# Gerichtsgutachten: Wie ein gerichtlicher Gutachter bestellt wird, wer zahlt und wie Sie reagieren

*Wie das Gericht einen Gutachter bestellt, wer den Kostenvorschuss zahlt und wie Sie mit Einwendungen, Befangenheitsantrag oder Privatgutachten reagieren.*

**Quelle: https://www.gutachter-gesellschaft.de/gutachten/gerichtsgutachten**  
**Autor: Johannes Partz (https://www.gutachter-gesellschaft.de/autor/johannes-partz)**  
**Aktualisiert: 2026-10-18**  
**Herausgeber: Gutachter-Gesellschaft, eine Marke der Lindenfield GmbH, Köln**

## Kurz gesagt

Ein Gerichtsgutachten holt das Gericht bei einem Sachverständigen ein, wenn es für eine streitige Frage Fachwissen braucht. Es ordnet die Begutachtung per Beweisbeschluss an und wählt den Sachverständigen selbst aus (§§ 359, 404 ZPO). Bezahlt wird er nach dem JVEG – zuerst per Vorschuss der Partei, die sich auf das Gutachten beruft, am Ende von der unterlegenen Partei (§ 17 GKG, § 91 ZPO). Halten Sie das Gutachten für falsch, erheben Sie in der Frist des Gerichts Einwendungen (§ 411 Abs. 4 ZPO); zweifeln Sie an der Unparteilichkeit, lehnen Sie den Sachverständigen in der Regel binnen zwei Wochen wegen Befangenheit ab (§ 406 ZPO).

- Einigen sich die Parteien auf einen Sachverständigen, muss das Gericht dieser Einigung folgen (§ 404 Abs. 5 ZPO)
- Stundensatz je nach Sachgebiet seit 01.06.2025: 76 bis 169 Euro, etwa 114 Euro für Schadensursachen am Bau und 125 Euro für die Bewertung von Immobilien (Anlage 1 JVEG)
- Ein Privatgutachten ist im Prozess Vortrag einer Partei, den das Gericht bei seiner freien Überzeugung berücksichtigen muss (§ 286 ZPO)
- Im selbständigen Beweisverfahren beauftragt das Gericht einen Sachverständigen schon vor dem Prozess; der Antrag hemmt die Verjährung (§ 485 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB)

Kommt es in einem Prozess auf eine Frage an, die sich nur mit Fachwissen beantworten lässt – woher ein Riss kommt, was ein Haus wert ist, wie ein Unfall abgelaufen ist –, holt das Gericht ein **Gerichtsgutachten** ein. Den **gerichtlichen Gutachter** wählt das Gericht selbst aus ([§ 404 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html)), es leitet seine Arbeit ([§ 404a ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404a.html)) und vergütet ihn nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, kurz JVEG ([§ 413 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__413.html)). Bezahlen müssen ihn trotzdem die Parteien: zuerst per Vorschuss, nach dem Urteil die Seite, die den Prozess verliert ([§ 91 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html)).

Hier erfahren Sie, wie ein gerichtliches Gutachten entsteht – vom Beweisbeschluss über die Auswahl des Gerichtsgutachters bis zum Kostenvorschuss – und wie Sie reagieren, wenn Sie das Gutachten für falsch oder den Sachverständigen für befangen halten. Dabei zählen Fristen: Einen Befangenheitsantrag müssen Sie in der Regel binnen zwei Wochen stellen, Einwendungen gegen das Gutachten innerhalb der Frist, die das Gericht setzt. Zum Schluss geht es um das Privatgutachten als Gegengewicht und um das selbständige Beweisverfahren, in dem ein Gericht schon vor dem Prozess einen Sachverständigen beauftragt.

**Gerichtsgutachten auf einen Blick**
- **Gericht** – wählt den Sachverständigen aus – einigen sich beide Parteien auf eine Person, muss es ihr folgen (§ 404 Abs. 1 und 5 ZPO)
- **76 – 169 €** – je Stunde erhält der gerichtliche Sachverständige, je nach Sachgebiet (Anlage 1 JVEG seit 01.06.2025, zuzüglich Umsatzsteuer)
- **2 Wochen** – nach Zustellung des Ernennungsbeschlusses endet in der Regel die Frist für den Befangenheitsantrag (§ 406 Abs. 2 ZPO)
- **Vorschuss** – zahlt zuerst, wer sich auf das Gutachten beruft; am Ende trägt die unterlegene Partei die Kosten (§ 17 GKG, § 91 ZPO)

## Der Beweisbeschluss: Wann das Gericht ein Gutachten anordnet

Beweis erhebt das Gericht über die Tatsachen, die zwischen den Parteien streitig sind ([§ 359 Nr. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__359.html)). Meist bietet eine Seite den Sachverständigenbeweis an; dafür genügt es, die Punkte zu bezeichnen, die begutachtet werden sollen ([§ 403 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__403.html)). Das Gericht kann einen Sachverständigen aber auch von sich aus hinzuziehen ([§ 144 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__144.html)). Angeordnet wird die Begutachtung durch einen **Beweisbeschluss** ([§ 358 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__358.html)) – oft schon vor der mündlichen Verhandlung, damit das Gutachten zum Termin vorliegt ([§ 358a ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__358a.html)).

| **Was im Beweisbeschluss steht** | **Worauf Sie achten** |
| --- | --- |
| **Die streitigen Tatsachen** als Beweisfragen ([§ 359 Nr. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__359.html)) | Treffen die Fragen das, worum Sie streiten? Fehlt eine Frage oder ist sie missverständlich, bitten Sie das Gericht um Berichtigung oder Ergänzung – das kann es ohne neue Verhandlung tun ([§ 360 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__360.html)). Anfechten können Sie den Beweisbeschluss nicht ([§ 355 Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__355.html)). |
| **Der Sachverständige** mit Namen ([§ 359 Nr. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__359.html)) | Kennen Sie ihn, hat er schon für die Gegenseite gearbeitet? Mit der Zustellung des Beschlusses über seine Ernennung beginnt die Zwei-Wochen-Frist für einen Antrag wegen [Befangenheit](#befangenheit). |
| **Die Partei, die sich auf den Beweis beruft** ([§ 359 Nr. 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__359.html)) | Sie ist der Beweisführer und muss den Vorschuss für den Sachverständigen zahlen ([§ 379 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__379.html)). Achten Sie auf Höhe und Frist der Anforderung. |
| **Eine Frist für das schriftliche Gutachten** ([§ 411 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__411.html)) | Das Gericht setzt sie dem Sachverständigen. Versäumt er sie, soll es nach Androhung und Nachfrist ein Ordnungsgeld von bis zu 3.000 Euro festsetzen ([§ 411 Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__411.html)). |

**So läuft ein Gerichtsgutachten ab**
- **Beweisbeschluss – Das Gericht ordnet das Gutachten an:** Es nennt die streitigen Tatsachen, den Sachverständigen und die Partei, die sich auf ihn beruft (§ 359 ZPO).
- **Frist des Gerichts – Vorschuss zahlen:** Der Beweisführer zahlt den Vorschuss für den Sachverständigen. Kommt das Geld zu spät, kann das Gutachten unterbleiben (§ 379 ZPO).
- **Binnen zwei Wochen – Unparteilichkeit prüfen:** Zweifeln Sie an der Unparteilichkeit des Sachverständigen, stellen Sie den Ablehnungsantrag innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Ernennungsbeschlusses (§ 406 Abs. 2 ZPO).
- **Ortstermin – Der Sachverständige ermittelt:** Er sieht sich die Sache an, misst und fotografiert. Gehen Sie hin, wenn Sie geladen sind, und halten Sie Ihre Unterlagen bereit.
- **Gutachten liegt vor – Einwendungen in der Frist:** Einwendungen, Anträge und Ergänzungsfragen teilen Sie dem Gericht innerhalb der gesetzten Frist mit; Verspätetes kann es zurückweisen (§ 411 Abs. 4 ZPO).
- **Verhandlung – Erläuterung und Urteil:** Das Gericht kann den Sachverständigen zur Erläuterung laden (§ 411 Abs. 3 ZPO). Dann würdigt es das Gutachten frei und entscheidet (§ 286 ZPO).

## Wie das Gericht den Sachverständigen auswählt

Welche und wie viele Sachverständige hinzugezogen werden, bestimmt das Prozessgericht; meist ernennt es einen einzigen ([§ 404 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html)). Gibt es für das Fachgebiet **öffentlich bestellte Sachverständige**, soll es andere nur wählen, wenn besondere Umstände es erfordern ([§ 404 Abs. 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html)). Woran Sie öffentlich bestellte, zertifizierte und verbandsanerkannte Sachverständige unterscheiden, zeigt der Ratgeber [Gutachter und Sachverständiger](https://www.gutachter-gesellschaft.de/sachverstaendiger-gutachter#fachexperten-erkennen-verschiedene-arten-der-anerkennung).

Sie haben dabei mehr Einfluss, als viele denken. Das Gericht kann die Parteien vor der Ernennung zur Person des Sachverständigen anhören ([§ 404 Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html)) und sie auffordern, geeignete Personen zu benennen ([§ 404 Abs. 4 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html)). Einigen Sie sich mit der Gegenseite auf einen **gerichtlich bestellten Sachverständigen**, muss das Gericht dieser Einigung folgen ([§ 404 Abs. 5 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html)). Wer für Gutachten dieser Art öffentlich bestellt ist oder sein Fach öffentlich zum Erwerb ausübt, muss den Auftrag übernehmen ([§ 407 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407.html)).

**Das muss der gerichtlich bestellte Sachverständige**
- Sofort prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ob er ihn ohne weitere Sachverständige in der Frist erledigen kann – sonst muss er das Gericht verständigen ([§ 407a Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html))
- Gründe mitteilen, die Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen könnten – unterlässt er das, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden ([§ 407a Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html))
- Das Gutachten selbst erstatten: Er darf den Auftrag nicht weitergeben und muss Mitarbeiter benennen, die mehr als Hilfsdienste leisten ([§ 407a Abs. 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html))
- Bei Zweifeln an Inhalt und Umfang des Auftrags unverzüglich das Gericht fragen ([§ 407a Abs. 4 Satz 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html))
- Rechtzeitig darauf hinweisen, wenn die Kosten einen angeforderten Vorschuss erheblich übersteigen oder erkennbar außer Verhältnis zum Streitwert stehen ([§ 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html))
- Den Weisungen des Gerichts folgen; bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht, von welchen Tatsachen er ausgehen soll ([§ 404a Abs. 1 und 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404a.html))

## Kostenvorschuss: Wer den gerichtlichen Gutachter bezahlt

Bevor der Sachverständige anfängt, verlangt das Gericht Geld. Wer eine Handlung beantragt, die Auslagen verursacht, muss einen Vorschuss zahlen, der sie deckt; das Gericht soll das Gutachten erst nach der Zahlung einholen ([§ 17 Abs. 1 GKG](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__17.html)). Zu diesen Auslagen gehört die Vergütung des Sachverständigen nach dem JVEG in voller Höhe ([Nr. 9005 des Kostenverzeichnisses zum GKG](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_1.html)). Angefordert wird der Vorschuss beim **Beweisführer**, also bei der Partei, die sich auf das Gutachten beruft ([§ 379 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__379.html) in Verbindung mit [§ 402 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__402.html)). Ordnet das Gericht das Gutachten von sich aus an, kann es ebenfalls einen Vorschuss erheben ([§ 17 Abs. 3 GKG](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__17.html)).

Zahlen Sie nicht in der Frist, unterbleibt das Gutachten, wenn die Zahlung nicht so früh nachgeholt wird, dass sich das Verfahren dadurch nicht verzögert ([§ 379 Satz 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__379.html)). Dann fehlt Ihnen womöglich der Beweis für Ihre Behauptung. Notieren Sie die Zahlungsfrist deshalb so sorgfältig wie jede andere Frist im Prozess.

### Was der gerichtliche Sachverständige verdient

Der Sachverständige rechnet nicht frei ab, sondern nach Stunden: Vergütet wird jede Stunde der erforderlichen Zeit, auch notwendige Reise- und Wartezeit ([§ 8 Abs. 2 JVEG](https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__8.html)). Den Stundensatz bestimmt das Sachgebiet, dem das Gericht den Auftrag zuordnet ([§ 9 Abs. 1 JVEG](https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__9.html)); seit dem 01.06.2025 liegen die Sätze zwischen 76 und 169 Euro. Dazu kommen Fahrtkosten ([§ 5 JVEG](https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__5.html)), je Foto 2 Euro, für das schriftliche Gutachten 0,90 Euro je angefangene 1.000 Anschläge und die Umsatzsteuer ([§ 12 Abs. 1 JVEG](https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__12.html)).

| **Sachgebiet** | **Nr.** | **Stundensatz** |
| --- | --- | --- |
| Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien | 7 | 125 € |
| Mieten und Pachten | 26 | 125 € |
| Bauwesen: Schadensfeststellung und -ursachenermittlung | 4.3 | 114 € |
| Brandursachenermittlung | 8 | 120 € |
| Elektrotechnische Anlagen und Geräte | 11.2 | 125 € |
| Hausrat | 18 | 120 € |
| Kraftfahrzeugschäden und -bewertung | 21.1 | 131 € |
| Unfallrekonstruktion bei Fahrzeugen | 36.2 | 169 € |

Quelle: [Anlage 1 Teil 1 zum JVEG](https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/anlage_1.html), Fassung seit 01.06.2025, Stundensätze ohne Umsatzsteuer. Alle Sachgebiete nennt der [Honorar-Rechner nach JVEG](https://www.gutachter-gesellschaft.de/honorar-rechner-sachverstaendige-jveg#stundensaetze-nach-anlage-1). Er rechnet auch ein [Beispiel](https://www.gutachter-gesellschaft.de/honorar-rechner-sachverstaendige-jveg#ein-beispiel-durchgerechnet) durch: 17 Stunden für ein Gutachten zur Schadensursache am Bau ergeben mit Fahrt, Fotos, Schreibaufwand und Umsatzsteuer 2.490,15 Euro – fast 500 Euro mehr als der angeforderte Vorschuss von 2.000 Euro.

Vor solchen Überraschungen schützt Sie das Gesetz: Übersteigen die Kosten den Vorschuss voraussichtlich erheblich, muss der Sachverständige rechtzeitig darauf hinweisen ([§ 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html)). Versäumt er das, erhält er nur den Betrag des Vorschusses ([§ 8a Abs. 4 JVEG](https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__8a.html)). Der Hinweis gibt Ihnen Gelegenheit, neu abzuwägen – etwa, ob sich ein Vergleich lohnt. Die Parteien können sich gegenüber dem Gericht auch mit einer höheren Vergütung einverstanden erklären; dann wird der Sachverständige erst herangezogen, wenn ein Betrag für die gesamte Vergütung eingezahlt ist ([§ 13 Abs. 1 JVEG](https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__13.html)).

### Wer am Ende zahlt

| **Ausgang** | **Wer den Sachverständigen trägt** | **Fundstelle** |
| --- | --- | --- |
| **Sie gewinnen** | Die Gegenseite: Sie trägt die Kosten des Rechtsstreits und muss Ihnen erstatten, was Sie notwendig aufgewendet haben – auch Ihren Vorschuss. | [§ 91 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html) |
| **Sie verlieren** | Sie selbst, und zwar für das ganze Verfahren. Den Vorschuss bekommen Sie nicht zurück. | [§ 91 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html), [§ 29 Nr. 1 GKG](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__29.html) |
| **Teilweiser Erfolg** | Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben oder anteilig geteilt. Hing die Höhe der Forderung von der Ermittlung durch Sachverständige ab, kann das Gericht einer Seite alle Kosten auferlegen. | [§ 92 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__92.html) |
| **Vergleich** | Ohne andere Vereinbarung gelten die Kosten als gegeneinander aufgehoben; die Gerichtskosten samt Sachverständigem trägt dann jede Seite zur Hälfte. | [§ 98 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__98.html), [§ 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__92.html) |
| **Prozesskostenhilfe** | Die Staatskasse kann die Gerichtskosten – dazu gehört der Sachverständige – nur nach den Bestimmungen des Gerichts von Ihnen verlangen. Verlieren Sie, müssen Sie der Gegenseite deren Kosten trotzdem erstatten. | [§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__122.html), [§ 123 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__123.html) |

Was ein Prozess mit Gutachten insgesamt kostet, rechnet der [Gutachterkosten-Rechner](https://www.gutachter-gesellschaft.de/gutachterkosten-rechner-wer-zahlt#vor-gericht) aus: Bei 25.000 Euro Streitwert, 20 Sachverständigenstunden zu 114 Euro und je einem Anwalt kostet eine Klage den Verlierer 9.582,96 Euro, ein selbständiges Beweisverfahren 6.064,44 Euro.

## Ortstermin: Was der Sachverständige darf und was Sie tun

Das Gericht leitet die Arbeit des Sachverständigen und kann ihm Weisungen erteilen ([§ 404a Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404a.html)). Soweit nötig bestimmt es auch, wie weit er den Sachverhalt selbst aufklären darf, ob er mit den Parteien in Verbindung treten darf und wann er ihnen die Teilnahme an seinen Ermittlungen gestatten muss ([§ 404a Abs. 4 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404a.html)). Jede Weisung an den Sachverständigen teilt es den Parteien mit ([§ 404a Abs. 5 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404a.html)) – Sie erfahren also, was er tun soll.

Ist der Sachverhalt streitig, legt das Gericht fest, von welchen Tatsachen der Sachverständige ausgehen soll ([§ 404a Abs. 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404a.html)). Das hilft Ihnen später bei der Prüfung: Stützt sich das Gutachten auf eine Tatsache, die das Gericht anders vorgegeben hat oder die gar nicht feststeht, ist das ein konkreter Ansatzpunkt für Einwendungen.

1. **Zum Termin gehen** Nehmen Sie teil, wenn Sie geladen sind. Zeigen Sie, wo der Schaden sitzt, und hören Sie, was der Sachverständige prüft. Ein eigener Sachverständiger an Ihrer Seite kann Ihnen die Prüfung erklären und auf Punkte hinweisen, an die Sie selbst nicht denken.
2. **Unterlagen bereithalten** Pläne, Verträge, Rechnungen, Fotos vom früheren Zustand und Protokolle. Was Sie dem Sachverständigen geben, geben Sie in Kopie auch dem Gericht und der Gegenseite.
3. **Nicht allein mit ihm verhandeln** Sprechen Sie mit dem Sachverständigen nicht ohne die Gegenseite über den Fall. Ein Gespräch unter vier Augen kann Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit wecken und das Gutachten angreifbar machen.
4. **Zutritt ermöglichen** Die Duldung einer Besichtigung kann das Gericht anordnen, nicht aber, wenn eine Wohnung betroffen ist ([§ 144 Abs. 1 Satz 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__144.html)). Ob Sie den Sachverständigen in Ihre Wohnung lassen, entscheiden Sie also selbst – ohne Besichtigung kann er die Beweisfrage aber womöglich nicht beantworten.

## Einwendungen: So reagieren Sie auf das Gutachten

Das Gericht ist an das Gutachten nicht gebunden. Es entscheidet nach freier Überzeugung, ob eine Behauptung wahr ist, berücksichtigt dabei den gesamten Inhalt der Verhandlungen und muss seine Gründe im Urteil angeben ([§ 286 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html)). Halten Sie das Gutachten für falsch, müssen Sie es deshalb begründet angreifen – und rechtzeitig: Ihre **Einwendungen**, Anträge und Ergänzungsfragen teilen Sie dem Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit; meist setzt es dafür eine Frist ([§ 411 Abs. 4 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__411.html)). Was erst danach kommt, muss es nur zulassen, wenn das den Rechtsstreit nicht verzögert oder Sie die Verspätung genügend entschuldigen ([§ 296 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__296.html)).

1. **Frist notieren** Notieren Sie die Frist, die das Gericht mit dem Gutachten setzt. Reicht sie nicht, etwa weil Ihr eigener Sachverständiger mehr Zeit braucht, beantragen Sie vor ihrem Ablauf eine Verlängerung; dafür müssen Sie erhebliche Gründe glaubhaft machen ([§ 224 Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__224.html)).
2. **Gutachten Punkt für Punkt prüfen** Beantwortet es alle Beweisfragen? Geht es von den Tatsachen aus, die das Gericht vorgegeben hat? Sind Messungen, Rechenwege und herangezogene Normen nachvollziehbar? Notieren Sie jede Stelle mit Seitenzahl.
3. **Einwendungen schriftlich begründen** Benennen Sie konkret, was falsch oder lückenhaft ist, und stellen Sie Ergänzungsfragen. Ein pauschales „Das Gutachten ist falsch“ gibt dem Gericht keinen Anlass, nachzufragen.
4. **Mündliche Erläuterung beantragen** Das Gericht kann den Sachverständigen zur Erläuterung laden oder eine schriftliche Ergänzung anordnen ([§ 411 Abs. 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__411.html)). Im Termin dürfen Sie ihm Fragen vorlegen lassen, Ihr Anwalt darf ihn unmittelbar befragen ([§ 397 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__397.html) in Verbindung mit [§ 402 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__402.html)).
5. **Neues Gutachten anregen** Hält das Gericht das Gutachten für ungenügend, kann es eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen anordnen ([§ 412 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__412.html)). Den Anstoß dazu geben fundierte Einwendungen, oft gestützt auf ein Privatgutachten.

## Befangenheit: den Sachverständigen ablehnen

Einen Sachverständigen können Sie aus denselben Gründen ablehnen wie einen Richter ([§ 406 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__406.html)). Das gilt etwa, wenn er selbst Partei ist, mit einer Partei verheiratet oder eng verwandt ist oder für sie als Prozessbevollmächtigter aufgetreten ist ([§ 41 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__41.html), [§ 42 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__42.html)). Wegen **Besorgnis der Befangenheit** können Sie ihn ablehnen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen ([§ 42 Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__42.html)). Ob ein Grund genügt, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

**Einwendungen oder Befangenheitsantrag?**
**Einwendungen** – Das Gutachten ist fachlich falsch oder lückenhaft
- Etwa falsche Annahmen, Rechenfehler, fehlende Messungen oder unbeantwortete Beweisfragen
- Innerhalb der Frist, die das Gericht setzt (§ 411 Abs. 4 ZPO)
- Ziel: Erläuterung, Ergänzung oder ein neues Gutachten (§§ 411, 412 Abs. 1 ZPO)
**Befangenheitsantrag** – Sie zweifeln an der Unparteilichkeit des Sachverständigen
- Etwa Nähe zu einer Partei, einseitige Gespräche oder ein Ortstermin ohne die Gegenseite
- Binnen zwei Wochen nach Zustellung der Ernennung; später nur, wenn Sie den Grund ohne Verschulden nicht früher kannten (§ 406 Abs. 2 ZPO)
- Ziel: ein anderer Sachverständiger (§ 412 Abs. 2 ZPO)

Den Antrag stellen Sie bei dem Gericht, das den Sachverständigen ernannt hat – vor seiner Vernehmung, spätestens zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Ernennungsbeschlusses. Später ist er nur zulässig, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Grund ohne Ihr Verschulden nicht früher geltend machen konnten – etwa weil er sich erst aus dem Gutachten selbst ergibt. Sie können den Antrag auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären ([§ 406 Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__406.html)). Den Ablehnungsgrund müssen Sie glaubhaft machen; Ihre eigene Versicherung an Eides statt ist dafür nicht zugelassen ([§ 406 Abs. 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__406.html)).

Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Erklärt es die Ablehnung für begründet, ist das nicht anfechtbar; erklärt es sie für unbegründet, können Sie sofortige Beschwerde einlegen ([§ 406 Abs. 4 und 5 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__406.html)) – binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung ([§ 569 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__569.html)). Wird der Sachverständige erst nach seinem Gutachten mit Erfolg abgelehnt, kann das Gericht einen anderen beauftragen ([§ 412 Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__412.html)). Halten Sie das Gutachten nur für fachlich falsch, sind Einwendungen der richtige Weg: Die Ablehnung betrifft die Unparteilichkeit des Sachverständigen, nicht die Qualität seiner Arbeit.

## Privatgutachten als Gegengewicht

Gegen ein Gutachten kommt man am besten mit Fachwissen an. Ein eigener Sachverständiger aus demselben Fachgebiet liest das Gerichtsgutachten mit, findet Lücken und falsche Annahmen und formuliert die Fragen, die Sie dem gerichtlichen Gutachter stellen lassen. Sein **Privatgutachten** ist im Prozess Vortrag Ihrer Partei, kein Beweis durch einen gerichtlichen Sachverständigen. Als Teil des Verhandlungsinhalts muss das Gericht es aber berücksichtigen ([§ 286 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html)). Widerspricht es dem Gerichtsgutachten nachvollziehbar, kann das Gericht den Sachverständigen zur Erläuterung laden oder ein neues Gutachten anordnen ([§ 411 Abs. 3](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__411.html), [§ 412 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__412.html)).

|  | **Gerichtsgutachten** | **Privatgutachten** |
| --- | --- | --- |
| **Auftraggeber** | Das Gericht wählt den Sachverständigen aus und leitet ihn (§§ 404, 404a ZPO) | Sie selbst – oder die Gegenseite |
| **Fragen** | Die Beweisfragen aus dem Beweisbeschluss (§ 359 ZPO) | Ihre Fragen, auch zum Gerichtsgutachten |
| **Stellung im Prozess** | Beweismittel: Beweis durch Sachverständige (§§ 402 ff. ZPO) | Vortrag Ihrer Partei, den das Gericht berücksichtigen muss (§ 286 ZPO) |
| **Vergütung** | Stundensatz nach dem JVEG (§ 413 ZPO) | Nach Vereinbarung mit dem Sachverständigen |
| **Wer zahlt** | Zuerst der Beweisführer per Vorschuss, am Ende die unterlegene Partei (§ 17 GKG, § 91 ZPO) | Zuerst Sie; erstattet nur, wenn es unmittelbar auf den Rechtsstreit bezogen war |
| **Zeitpunkt** | Nach dem Beweisbeschluss | Jederzeit – vor dem Prozess oder zur Prüfung des Gerichtsgutachtens |

Ob Sie die Kosten Ihres Privatgutachtens zurückbekommen, hängt am Bezug zum Prozess: Erstattet werden sie nur, wenn das Gutachten unmittelbar auf den Rechtsstreit bezogen war, etwa weil Sie es erst nach Klageerhebung zu Ihrer Verteidigung eingeholt haben (BGH, Beschluss vom 26.02.2013, [VI ZB 59/12](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2012/VI_ZB__59-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1)). Ein Gutachten zu Mängeln an einer beauftragten Arbeit können Sie unabhängig davon als Teil Ihres Anspruchs geltend machen (BGH, [VII ZR 112/24](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VII_ZS/2024/VII_ZR_112-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1)); wie das bei Baumängeln aussieht, erklärt der Ratgeber [Baumängel am Neubau](https://www.gutachter-gesellschaft.de/gutachten/baumaengel-neubau#wer-zahlt-den-gutachter-bei-baumangeln).

**Gerichtsgutachten erhalten – und Zweifel am Ergebnis?** Ein eigener Sachverständiger aus dem passenden Fachgebiet prüft das Gutachten und formuliert Einwendungen und Ergänzungsfragen. Wählen Sie in der Anfrage Ihr Thema – etwa Bau, Immobilie oder Fahrzeug – und beschreiben Sie Ihren Fall. Wir leiten Ihre Anfrage an passende Sachverständige aus Ihrer Region weiter und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot. [Gegengutachten anfragen](https://www.gutachter-gesellschaft.de/gutachten-anfragen)

## Selbständiges Beweisverfahren: das Gerichtsgutachten vor dem Prozess

Ein Gerichtsgutachten gibt es auch ohne Klage. Ist noch kein Rechtsstreit anhängig, können Sie beim Gericht die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn Sie ein rechtliches Interesse daran haben, dass der Zustand oder Wert einer Sache, die Ursache eines Schadens oder Mangels oder der Aufwand für seine Beseitigung festgestellt wird. Dieses Interesse ist schon anzunehmen, wenn die Feststellung helfen kann, einen Rechtsstreit zu vermeiden ([§ 485 Abs. 2 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__485.html)). Während eines Prozesses ist das Verfahren möglich, wenn der Gegner zustimmt oder zu befürchten ist, dass ein Beweismittel verloren geht ([§ 485 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__485.html)).

Für die Beweisaufnahme gelten dieselben Vorschriften wie im Prozess ([§ 492 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__492.html)) – Auswahl, Vorschuss, Befangenheit und Einwendungen wie oben beschrieben. Der Antrag nennt den Gegner, die Tatsachen und die Beweismittel und macht glaubhaft, warum das Verfahren zulässig und das Gericht zuständig ist ([§ 487 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__487.html)); das Gericht entscheidet durch einen Beschluss, der nicht anfechtbar ist ([§ 490 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__490.html)). Kommt es später zum Prozess, steht das Ergebnis einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich ([§ 493 Abs. 1 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__493.html)); ein neues Gutachten gibt es dann nur unter den Voraussetzungen des § 412 ZPO ([§ 485 Abs. 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__485.html)).

- **Verjährung:** Die Zustellung des Antrags hemmt sie ([§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html)); die Hemmung endet sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens ([§ 204 Abs. 2 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html)).
- **Einigung:** Ist eine Einigung zu erwarten, kann das Gericht die Parteien zur mündlichen Erörterung laden; ein Vergleich wird gerichtlich protokolliert ([§ 492 Abs. 3 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__492.html)).
- **Kosten:** Erheben Sie nach dem Gutachten keine Klage, muss das Gericht auf Antrag eine Frist dafür setzen; lassen Sie sie verstreichen, spricht es auf Antrag aus, dass Sie die Kosten der Gegenseite tragen ([§ 494a ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__494a.html)).

Wann der private Weg genügt und wann das Beweisverfahren besser ist, vergleicht der Ratgeber [Beweissicherung durch Sachverständige](https://www.gutachter-gesellschaft.de/gutachten/beweissicherungsgutachten#privatgutachten-oder-selbstandiges-beweisverfahren). Streiten Sie mit Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung nur über die Höhe eines Schadens, gibt es mit dem [Sachverständigenverfahren](https://www.gutachter-gesellschaft.de/sachverstaendigenverfahren-gebaeudeversicherung#das-sachverstandigenverfahren-verbindliche-klarung-der-schadenhohe) einen Weg ganz ohne Gericht.

## Häufige Fragen zum Gerichtsgutachten

### Was ist ein Gerichtsgutachten?

Ein Gutachten, das ein Gericht bei einem Sachverständigen in Auftrag gibt, weil es für eine streitige Frage Fachwissen braucht – etwa zur Ursache eines Schadens, zum Wert einer Immobilie oder zum Hergang eines Unfalls. Angeordnet wird es durch einen Beweisbeschluss (§§ 358, 359 ZPO); den Sachverständigen wählt das Gericht aus (§ 404 ZPO).

### Wer bezahlt den gerichtlichen Gutachter?

Zunächst die Partei, die sich auf das Gutachten beruft: Sie zahlt einen Vorschuss an die Gerichtskasse (§ 17 GKG, § 379 ZPO). Am Ende trägt die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits und damit auch den Sachverständigen; bei teilweisem Erfolg werden sie geteilt (§§ 91, 92 ZPO). Vergütet wird er nach dem JVEG mit 76 bis 169 Euro je Stunde, je nach Sachgebiet.

### Kann ich den Gerichtsgutachter selbst aussuchen?

Nein, die Auswahl trifft das Gericht (§ 404 Abs. 1 ZPO). Es kann Sie aber vorher anhören und auffordern, geeignete Personen zu benennen. Einigen Sie sich mit der Gegenseite auf einen Sachverständigen, muss das Gericht dieser Einigung folgen (§ 404 Abs. 2, 4 und 5 ZPO).

### Wie lange habe ich Zeit, auf ein Gerichtsgutachten zu reagieren?

So lange, wie das Gericht Ihnen Frist setzt; ohne Frist innerhalb eines angemessenen Zeitraums (§ 411 Abs. 4 ZPO). Verspätete Einwendungen kann das Gericht zurückweisen. Für einen Befangenheitsantrag gilt eine eigene Frist: zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Beschlusses, mit dem der Sachverständige ernannt wurde (§ 406 Abs. 2 ZPO).

### Kann ich einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ablehnen?

Ja, aus denselben Gründen wie einen Richter, vor allem wegen Besorgnis der Befangenheit: wenn ein Grund vorliegt, der Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigt (§ 406 Abs. 1, § 42 Abs. 2 ZPO). Den Grund müssen Sie glaubhaft machen. Erklärt das Gericht die Ablehnung für unbegründet, können Sie sofortige Beschwerde einlegen (§ 406 Abs. 5 ZPO).

### Muss das Gericht dem Gutachten folgen?

Nein. Es entscheidet nach freier Überzeugung und muss im Urteil die Gründe angeben, die dafür leitend waren (§ 286 Abs. 1 ZPO). Hält es das Gutachten für ungenügend, kann es eine neue Begutachtung anordnen (§ 412 Abs. 1 ZPO).

### Haftet der Gerichtsgutachter für ein falsches Gutachten?

Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Dann muss er den Schaden ersetzen, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf dem unrichtigen Gutachten beruht (§ 839a Abs. 1 BGB). Die Ersatzpflicht entfällt, wenn Sie es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen haben, den Schaden durch ein Rechtsmittel abzuwenden (§ 839a Abs. 2 mit § 839 Abs. 3 BGB). Greifen Sie ein fehlerhaftes Gutachten deshalb schon im Verfahren an.

### Zahlt die Rechtsschutzversicherung das Gerichtsgutachten?

Ein vom Gericht beauftragtes Gutachten ja – es gehört zu den Gerichtskosten, die sie trägt. Einen privat beauftragten Sachverständigen übernimmt sie nach den Musterbedingungen nur bei Kauf- und Reparaturverträgen über Kraftfahrzeuge und in verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren; Streit um den Bau eines Gebäudes ist ausgeschlossen (ARB 2021, Leistungsumfang und Ziffer 3.2.2). Prüfen Sie das laut Ihrer Police.
