutachten

Wie lange ist ein Immobiliengutachten gültig?

Ein Verkehrswertgutachten ist grundsätzlich auf den Bewertungsstichtag bezogen. In der Praxis gilt es etwa 6 Monate als aktuell – vorausgesetzt, es haben sich keine wesentlichen Änderungen am Objekt oder Marktumfeld ergeben.

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Die Kosten hängen vom Umfang und Zweck ab: Vollgutachten kosten meist 0,5–1,0 % des Immobilienwertes, Kurzgutachten beginnen bei etwa 500–800 €, Gutachterliche Stellungnahmen sind günstiger, je nach Aufwand. Zusätzliche Kosten können durch Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug), Reisekosten oder besondere Objektmerkmale entstehen.

Wer darf ein rechtsgültiges Gutachten erstellen?

Nur öffentlich bestellte und vereidigte oder DIN-zertifizierte Immobiliengutachter dürfen Gutachten mit rechtlicher Verwertbarkeit ausstellen – z. B. für Gericht, Finanzamt oder Behörden. Freie Gutachter sind für private Zwecke ebenfalls zulässig, wenn sie qualifiziert sind.

Wann brauche ich ein Immobiliengutachten?

Ein Immobiliengutachten kommt bei folgenden Bereichen zum Einsatz: Hauskauf oder -verkauf; Scheidung, Erbe oder Schenkung; gerichtlichen Auseinandersetzungen; steuerlichen Bewertung; Finanzierung oder Beleihung, Investitionen & Renditeanalysen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Ein Vollgutachten benötigt in der Regel 2–4 Wochen. Ein Kurzgutachten kann oft in 5–10 Werktagen erstellt werden – abhängig von der Objektgröße, Datenlage und Gutachterauslastung.

Was ist der Unterschied zwischen Vollgutachten und Kurzgutachten?

Ein Vollgutachten ist umfangreich, enthält alle Bewertungsdetails und ist gerichtsfest. Ein Kurzgutachten ist kompakter, liefert eine Marktwerteinschätzung, aber ohne tiefgehende Methodik – ideal für interne Entscheidungen oder Verkaufsvorbereitung.

Welche Unterlagen brauche ich für die Wertermittlung?

Mindestens erforderlich sind: Grundbuchauszug, Flurkarte / Lageplan, Baupläne und Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen.

Kann ich den Immobilienwert auch online berechnen lassen?

Online-Tools bieten eine grobe Orientierung, ersetzen aber kein professionelles Gutachten. Für rechtssichere oder finanzrelevante Entscheidungen sollten Sie auf ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten zurückgreifen.

Wie beauftrage ich ein Immobiliengutachten?

Ganz einfach: Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit einem qualifizierten Gutachter auf oder fordern Sie direkt ein Angebot über unser Anfrageformular an. So erhalten Sie schnell Klarheit über Kosten, Ablauf und den passenden Gutachtentyp.

Autor: Johannes Partz

Johannes Partz

Johannes ist Geschäftsführer bei der Lindenfield GmbH und schreibt für die Gutachter-Gesellschaft. Er ist ein Experte im Bereich Technik und Vertrieb. Die Gutachter-Gesellschaft wurde im Jahr 2021 gestartet und soll umfänglich über verschiedenen Gutachten und Gutachter informieren.

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