Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz: Aufgaben und Kosten

Geht es um den Neu- oder Umbau von Gebäuden, sind Wärmeschutznachweise zu erbringen. Diese bestätigen, dass Bauherren alle gesetzlichen Pflichten erfüllen und Gebäude wie geplant errichten lassen dürfen. Neben der geforderten Energieeffizienz kommt es vermehrt auch auf den Schallschutz an. Ganz gleich, ob im Ein- oder im Mehrfamilienhaus – im Wohn- oder im Industriegebiet: zu hohe Schallemissionen sind in jedem Fall zu vermeiden. Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz prüfen Bauvorhaben dahingehend. Sie informieren Hausbesitzer über gesetzliche Nachrüstpflichten in puncto Energieeffizienz und zeigen als Gutachter auch bei Lärmbelästigung, welche Maßnahmen Abhilfe schaffen.

Sachverstaendiger fuer Schall- und Waermeschutz misst Lautstaerke mit Dezibelmessgeraet

Wann Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz zu beauftragen sind, was erfahrene Experten auszeichnet und wie viel diese kosten, erklärt der folgende Ratgeber.

Die Themen im Überblick

Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz finden: Aber welche?

Gutachter und Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz (auch Prüfsachverständige für die energetische Gebäudeplanung) haben ein besonders tiefgreifendes Wissen im Baubereich. Sie verfügen in aller Regel über ein technisches Hochschulstudium, mehrjährige Berufserfahrungen und spezielle Weiterbildungsabschlüsse. All das erlaubt es ihnen, verschiedenste Sachverhalte fachgerecht zu klären. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört dabei die Prüfung von Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben in Bezug auf den gesetzlich geforderten Wärmeschutz. Aber auch bei der Lärmbelästigung in Gebäuden kommen die Gutachter immer wieder zum Einsatz.

Schnelles Vorankommen am Bau durch staatlich anerkannte Sachverständige

Wer baut oder saniert, benötigt in vielen Fällen einen Schall- und Wärmeschutznachweis, den verschiedene Bauexperten aufstellen können. Infrage kommen zum Beispiel staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz (auch Prüfsachverständige für die energetische Gebäudeplanung). Das Besondere: Da diese im öffentlich-rechtlichen Auftrag handeln, ist eine zusätzliche Prüfung der Nachweise nicht nötig. Die Experten geben bereits im Planungsprozess wertvolle Hinweise und sorgen dafür, dass selbst komplizierteste Vorhaben sicher zur Umsetzung kommen. Außerdem entfällt häufig die Prüfung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Indem Bauherren und Planer einen Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz oder einen zugelassenen Prüfsachverständigen für die energetische Gebäudeplanung beauftragen, sparen sie also viel Zeit im Bauablauf.

Wichtig zu wissen:

Wer Schall- und Wärmeschutznachweise erstellen und prüfen darf, hängt von der regionalen Gesetzgebung (Bauordnung der Länder beachten) ab. Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz in NRW haben hier besondere Befugnisse, um die örtlichen Baubehörden wesentlich zu entlasten. In anderen Ländern übernehmen Prüfsachverständige für die energetische Gebäudeplanung diese Aufgaben.

Diese Voraussetzungen erfüllen Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Gutachter und Sachverständiger sind keine geschützten Berufsbezeichnungen, weshalb sich erst einmal jeder so nennen kann. Eine staatliche Anerkennung in diesem Bereich ist hingegen nicht so einfach zu erhalten. Denn diese setzt neben einem Berufs- oder Hochschulabschluss, einer ausreichenden Berufserfahrung sowie Weiterbildungen im Bereich Schall- und Wärmeschutz auch ein besonders hohes Fachwissen voraus. Wichtig sind darüber hinaus auch einschlägige Referenzen, die über den Arbeitsbereich und die Aktivität der Experten informieren. Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, erhält eine staatliche Anerkennung als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz von der regionalen Handwerks- oder Architektenkammer.

Einsatzbereiche der Gutachter für Lärmbelästigung und Wärmeschutz

Gutachter und Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz sowie Prüfsachverständige für die energetische Gebäudeplanung beauftragen Bauherren, Sanierer und Planer von Wohn- sowie Nichtwohngebäuden. Die Experten stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ eingehalten werden. Sie unterstützen Planer sowie Architekten im Rahmen der Projektentwicklung, überwachen Baustellen und kommen als Gutachter für Lärmbelästigung auch nach Fertigstellung der Gebäude zum Einsatz. Die folgende Übersicht zeigt typische Aufgaben der Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz.

  • Schallschutznachweis erstellen: Lärm stört den Wohnkomfort erheblich. Er macht teilweise auf Dauer und ist bestmöglich zu vermeiden. Beim Bau oder beim Umbau von Gebäuden stellt ein Schallschutznachweis sicher, dass die allgemeinen Regeln der Technik bei der Planung eingehalten werden und Lärm von außen oder aus dem Gebäude selbst nur im erlaubten Maß auftritt. Verantwortlich für den Nachweis nach DIN 4109 sind Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz sowie zugelassene Prüfsachverständige bei Mehrfamilienhäusern, Heimen, Krankenhäusern und anderen Bauwerken.
  • Wärmeschutznachweis erstellen: Der Gebäudebereich ist einer der Hauptverursacher von CO2 in Deutschland. Um die Treibhausgasemissionen hierzulande auf ein Minimum zu reduzieren, stellt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hohe Anforderungen an neue, angebaute und umgebaute Häuser. Mit einem Wärmeschutznachweis stellen die Bauexperten sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Neben Neubauvorhaben ist der Nachweis auch bei vielen grundlegenden Sanierungen, An- und Umbauten erforderlich.
  • Fachliche Prüfung der Nachweise: Bauherren steht es frei, auch Architekten und Fachplaner mit dem Erbringen der Schall- und Wärmeschutznachweise zu beauftragen. Haben diese keine staatliche Anerkennung oder sind sie von der jeweiligen Bauordnung nicht dafür zugelassen, müssen staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz oder zugelassene Prüfsachverständige die Nachweise vor Baubeginn prüfen und freigeben.
  • Erfüllungserklärung nach § 92 GEG: Damit die gesetzlichen Regelungen auch im Bau selbst eingehalten werden, kontrollieren die Bauexperten die Umsetzung stichprobenartig. Sie bescheinigen, dass Bauwerke der freigegebenen Planung entsprechen und liefern somit die Erfüllungserklärung, welche beispielsweise in § 92 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gefordert ist.
  • Schallschutzkontrolle im Bauablauf: Entsprechend den Vorgaben der Bauordnung prüfen die Gutachter auch, wie es um den baulichen Schallschutz steht. Sie führen stichprobenartige Baustellenkontrollen durch und bestätigen, dass die Umsetzung entsprechend der freigegebenen Planung erfolgt.
  • Schallmessung und Lärmgutachten: Treten Probleme mit Schall in Gebäuden auf, stehen die Sachverständigen auch als Gutachter für Lärmbelästigung zur Verfügung. Sie prüfen beispielsweise, wie viel Lärm von außen ins Gebäude eindringt. Sie überprüfen die Schallemissionen in Wohngebieten und stellen Lärmbelästigungen in Gebäuden fest. Auf Basis der individuellen Prüfung erstellen die Gutachter bei Lärmbelästigungen einen individuellen Maßnahmenkatalog zur Sanierung. Dieser soll helfen, die Geräusche in den betroffenen Bereichen zu reduzieren. Typische Beispiele sind Schallprobleme in Mehrfamilienhäusern, Lärm von Baustellen, Bahnstrecken oder Flughäfen, Schallemissionen von Industriebetrieben oder Lärmbelästigungen in gemischt genutzten Gebäuden. Letzteres ist häufig dann der Fall, wenn Läden, Gaststätten, Clubs oder Betriebe Räume in Wohngebäuden nutzen.

Die Übersicht zeigt, dass die Experten einen wichtigen Auftrag haben. Sie sorgen für Wohnkomfort, Energieeffizienz und viel Sicherheit in puncto Bauphysik.

Fachexperten erstellen Nachweise, Stellungnahmen und Gutachten

Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz erstellen dabei gesetzlich geforderte Nachweise. Sie geben bei einfachen Sachverhalten kurze Stellungnahmen ab oder erstellen Gutachten bei Problemen und Auseinandersetzungen.

Arbeit in Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und Außenbereichen

Zum Einsatz kommen die Experten teilweise in Ein- und Zweifamilienhäusern. Hauptbetätigungsfeld sind aber Mehrfamilienhäuser, Beherbergungs- sowie Pflegestätten und Nichtwohngebäude. Grund dafür sind die gesetzlichen Anforderungen, die in diesen Bereichen deutlich höher ausfallen. Hinzu kommt die Tatsache, dass vor allem in Bezug auf den Schallschutz mehr zu beachten ist, je größer die Gebäude sind.

Diese Vorteile bringen die Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz

Indem Bauherren, Architekten oder Planer einen entsprechenden Gutachter oder Prüfingenieur beauftragen, beschleunigen sie den Bauprozess. Sie stellen von Anfang an sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und vermeiden aufwendige Umplanungen durch zu spät festgestellte Probleme. Vorteilhaft ist darüber hinaus die größere Sicherheit, die Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz bringen. Denn sie überprüfen neben der Planung auch die Umsetzung, was Baumängel reduziert und Schall- sowie Feuchteproblemen vorbeugt.

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Vorteile noch einmal zusammen:

Ihre Vorteile, wenn Sie einen Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz beauftragen:

Sicherheit in Bauplanung und Ausführung

Beschleunigung von Planung und Bauablauf

Einhaltung allgemeiner technischen Regeln

keine Regressansprüchen durch Fehlplanung

keine Umplanung durch fehlende Genehmigung

Kosten für erfahrene Bauexperten, Gutachter und Prüfsachverständige

Wie viel Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz kosten, hängt grundsätzlich vom individuellen Sachverhalt ab. Die Preise baurechtlich geforderter Nachweise richten sich dabei in aller Regel nach den Bau- und Planungskosten. Geht es um Stellungnahmen, Gutachten (etwa bei Lärmbelästigung) oder die stichprobenartige Kontrolle von Baustellen, entscheidet der entsprechende Zeitaufwand über die Kosten. Ähnlich verhält es sich bei der Beratung im Planungsprozess.

Unser Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig ein Angebot über die Leistung der Bauexperten erstellen, um die Kosten richtig einschätzen und einplanen zu können.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Schall- und Wärmeschutzexperten

Wann benötige ich Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz?

Die Experten erstellen Schall- und Wärmeschutznachweise und sind daher für viele Neu- sowie Um- oder Anbauvorhaben erforderlich. Beauftragt werden sie dabei von Planern, Architekten und Bauherren im Bereich von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Nichtwohngebäuden.

Welche Aufgaben übernehmen die Gutachter bei Bau und Sanierung?

Hauptaufgabe ist das Ausstellen von Schallschutznachweisen gemäß DIN 4109 und Wärmeschutznachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Darüber hinaus beraten die Experten Planer, Architekten wie auch Bauherren. Sie kontrollieren die Umsetzung der Bau- und Sanierungsvorhaben und zeigen als Gutachter, wie Lärmbelästigungen in bestehenden Gebäuden zu beheben sind.

Worin liegen die Vorteile der Beauftragung erfahrener Gutachter?

Die Bauexperten stellen sicher, dass Planung und Ausführung den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit und beschleunigen den Bauablauf, wenn sie von Beginn an in die Planung einbezogen werden. Darüber hinaus beugt die fachliche Unterstützung Planungs- sowie Ausführungsfehlern und damit verbundenen Regressansprüchen vor.

Wie viel kosten Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz?

Die Kosten hängen vom individuellen Sachverhalt, von den Bau- oder Sanierungskosten sowie vom entsprechenden Bearbeitungsaufwand ab und sind nicht pauschal anzugeben. Aufschluss gibt daher nur das Angebot eines Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz.

Author: Johannes Partz

Johannes Partz

Johannes ist Geschäftsführer bei der Lindenfield GmbH und schreibt für die Gutachter-Gesellschaft. Er ist ein Experte im Bereich Technik und Vertrieb. Die Gutachter-Gesellschaft wurde im Jahr 2021 gestartet und soll umfänglich über verschiedenen Gutachten und Gutachter informieren.